Bildung & Teilhabe (BuT)
Bildung und Teilhabe in Baden-Württemberg
Familien mit kleinem Einkommen bekommen über das Bildungs- und Teilhabepaket 15 € im Monat für den Musikunterricht ihres Kindes. Der Zuschuss ist bundesweit gleich – die Anlaufstelle ist aber je Landkreis anders. Für 34 Landkreise in Baden-Württemberg haben wir sie hier recherchiert.
Pauschale nach § 28 Abs. 7 SGB II für Kinder bis 18 Jahre – Musikunterricht ist dort ausdrücklich als förderfähig genannt.
Landkreise in Baden-Württemberg
Wählen Sie Ihren Landkreis – Sie sehen die zuständige Stelle, das richtige Formular und den genauen Ablauf vor Ort.
Alb-Donau-Kreis
Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Antrag & zuständige Stelle →Bodenseekreis
Landratsamt Bodenseekreis
Antrag & zuständige Stelle →Enzkreis
Landratsamt Enzkreis
Antrag & zuständige Stelle →Heilbronn
Stadt Heilbronn
Antrag & zuständige Stelle →Karlsruhe
Stadt Karlsruhe
Antrag & zuständige Stelle →Landkreis Biberach
Landratsamt Biberach
Antrag & zuständige Stelle →Landkreis Böblingen
Landratsamt Böblingen
Antrag & zuständige Stelle →Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Antrag & zuständige Stelle →Landkreis Calw
Landratsamt Calw
Antrag & zuständige Stelle →Landkreis Emmendingen
Landkreis Emmendingen
Antrag & zuständige Stelle →Landkreis Esslingen
Landratsamt Esslingen
Antrag & zuständige Stelle →Landkreis Freudenstadt
Landratsamt Freudenstadt
Antrag & zuständige Stelle →Landkreis Göppingen
Landratsamt Göppingen
Antrag & zuständige Stelle →Landkreis Heilbronn
Landratsamt Heilbronn
Antrag & zuständige Stelle →Landkreis Karlsruhe
Landratsamt Karlsruhe
Antrag & zuständige Stelle →Landkreis Konstanz
Landratsamt Konstanz
Antrag & zuständige Stelle →Landkreis Lörrach
Jobcenter Landkreis Lörrach (Bürgergeld); Landratsamt Lörrach, Sachgebiet Ausbildungsförderung und Wohngeld für Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe und AsylbLG
Antrag & zuständige Stelle →Landkreis Ludwigsburg
Landratsamt Ludwigsburg
Antrag & zuständige Stelle →Landkreis Rastatt
Landratsamt Rastatt
Antrag & zuständige Stelle →Landkreis Reutlingen
Landratsamt Reutlingen
Antrag & zuständige Stelle →Landkreis Rottweil
Landratsamt Rottweil
Antrag & zuständige Stelle →Landkreis Schwäbisch Hall
Landratsamt Schwäbisch Hall
Antrag & zuständige Stelle →Landkreis Tübingen
Landratsamt Tübingen
Antrag & zuständige Stelle →Landkreis Tuttlingen
Kommunales Jobcenter Tuttlingen (Landratsamt Tuttlingen); Antragsabgabe auch bei allen Rathäusern und Gemeindeverwaltungen im Kreis
Antrag & zuständige Stelle →Landkreis Waldshut
Landratsamt Waldshut
Antrag & zuständige Stelle →Mannheim
Stadt Mannheim
Antrag & zuständige Stelle →Neckar-Odenwald-Kreis
Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis
Antrag & zuständige Stelle →Ortenaukreis
Landratsamt Ortenaukreis
Antrag & zuständige Stelle →Ostalbkreis
Landratsamt Ostalbkreis
Antrag & zuständige Stelle →Rems-Murr-Kreis
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Antrag & zuständige Stelle →Rhein-Neckar-Kreis
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Antrag & zuständige Stelle →Schwarzwald-Baar-Kreis
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Antrag & zuständige Stelle →Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart
Antrag & zuständige Stelle →Ulm
Stadt Ulm
Antrag & zuständige Stelle →Ihr Landkreis ist noch nicht dabei? Schreiben Sie uns an info@mymusicschool.de – wir helfen auch dann bei Bescheinigung und Antrag.
So läuft der Antrag – in Kürze
- Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern (Kurs, Beitrag, Zeitraum).
- Zuständige Stelle im Landkreis wählen – Jobcenter bei Bürgergeld, sonst das Sozialamt Ihres Kreises.
- Antrag stellen bzw. Bedarf mitteilen und unsere Bescheinigung beilegen.
- Zuschuss erhalten – wir rechnen, wo möglich, direkt mit der Stelle ab.
Die vollständige Anleitung inklusive Sonderfällen finden Sie auf der allgemeinen BuT-Seite.
Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe in Baden-Württemberg
Ist die Zuständigkeit für Bildung und Teilhabe in Baden-Württemberg überall gleich?
Nein. Der Zuschuss von 15 € im Monat ist bundesweit gleich (§ 28 Abs. 7 SGB II), aber zuständige Stelle, Formular und Auszahlungsweg unterscheiden sich je Landkreis – mal das Jobcenter, mal das Sozialamt, mal über Gutschein oder Bildungskarte. Wählen Sie unten Ihren Landkreis für die konkreten Angaben.
Für welche Landkreise in Baden-Württemberg gibt es hier Infos?
Aktuell haben wir für 34 Landkreise die konkrete Anlaufstelle, das Formular und den Ablauf recherchiert. Ist Ihr Kreis noch nicht dabei, schreiben Sie uns an info@mymusicschool.de – wir helfen trotzdem bei Bescheinigung und Antrag.
Wie hoch ist der Zuschuss für den Musikunterricht?
Pauschal 15 € pro Monat je Kind bis zum 18. Geburtstag für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab 14,90 € im Monat.
Gilt die Förderung für alle mymusicschool-Kurse?
Ja. Gitarrenkurs, Trommelkurs und Musical-AG fallen alle unter die „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben" – Musikunterricht ist ausdrücklich genannt.
Musikunterricht trotz kleinem Budget
Fordern Sie Ihre Bescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag begleiten wir Schritt für Schritt.