Bildung & Teilhabe (BuT)

Bildung und Teilhabe in Baden-Württemberg

Familien mit kleinem Einkommen bekommen über das Bildungs- und Teilhabepaket 15 € im Monat für den Musikunterricht ihres Kindes. Der Zuschuss ist bundesweit gleich – die Anlaufstelle ist aber je Landkreis anders. Für 34 Landkreise in Baden-Württemberg haben wir sie hier recherchiert.

Kursbeitrag ab 29,90 €
BuT-Zuschuss 15,00 €
Ihr Eigenanteil ab 14,90 €/Monat

Pauschale nach § 28 Abs. 7 SGB II für Kinder bis 18 Jahre – Musikunterricht ist dort ausdrücklich als förderfähig genannt.

Landkreise in Baden-Württemberg

Wählen Sie Ihren Landkreis – Sie sehen die zuständige Stelle, das richtige Formular und den genauen Ablauf vor Ort.

Alb-Donau-Kreis

Landratsamt Alb-Donau-Kreis

Antrag & zuständige Stelle →

Bodenseekreis

Landratsamt Bodenseekreis

Antrag & zuständige Stelle →

Enzkreis

Landratsamt Enzkreis

Antrag & zuständige Stelle →

Heilbronn

Stadt Heilbronn

Antrag & zuständige Stelle →

Karlsruhe

Stadt Karlsruhe

Antrag & zuständige Stelle →

Landkreis Biberach

Landratsamt Biberach

Antrag & zuständige Stelle →

Landkreis Böblingen

Landratsamt Böblingen

Antrag & zuständige Stelle →

Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald

Antrag & zuständige Stelle →

Landkreis Calw

Landratsamt Calw

Antrag & zuständige Stelle →

Landkreis Emmendingen

Landkreis Emmendingen

Antrag & zuständige Stelle →

Landkreis Esslingen

Landratsamt Esslingen

Antrag & zuständige Stelle →

Landkreis Freudenstadt

Landratsamt Freudenstadt

Antrag & zuständige Stelle →

Landkreis Göppingen

Landratsamt Göppingen

Antrag & zuständige Stelle →

Landkreis Heilbronn

Landratsamt Heilbronn

Antrag & zuständige Stelle →

Landkreis Karlsruhe

Landratsamt Karlsruhe

Antrag & zuständige Stelle →

Landkreis Konstanz

Landratsamt Konstanz

Antrag & zuständige Stelle →

Landkreis Lörrach

Jobcenter Landkreis Lörrach (Bürgergeld); Landratsamt Lörrach, Sachgebiet Ausbildungsförderung und Wohngeld für Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe und AsylbLG

Antrag & zuständige Stelle →

Landkreis Ludwigsburg

Landratsamt Ludwigsburg

Antrag & zuständige Stelle →

Landkreis Rastatt

Landratsamt Rastatt

Antrag & zuständige Stelle →

Landkreis Reutlingen

Landratsamt Reutlingen

Antrag & zuständige Stelle →

Landkreis Rottweil

Landratsamt Rottweil

Antrag & zuständige Stelle →

Landkreis Schwäbisch Hall

Landratsamt Schwäbisch Hall

Antrag & zuständige Stelle →

Landkreis Tübingen

Landratsamt Tübingen

Antrag & zuständige Stelle →

Landkreis Tuttlingen

Kommunales Jobcenter Tuttlingen (Landratsamt Tuttlingen); Antragsabgabe auch bei allen Rathäusern und Gemeindeverwaltungen im Kreis

Antrag & zuständige Stelle →

Landkreis Waldshut

Landratsamt Waldshut

Antrag & zuständige Stelle →

Mannheim

Stadt Mannheim

Antrag & zuständige Stelle →

Neckar-Odenwald-Kreis

Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis

Antrag & zuständige Stelle →

Ortenaukreis

Landratsamt Ortenaukreis

Antrag & zuständige Stelle →

Ostalbkreis

Landratsamt Ostalbkreis

Antrag & zuständige Stelle →

Rems-Murr-Kreis

Landratsamt Rems-Murr-Kreis

Antrag & zuständige Stelle →

Rhein-Neckar-Kreis

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

Antrag & zuständige Stelle →

Schwarzwald-Baar-Kreis

Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis

Antrag & zuständige Stelle →

Stuttgart

Landeshauptstadt Stuttgart

Antrag & zuständige Stelle →

Ulm

Stadt Ulm

Antrag & zuständige Stelle →

Ihr Landkreis ist noch nicht dabei? Schreiben Sie uns an info@mymusicschool.de – wir helfen auch dann bei Bescheinigung und Antrag.

So läuft der Antrag – in Kürze

  1. Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern (Kurs, Beitrag, Zeitraum).
  2. Zuständige Stelle im Landkreis wählen – Jobcenter bei Bürgergeld, sonst das Sozialamt Ihres Kreises.
  3. Antrag stellen bzw. Bedarf mitteilen und unsere Bescheinigung beilegen.
  4. Zuschuss erhalten – wir rechnen, wo möglich, direkt mit der Stelle ab.

Die vollständige Anleitung inklusive Sonderfällen finden Sie auf der allgemeinen BuT-Seite.

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe in Baden-Württemberg

Ist die Zuständigkeit für Bildung und Teilhabe in Baden-Württemberg überall gleich?

Nein. Der Zuschuss von 15 € im Monat ist bundesweit gleich (§ 28 Abs. 7 SGB II), aber zuständige Stelle, Formular und Auszahlungsweg unterscheiden sich je Landkreis – mal das Jobcenter, mal das Sozialamt, mal über Gutschein oder Bildungskarte. Wählen Sie unten Ihren Landkreis für die konkreten Angaben.

Für welche Landkreise in Baden-Württemberg gibt es hier Infos?

Aktuell haben wir für 34 Landkreise die konkrete Anlaufstelle, das Formular und den Ablauf recherchiert. Ist Ihr Kreis noch nicht dabei, schreiben Sie uns an info@mymusicschool.de – wir helfen trotzdem bei Bescheinigung und Antrag.

Wie hoch ist der Zuschuss für den Musikunterricht?

Pauschal 15 € pro Monat je Kind bis zum 18. Geburtstag für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab 14,90 € im Monat.

Gilt die Förderung für alle mymusicschool-Kurse?

Ja. Gitarrenkurs, Trommelkurs und Musical-AG fallen alle unter die „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben" – Musikunterricht ist ausdrücklich genannt.

Musikunterricht trotz kleinem Budget

Fordern Sie Ihre Bescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag begleiten wir Schritt für Schritt.