Bildung & Teilhabe · Mannheim

Bildung und Teilhabe in Mannheim: 15 € im Monat für Musikunterricht

Mannheim bündelt das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) in einer gemeinsamen Anlaufstelle: 15 € im Monat für Unterricht in künstlerischen Fächern wie Musik. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.

Kursbeitragab 29,90 €
BuT-Zuschuss15,00 €
Ihr Eigenanteilab 14,90 €/Monat

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.

Wer in Mannheim Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat

Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.

Zuständige Stelle für das Bildungspaket in Mannheim

In Mannheim bearbeitet das Stadt Mannheim – Gemeinsame Anlaufstelle für Bildung und Teilhabe (Fachbereich Arbeit und Soziales und Jobcenter Mannheim) die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.

Amt
Stadt Mannheim – Gemeinsame Anlaufstelle für Bildung und Teilhabe (Fachbereich Arbeit und Soziales und Jobcenter Mannheim)
Adresse
Gemeinsame Anlaufstelle Bildung und Teilhabe, D1, 4–8, 68159 Mannheim
Telefon
0621 293-2600
Termine
Mo 9–12 Uhr, Di 9–12 & 13–15 Uhr, Mi 13–14:30 Uhr, Do 9–12 & 13–15 Uhr

BuT-Antrag in Mannheim: Schritt für Schritt

Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.

  1. Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern

    Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Mannheimer Antrag.

  2. Antragsbogen herunterladen

    Laden Sie den „Antragsbogen Bildung und Teilhabe" von mannheim.de herunter – er gilt für alle Leistungsbezüge, egal ob Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag.

  3. Bei der gemeinsamen Anlaufstelle einreichen

    Reichen Sie den Bogen mit unserer Mitgliedsbestätigung persönlich, per Post oder als PDF an but@mannheim.de (D1, 4–8) ein.

  4. Zuschuss und Ermäßigung nutzen

    Neben den 15 € prüfen Sie die Gebühren-Ermäßigung der Musikschule Mannheim. Den Zuschuss rechnen wir, wo möglich, direkt mit der Stadt ab.

Bescheinigung anfordern – in einer Minute

Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.

Die Adresse, mit der Sie Ihr Kind angemeldet haben – dorthin schicken wir die Bescheinigung.

Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir nur, um die Bescheinigung zuzustellen.

Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden

Praktisch in Mannheim: Fachbereich Arbeit und Soziales und Jobcenter arbeiten in einer gemeinsamen Anlaufstelle für Bildung und Teilhabe (D1, 4–8) zusammen – eine Adresse für alle Leistungsbezüge. Die Stadt nennt „Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht)" ausdrücklich. Zusätzlich gilt: Bei Transferleistungsbezug gibt es eine Ermäßigung der Gebühren an der Musikschule Mannheim. Wichtig: Der Stadtkreis Mannheim ist eigenständig – nicht zuständig ist der Rhein-Neckar-Kreis.

Gut zu wissen: Der Antrag ist ein PDF-Antragsbogen; die Abgabe ist persönlich, per Post oder als PDF per E-Mail an but@mannheim.de möglich. Für Vereins-/Kursbeiträge ist zusätzlich eine Mitgliedsbestätigung nötig, die wir ausstellen.

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe in Mannheim

Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?

Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.

Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe in Mannheim?

Bei der gemeinsamen Anlaufstelle für Bildung und Teilhabe (D1, 4–8) – dort arbeiten Fachbereich Arbeit und Soziales und Jobcenter zusammen. Eine Adresse für alle Leistungsbezüge. Kontakt: but@mannheim.de.

Gibt es in Mannheim eine Ermäßigung an der Musikschule?

Ja. Bei Bezug von Transferleistungen besteht ein Anspruch auf Ermäßigung der Gebühren an der Musikschule Mannheim – zusätzlich zu den 15 € aus dem Bildungspaket.

Was ist der Unterschied zwischen Stadt Mannheim und Rhein-Neckar-Kreis?

Der Stadtkreis Mannheim ist ein eigener Träger und bearbeitet BuT selbst. Der Rhein-Neckar-Kreis (z. B. Weinheim, Schwetzingen) hat eine eigene Stelle. Diese Seite gilt für die Stadt Mannheim.

Wie viel Geld gibt es für den Musikunterricht?

Es sind bis zu 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für den Unterricht in künstlerischen Fächern wie Musik (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.

Kann ich mit Bürgergeld den Musikkurs fördern lassen?

Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.

Was übernimmt mymusicschool für mich?

Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum, Mitgliedsbestätigung) und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit der Stadt ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.

Quellen und Stand der Angaben

Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes in Mannheim:

Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.

Musikunterricht trotz kleinem Budget

Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag in Mannheim begleiten wir Schritt für Schritt.