Bildung & Teilhabe · Landkreis Freudenstadt
Bildung und Teilhabe im Landkreis Freudenstadt: 15 € im Monat für Musikunterricht
Im Landkreis Freudenstadt fördert das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) den Musikunterricht mit 15 € pauschal im Monat – auf Antrag auch mit einem Zuschuss zur Musikausstattung. Zuständig sind Jobcenter oder das Sozialamt. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.
Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.
Wer im Landkreis Freudenstadt Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat
Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.
Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Landkreis Freudenstadt
Im Landkreis Freudenstadt bearbeitet das Landratsamt Freudenstadt – Sozialamt, Bildung und Teilhabe nach § 6b BKGG (Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, AsylbLG); Jobcenter Landkreis Freudenstadt für Bürgergeld die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.
- Amt
- Landratsamt Freudenstadt – Sozialamt, Bildung und Teilhabe nach § 6b BKGG (Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, AsylbLG); Jobcenter Landkreis Freudenstadt für Bürgergeld
- Adresse
- Landratsamt Freudenstadt, Sozialamt, Herrenfelder Straße 14, 72250 Freudenstadt
- Telefon
- 07441 920-6188
- Termine
- Di 8–12 Uhr, Do 8–12 & 14–17:30 Uhr, Fr 8–12:30 Uhr
BuT-Antrag im Landkreis Freudenstadt: Schritt für Schritt
Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.
Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern
Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Freudenstädter Antrag.
Zuständige Stelle nach Ihrer Leistung wählen
Bei Bürgergeld das Jobcenter Landkreis Freudenstadt; bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder AsylbLG das Sozialamt (Herrenfelder Straße 14).
Antragsformular ausfüllen und einreichen
Füllen Sie das DOCX-Formular mit unserer Bescheinigung aus und reichen Sie es ein – auch sicher über service-bw möglich.
Zuschuss erhalten – wir rechnen mit ab
Je nach Bescheid zahlt die Stelle an Sie aus oder rechnet direkt mit uns ab. Teilen Sie uns das im Bescheid genannte Verfahren mit.
Bescheinigung anfordern – in einer Minute
Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.
Ihre Anfrage ist unterwegs!
Wenn zu dieser E-Mail-Adresse eine Anmeldung bei uns existiert, erhalten Sie die Bescheinigung in Kürze per E-Mail – schauen Sie zur Sicherheit auch in den Spam-Ordner. Kommt nichts an, schreiben Sie uns an info@mymusicschool.de.
Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden
Im Landkreis Freudenstadt ist bei Bürgergeld das Jobcenter Landkreis Freudenstadt zuständig, bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder AsylbLG das Sozialamt des Landratsamts (Herrenfelder Straße 14). Der Kreis nennt „Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht)" ausdrücklich und ermöglicht zusätzlich einen Zuschuss zur Musik- oder Sportausstattung mit Eigenanteil. Die Sachbearbeitung ist nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens aufgeteilt.
Gut zu wissen: Das Antragsformular gibt es als DOCX zum Ausfüllen; die sichere Übermittlung ist über service-bw möglich. Zusätzlich zur 15-€-Pauschale ist ein Zuschuss zur Musikausstattung mit Eigenanteil beantragbar. Als Nachweis dient unsere Bestätigung.
Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Landkreis Freudenstadt
Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?
Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.
Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Landkreis Freudenstadt?
Bei Bürgergeld über das Jobcenter Landkreis Freudenstadt; bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder AsylbLG über das Sozialamt des Landratsamts (Herrenfelder Straße 14).
Gibt es in Freudenstadt einen Zuschuss zur Musikausstattung?
Ja. Zusätzlich zu den 15 € ist auf Antrag ein Zuschuss zur Musik- oder Sportausstattung möglich – dabei leisten Sie einen Eigenanteil.
Ist der Musikunterricht in Freudenstadt förderfähig?
Ja. Der Kreis nennt „Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht)" ausdrücklich als geförderte kulturelle Teilhabe.
Wie viel Geld gibt es für den Musikunterricht?
Es sind 15 € pauschal im Monat je Kind unter 18 Jahren für Sport-, Freizeit- und Kulturangebote wie Musikunterricht (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.
Kann ich mit Wohngeld den Musikkurs fördern lassen?
Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.
Was übernimmt mymusicschool für mich?
Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum) und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit der Stelle ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.
Quellen und Stand der Angaben
Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Landkreis Freudenstadt:
- Landkreis Freudenstadt – Bildungs- und Teilhabepaket
- Landkreis Freudenstadt – Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.
Musikunterricht trotz kleinem Budget
Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Landkreis Freudenstadt begleiten wir Schritt für Schritt.