Bildung & Teilhabe · Landkreis Lörrach
Bildung und Teilhabe im Landkreis Lörrach: 15 € im Monat für Musikunterricht
Im Landkreis Lörrach fördert das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) den Musikunterricht mit 15 € im Monat; die Musikausstattung ist über einen Extra-Zuschuss möglich. Zuständig sind Jobcenter oder das Landratsamt. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.
Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.
Wer im Landkreis Lörrach Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat
Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.
Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Landkreis Lörrach
Im Landkreis Lörrach bearbeitet das Jobcenter Landkreis Lörrach (Bürgergeld); Landratsamt Lörrach, Sachgebiet Ausbildungsförderung und Wohngeld für Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe und AsylbLG die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.
- Amt
- Jobcenter Landkreis Lörrach (Bürgergeld); Landratsamt Lörrach, Sachgebiet Ausbildungsförderung und Wohngeld für Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe und AsylbLG
- Adresse
- Landratsamt Lörrach, Palmstraße 3, 79539 Lörrach
- Telefon
- 07621 410-0
- Termine
- BuT-Stelle telefonisch Mo, Di, Do, Fr 10–12 Uhr, Do 14–17 Uhr; Jobcenter nach Termin
BuT-Antrag im Landkreis Lörrach: Schritt für Schritt
Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.
Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern
Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Antrag im Landkreis Lörrach.
Zuständige Stelle nach Ihrer Leistung wählen
Bei Bürgergeld das Jobcenter Landkreis Lörrach; bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder AsylbLG das Landratsamt (Palmstraße 3).
Globalantrag einreichen
Nutzen Sie den BuT-Globalantrag (PDF) bzw. das Landratsamts-Formular und legen Sie unsere Bescheinigung bei. Bei Bürgergeld ist BuT im Grundantrag enthalten.
Zuschuss erhalten – Instrument gesondert
Den Musikunterricht rechnen wir, wo möglich, direkt ab. Für ein Instrument beantragen Sie den gesonderten Ausstattungszuschuss.
Bescheinigung anfordern – in einer Minute
Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.
Ihre Anfrage ist unterwegs!
Wenn zu dieser E-Mail-Adresse eine Anmeldung bei uns existiert, erhalten Sie die Bescheinigung in Kürze per E-Mail – schauen Sie zur Sicherheit auch in den Spam-Ordner. Kommt nichts an, schreiben Sie uns an info@mymusicschool.de.
Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden
Im Landkreis Lörrach ist bei Bürgergeld das Jobcenter Landkreis Lörrach zuständig, bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder AsylbLG das Landratsamt Lörrach, Sachgebiet Ausbildungsförderung und Wohngeld (Palmstraße 3). Der Kreis nennt „Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht)" ausdrücklich. Wichtig: Ein Musikinstrument wird nicht über die 15 € gezahlt – dafür gibt es einen gesonderten Zuschuss zur Musik- oder Sportausstattung mit Eigenanteil. Bei Bürgergeld ist BuT im Grundantrag enthalten.
Gut zu wissen: Bei Bürgergeld ist die Teilhabe im SGB-II-Grundantrag enthalten (nur Lernförderung per Extra-Formular); sonst nutzen Sie den Globalantrag bzw. das Landratsamts-Formular. Ein Musikinstrument läuft nicht über die 15 €, sondern über einen separaten Ausstattungszuschuss mit Eigenanteil. Als Nachweis dient unsere Bestätigung.
Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Landkreis Lörrach
Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?
Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.
Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Landkreis Lörrach?
Bei Bürgergeld über das Jobcenter Landkreis Lörrach; bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder AsylbLG über das Landratsamt Lörrach, Sachgebiet Ausbildungsförderung und Wohngeld (Palmstraße 3).
Wird in Lörrach ein Musikinstrument über die 15 € bezahlt?
Nein. Ein Musikinstrument läuft nicht über die 15 € – dafür gibt es einen gesonderten Zuschuss zur Musik- oder Sportausstattung mit Eigenanteil. Die 15 € decken den Unterricht bzw. Beitrag.
Ist der Musikunterricht im Landkreis Lörrach förderfähig?
Ja. Der Kreis nennt „Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht)" ausdrücklich als geförderte kulturelle Teilhabe.
Wie viel Geld gibt es für den Musikunterricht?
Es sind 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben wie Musikunterricht (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.
Kann ich mit Wohngeld den Musikkurs fördern lassen?
Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.
Was übernimmt mymusicschool für mich?
Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum) und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit der Stelle ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.
Quellen und Stand der Angaben
Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Landkreis Lörrach:
- Landkreis Lörrach – Bildungs- und Teilhabepaket
- Landkreis Lörrach – Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.
Musikunterricht trotz kleinem Budget
Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Landkreis Lörrach begleiten wir Schritt für Schritt.