Bildung & Teilhabe · Alb-Donau-Kreis

Bildung und Teilhabe im Alb-Donau-Kreis: 15 € im Monat für Musikunterricht

Im Alb-Donau-Kreis fördert das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) den Musikunterricht mit bis zu 15 € im Monat – direkt mit dem Anbieter abgerechnet. Zuständig sind Jobcenter oder das Amt für Jugend und Soziales. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.

Kursbeitragab 29,90 €
BuT-Zuschuss15,00 €
Ihr Eigenanteilab 14,90 €/Monat

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.

Wer im Alb-Donau-Kreis Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat

Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.

Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Alb-Donau-Kreis

Im Alb-Donau-Kreis bearbeitet das Landratsamt Alb-Donau-Kreis – Jugend und Soziales (Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, AsylbLG); Jobcenter Alb-Donau für Bürgergeld die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.

Amt
Landratsamt Alb-Donau-Kreis – Jugend und Soziales (Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, AsylbLG); Jobcenter Alb-Donau für Bürgergeld
Adresse
Jobcenter Alb-Donau, Bildung und Teilhabe, Wilhelmstraße 22, 89073 Ulm
Telefon
0731 40018-104
Termine
telefonisch Mo–Do 8–18 Uhr, Fr 8–14 Uhr; Vorsprache nach Terminvereinbarung

BuT-Antrag im Alb-Donau-Kreis: Schritt für Schritt

Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.

  1. Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern

    Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Antrag im Alb-Donau-Kreis.

  2. Wohnort prüfen: Alb-Donau-Kreis oder Stadt Ulm

    Wohnen Sie im Alb-Donau-Kreis, sind Sie hier richtig. Wohnen Sie in der Stadt Ulm, ist die dortige Stelle zuständig – auch wenn die Ämter dieselbe Stadt teilen.

  3. Antrag je Kind einreichen

    Nutzen Sie das Auswahlformular BuT bzw. den Hauptantrag (PDF), füllen Sie je Kind ein Formular aus und legen Sie unsere Bescheinigung bei.

  4. Direktabrechnung – wir werden bezahlt

    Der Kreis rechnet direkt mit uns als Musikschule ab. Sie müssen nichts vorstrecken.

Bescheinigung anfordern – in einer Minute

Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.

Die Adresse, mit der Sie Ihr Kind angemeldet haben – dorthin schicken wir die Bescheinigung.

Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir nur, um die Bescheinigung zuzustellen.

Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden

Wichtig zur Abgrenzung: Der Alb-Donau-Kreis ist ein eigener Landkreis – nicht die kreisfreie Stadt Ulm, auch wenn Landratsamt und Jobcenter im Stadtgebiet Ulm sitzen. Bei Bürgergeld ist das Jobcenter Alb-Donau (Wilhelmstraße 22) zuständig, bei Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe das Amt für Jugend und Soziales. Besonderheit: Die Teilhabe wird direkt mit dem Anbieter – etwa der Musikschule – abgerechnet, nicht bar ausgezahlt. Je Kind stellen Sie einen Antrag.

Gut zu wissen: Die Teilhabe wird direkt mit dem Anbieter (z. B. der Musikschule) abgerechnet, nicht ausgezahlt; je Kind ist ein Antrag als PDF nötig. Bei Bürgergeld läuft es über das Jobcenter, sonst über Jugend und Soziales. Als Nachweis dient unsere Bestätigung.

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Alb-Donau-Kreis

Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?

Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.

Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Alb-Donau-Kreis?

Bei Bürgergeld über das Jobcenter Alb-Donau (Wilhelmstraße 22, Ulm); bei Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe über das Amt für Jugend und Soziales des Landratsamts. Kontakt: jobcenter-alb-donau.bildung-teilhabe@jobcenter-ge.de.

Gehört der Alb-Donau-Kreis zur Stadt Ulm?

Nein. Der Alb-Donau-Kreis ist ein eigener Landkreis; die Stadt Ulm ist kreisfrei. Dass Landratsamt und Jobcenter in Ulm sitzen, ändert daran nichts – wer in Ulm wohnt, wendet sich an die Stadt.

Wird der Musikbeitrag im Alb-Donau-Kreis direkt abgerechnet?

Ja. Die Teilhabe wird direkt mit dem Anbieter – etwa der Musikschule – abgerechnet, nicht bar ausgezahlt. So kommt der Zuschuss ohne Vorkasse bei uns an.

Wie viel Geld gibt es für den Musikunterricht?

Es sind bis zu 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote wie den Musikunterricht (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.

Kann ich mit Kinderzuschlag den Musikkurs fördern lassen?

Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.

Was übernimmt mymusicschool für mich?

Wir stellen alle Bescheinigungen aus und rechnen direkt mit dem Kreis ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.

Quellen und Stand der Angaben

Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Alb-Donau-Kreis:

Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.

Musikunterricht trotz kleinem Budget

Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Alb-Donau-Kreis begleiten wir Schritt für Schritt.