Bildung & Teilhabe · Landkreis Rastatt
Bildung und Teilhabe im Landkreis Rastatt: 15 € im Monat für Musikunterricht
Im Landkreis Rastatt können Familien mit kleinem Einkommen den Musikunterricht ihres Kindes über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) fördern lassen – mit bis zu 15 € im Monat für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Zuständig ist das Amt für Soziales, Teilhabe und Versorgung im Landratsamt. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.
Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 15. Juli 2026.
Wer im Landkreis Rastatt Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat
Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.
Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Landkreis Rastatt
Im Landkreis Rastatt bearbeitet das Landratsamt Rastatt – Amt für Soziales, Teilhabe und Versorgung (bei Bürgergeld: Jobcenter Landkreis Rastatt) die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.
- Amt
- Landratsamt Rastatt – Amt für Soziales, Teilhabe und Versorgung (bei Bürgergeld: Jobcenter Landkreis Rastatt)
- Adresse
- Amt für Soziales, Teilhabe und Versorgung, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
- Telefon
- 07222 381-0
- Termine
- Mo 8–16, Di 8–12, Do 8–16, Fr 8–12 Uhr, Mi geschlossen – Termin empfohlen
BuT-Antrag im Landkreis Rastatt: Schritt für Schritt
Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.
Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern
Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum und füllen die Anbieterbestätigung für Rastatt aus.
Antrag beim Amt für Soziales einreichen
Laden Sie den „Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe" herunter, legen Sie unsere Bestätigung bei und geben Sie beides beim Amt für Soziales, Teilhabe und Versorgung ab – wahlweise auch bei Ihrer Stadtverwaltung oder Ihrem Bürgermeisteramt.
Bei Bürgergeld: über das Jobcenter
Beziehen Sie Bürgergeld, läuft die Teilhabe über das Jobcenter Landkreis Rastatt und ist zusammen mit dem Bürgergeld-Antrag abgedeckt – Sie reichen nur unsere Bescheinigung nach.
Zuschuss erhalten – wir rechnen mit ab
Je nach Bescheid zahlt der Kreis an Sie aus oder rechnet direkt mit uns ab. Sagen Sie uns, welches Verfahren im Bescheid steht.
Bescheinigung anfordern – in einer Minute
Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.
Ihre Anfrage ist unterwegs!
Wenn zu dieser E-Mail-Adresse eine Anmeldung bei uns existiert, erhalten Sie die Bescheinigung in Kürze per E-Mail – schauen Sie zur Sicherheit auch in den Spam-Ordner. Kommt nichts an, schreiben Sie uns an info@mymusicschool.de.
Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden
Im Landkreis Rastatt bearbeitet das Amt für Soziales, Teilhabe und Versorgung (Am Schlossplatz 5, Rastatt) die Anträge für Familien mit Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe. Wer Bürgergeld bezieht, beantragt die Teilhabe zusammen mit dem Bürgergeld beim Jobcenter Landkreis Rastatt (Karlstraße 18). Praktisch: Den Antrag können Sie auch bei Ihrer Stadtverwaltung oder Ihrem Bürgermeisteramt abgeben. Die Stadt Baden-Baden ist ein eigener Stadtkreis und nicht Teil des Landkreises – dort gilt die Zuständigkeit der Stadt.
Gut zu wissen: Bei Bürgergeld wird die Teilhabe zusammen mit dem Grundantrag beantragt, bei Sozialhilfe gesondert. Nötig ist eine Teilhabe- oder Vereinsbestätigung. Für die Anschaffung von Noten oder eines Instruments gibt es einen zusätzlichen Zuschuss, bei dem ein Eigenanteil zu leisten ist.
Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Landkreis Rastatt
Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?
Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.
Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Landkreis Rastatt?
Beim Amt für Soziales, Teilhabe und Versorgung des Landratsamts Rastatt (Am Schlossplatz 5). Sie können den Antrag auch bei Ihrer Stadtverwaltung oder Ihrem Bürgermeisteramt abgeben. Bei Bürgergeld läuft es über das Jobcenter Landkreis Rastatt.
Wie viel Geld gibt es für den Musikunterricht?
Bis zu 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (§ 28 Abs. 7 SGB II). Musikunterricht ist ausdrücklich förderfähig. Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.
Kann ich den Antrag beim Bürgermeisteramt abgeben?
Ja. Der Landkreis Rastatt lässt den Antrag ausdrücklich auch über die Stadtverwaltung bzw. das Bürgermeisteramt Ihres Wohnorts zu – das kann kürzere Wege bedeuten. Zuständig für die Bearbeitung bleibt das Amt für Soziales, Teilhabe und Versorgung.
Gehört Baden-Baden zum Landkreis Rastatt?
Nein. Baden-Baden ist ein eigener Stadtkreis und nicht Teil des Landkreises Rastatt. Wer dort wohnt, wendet sich an die Stadtverwaltung Baden-Baden. Diese Seite gilt für die Gemeinden des Landkreises Rastatt.
Kann ich mit Bürgergeld einen Musikkurs fördern lassen?
Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.
Gibt es auch Geld für ein Instrument?
Für Musik- oder Sportausstattung ist im Landkreis Rastatt ein zusätzlicher Zuschuss möglich, bei dem Sie einen Eigenanteil leisten. Für ein Instrument bieten wir alternativ ein Leihinstrument ab 10 € im Monat an.
Was übernimmt mymusicschool für mich?
Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum), füllen die Anbieterbestätigung aus und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit dem Kreis ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.
Quellen und Stand der Angaben
Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 15. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Landkreis Rastatt:
- Landkreis Rastatt – Bildungs- und Teilhabepaket
- Landkreis Rastatt – Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.
Musikunterricht trotz kleinem Budget
Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Landkreis Rastatt begleiten wir Schritt für Schritt.