Bildung & Teilhabe · Neckar-Odenwald-Kreis

Bildung und Teilhabe im Neckar-Odenwald-Kreis: 15 € im Monat für Musikunterricht

Im Neckar-Odenwald-Kreis fördert das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) die Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten mit 15 € im Monat – der Musikunterricht ist bundesweit förderfähig. Zuständig sind Landratsamt oder Jobcenter. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.

Kursbeitragab 29,90 €
BuT-Zuschuss15,00 €
Ihr Eigenanteilab 14,90 €/Monat

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.

Wer im Neckar-Odenwald-Kreis Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat

Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.

Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Neckar-Odenwald-Kreis

Im Neckar-Odenwald-Kreis bearbeitet das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis – Fachbereich 3 Jugend und Soziales (Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, AsylbLG; Antrag auch über Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung); Kommunales Jobcenter Neckar-Odenwald-Kreis für Bürgergeld die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.

Amt
Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis – Fachbereich 3 Jugend und Soziales (Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, AsylbLG; Antrag auch über Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung); Kommunales Jobcenter Neckar-Odenwald-Kreis für Bürgergeld
Adresse
Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis, Neckarelzer Straße 7, 74821 Mosbach
Telefon
06261 84-0
Termine
Auskunft über das Landratsamt 06261 84-0; Antragsabgabe auch bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung

BuT-Antrag im Neckar-Odenwald-Kreis: Schritt für Schritt

Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.

  1. Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern

    Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Antrag im Neckar-Odenwald-Kreis.

  2. Zuständige Stelle nach Ihrer Leistung wählen

    Bei Bürgergeld das Kommunale Jobcenter Neckar-Odenwald-Kreis; bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder AsylbLG das Landratsamt bzw. Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

  3. Antrag im Rathaus abgeben

    Holen Sie den BuT-Antrag bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, füllen Sie ihn mit unserer Bescheinigung aus und geben Sie ihn dort ab – er geht ans Landratsamt.

  4. Zuschuss erhalten – wir rechnen mit ab

    Je nach Bescheid zahlt die Stelle an Sie aus oder rechnet direkt mit uns ab. Teilen Sie uns das im Bescheid genannte Verfahren mit.

Bescheinigung anfordern – in einer Minute

Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.

Die Adresse, mit der Sie Ihr Kind angemeldet haben – dorthin schicken wir die Bescheinigung.

Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir nur, um die Bescheinigung zuzustellen.

Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden

Im Neckar-Odenwald-Kreis ist das Landratsamt (Fachbereich 3 Jugend und Soziales) in Mosbach die Behörde für Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe und AsylbLG; bei Bürgergeld ist das Kommunale Jobcenter Neckar-Odenwald-Kreis zuständig. Praktisch: Den Antrag können Sie auch bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgeben – die Formulare liegen in den Rathäusern aus und werden ans Landratsamt weitergeleitet. Für jedes Kind und jede Leistung ist ein eigener Antrag nötig; der Musikunterricht zählt bundesweit zur geförderten kulturellen Teilhabe (§ 28 SGB II).

Gut zu wissen: Für jedes Kind ist ein eigener Antrag nötig; die Formulare gibt es bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung bzw. beim Landratsamt. Bei Bürgergeld läuft es über das Kommunale Jobcenter. Als Nachweis dient unsere Bestätigung über Kurs, Beitrag und Zeitraum.

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Neckar-Odenwald-Kreis

Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?

Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.

Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Neckar-Odenwald-Kreis?

Bei Bürgergeld über das Kommunale Jobcenter Neckar-Odenwald-Kreis; bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder AsylbLG über das Landratsamt (Fachbereich 3) bzw. Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Kontakt: 06261 84-0.

Kann ich den Antrag in Mosbach im Rathaus abgeben?

Ja. Im Neckar-Odenwald-Kreis liegen die BuT-Formulare in den Rathäusern der Städte und Gemeinden aus; Sie geben den Antrag dort ab, und er wird ans Landratsamt weitergeleitet.

Ist der Musikunterricht im Neckar-Odenwald-Kreis förderfähig?

Ja. Der Musikunterricht zählt bundesweit zur geförderten „Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten" nach § 28 Abs. 7 SGB II. Wir stellen die nötige Bescheinigung aus.

Wie viel Geld gibt es für den Musikunterricht?

Es sind 15 € pauschal im Monat je Kind unter 18 Jahren für die Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.

Kann ich mit Wohngeld den Musikkurs fördern lassen?

Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.

Was übernimmt mymusicschool für mich?

Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum) und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit der Stelle ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.

Quellen und Stand der Angaben

Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Neckar-Odenwald-Kreis:

Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.

Musikunterricht trotz kleinem Budget

Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Neckar-Odenwald-Kreis begleiten wir Schritt für Schritt.