Bildung & Teilhabe · Landkreis Esslingen

Bildung und Teilhabe im Landkreis Esslingen: 15 € im Monat für Musikunterricht

Im Landkreis Esslingen übernimmt das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) 15 € im Monat für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben – damit Kinder aus Familien mit kleinem Einkommen Musik lernen können. Zuständig ist je nach Leistung das Kreissozialamt oder das Jobcenter. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.

Kursbeitragab 29,90 €
BuT-Zuschuss15,00 €
Ihr Eigenanteilab 14,90 €/Monat

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 15. Juli 2026.

Wer im Landkreis Esslingen Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat

Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.

Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Landkreis Esslingen

Im Landkreis Esslingen bearbeitet das Landratsamt Esslingen – Kreissozialamt (Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag); Jobcenter Landkreis Esslingen für Bürgergeld die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.

Amt
Landratsamt Esslingen – Kreissozialamt (Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag); Jobcenter Landkreis Esslingen für Bürgergeld
Adresse
Kreissozialamt, Pulverwiesen 11, 73728 Esslingen am Neckar
Telefon
0711 3902-0
Termine
Mo, Di, Fr 8–12 Uhr, Do 8–12 & 13–18 Uhr, Mi geschlossen

BuT-Antrag im Landkreis Esslingen: Schritt für Schritt

Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.

  1. Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern

    Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Esslinger Antrag.

  2. Antrag beim Kreissozialamt oder Jobcenter stellen

    Bei Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe reichen Sie den Antrag beim Kreissozialamt ein; bei Bürgergeld über das Jobcenter Landkreis Esslingen – für jedes Kind gesondert.

  3. Gutschein erhalten und bei uns vorlegen

    Mit dem Bescheid bekommen Sie einen Gutschein. Ihr Kind legt ihn bei uns vor, wir rechnen die Kursgebühren direkt mit dem Träger ab.

  4. Optional: Instrument oder Noten dazu

    Für die erforderliche Ausstattung (z. B. Noten) können Sie einen zusätzlichen Zuschuss beantragen; alternativ bieten wir ein Leihinstrument ab 10 € im Monat.

Bescheinigung anfordern – in einer Minute

Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.

Die Adresse, mit der Sie Ihr Kind angemeldet haben – dorthin schicken wir die Bescheinigung.

Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir nur, um die Bescheinigung zuzustellen.

Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden

Im Landkreis Esslingen bearbeitet das Kreissozialamt (Pulverwiesen 11, Esslingen am Neckar) die BuT-Anträge für Familien mit Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe; für Bürgergeld ist das Jobcenter Landkreis Esslingen zuständig. Die Teilhabe läuft hier über einen Gutschein: Mit dem Bewilligungsbescheid erhalten Sie einen Gutschein, den Ihr Kind beim Anbieter vorlegt – dieser rechnet direkt mit dem Träger ab. Die angrenzende Stadt Stuttgart ist ein eigener Stadtkreis.

Gut zu wissen: Für jedes Kind wird ein eigener Antrag gestellt. Statt einer Auszahlung erhalten Sie einen Gutschein, über den der Anbieter mit dem Kreis abrechnet. Neben den Kursgebühren können auch die erforderliche Ausstattung wie Instrumente oder Noten bezuschusst werden.

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Landkreis Esslingen

Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?

Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.

Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Landkreis Esslingen?

Beim Kreissozialamt des Landratsamts Esslingen (Pulverwiesen 11), wenn Sie Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe beziehen; bei Bürgergeld über das Jobcenter Landkreis Esslingen. Wir stellen Ihnen die Teilnahmebescheinigung aus.

Wie funktioniert der Gutschein im Landkreis Esslingen?

Mit dem Bewilligungsbescheid erhalten Sie einen Gutschein. Ihr Kind legt ihn beim Anbieter vor – also bei uns –, und wir rechnen die Kursgebühren direkt mit dem zuständigen Leistungsträger ab. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.

Wie viel Geld gibt es für den Musikunterricht?

Es sind 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (§ 28 Abs. 7 SGB II). Musikunterricht ist ausdrücklich genannt. Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.

Werden auch Instrumente oder Noten bezuschusst?

Ja. Im Landkreis Esslingen kann neben den Kursgebühren auch die erforderliche Ausstattung – etwa Instrumente oder Noten – über das Bildungspaket bezuschusst werden. Für ein Instrument bieten wir alternativ ein Leihinstrument ab 10 € im Monat.

Kann ich mit Kinderzuschlag den Musikkurs fördern lassen?

Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.

Was übernimmt mymusicschool für mich?

Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum) und rechnen über den Gutschein direkt mit dem Träger ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.

Quellen und Stand der Angaben

Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 15. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Landkreis Esslingen:

Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.

Musikunterricht trotz kleinem Budget

Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Landkreis Esslingen begleiten wir Schritt für Schritt.