Bildung & Teilhabe (BuT)

Musikunterricht soll kein Luxus sein: 15 € Zuschuss im Monat

Familien mit kleinem Einkommen bekommen über das Bildungs- und Teilhabepaket 15 € monatlich für den Musikunterricht ihres Kindes dazu – gesetzlich verankert, unkompliziert beantragt. Wir helfen bei jedem Schritt.

Musikunterricht mit Bildung-und-Teilhabe-Zuschuss: Junge übt lachend Gitarre, sein Lehrer hilft KI-generierte Abbildung
Kursbeitrag ab 29,90 €
BuT-Zuschuss 15,00 €
Ihr Eigenanteil ab 14,90 €/Monat

Pauschale nach § 28 Abs. 7 SGB II für Kinder bis 18 Jahre – Musikunterricht ist dort ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: Juli 2026.

Wer hat Anspruch?

Anspruch auf die Teilhabeleistung haben Kinder aus Familien, die eine dieser Leistungen beziehen:

Grundsicherungsgeld

Früher Bürgergeld – seit Juli 2026 heißt die Leistung Grundsicherungsgeld. Auch Sozialgeld zählt dazu.

Wohngeld

Wer Wohngeld und Kindergeld bezieht, hat Anspruch auf die Teilhabeleistungen.

Kinderzuschlag (KiZ)

Familien mit Kinderzuschlag von der Familienkasse sind automatisch berechtigt.

Sozialhilfe

Leistungen nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung).

Asylbewerberleistungen

Auch Familien mit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben Anspruch.

Geringes Einkommen

Liegt Ihr Einkommen knapp über der Grenze, lohnt eine Einzelfallprüfung – fragen Sie bei Ihrer Kommune nach.

In vier Schritten zum Zuschuss

Das Verfahren ist einfacher, als viele denken – und Sie sind dabei nie allein: Wir liefern alle Unterlagen und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der Behörde.

  1. 1. Bescheinigung von uns anfordern

    Tragen Sie im Formular unten auf dieser Seite die E-Mail-Adresse Ihrer Anmeldung ein – Sie erhalten die Teilnahme­bescheinigung mit Beitragshöhe automatisch per E-Mail. Auf Wunsch füllen wir auch den Anbieterteil des Formulars Ihrer Behörde aus.

  2. 2. Zuständige Stelle kontaktieren

    Mit Grundsicherungsgeld ist Ihr Jobcenter zuständig. Bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen ist es die Bildung-und-Teilhabe-Stelle Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises – das Bürgeramt nennt Ihnen die richtige Anlaufstelle.

  3. 3. Teilhabeleistung mitteilen bzw. beantragen

    Beim Jobcenter genügt meist eine kurze „Bedarfsmitteilung Teilhabe" mit unserer Bescheinigung, denn die Leistung gilt als mitbeantragt. Bei Wohngeld und Kinderzuschlag stellen Sie einen kurzen separaten Antrag bei der Kommune.

  4. 4. Zuschuss erhalten – wir kümmern uns mit

    Je nach Kommune wird der Zuschuss an Sie überwiesen, als Gutschein bzw. Bildungskarte ausgegeben oder direkt mit uns abgerechnet. Sagen Sie uns einfach, welches Verfahren Ihre Behörde nutzt – wir übernehmen die Abwicklung mit.

Gut zu wissen: Formulare und Auszahlungsweg (Überweisung, Gutschein, Bildungskarte oder Direktzahlung an uns) unterscheiden sich je nach Stadt und Landkreis. Klären Sie die Details am besten vorab kurz mit Ihrer Sachbearbeiterin bzw. Ihrem Sachbearbeiter – anschließend übernehmen wir gerne die Abwicklung.

Bescheinigung anfordern – in einer Minute

Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.

Die Adresse, mit der Sie Ihr Kind angemeldet haben – dorthin schicken wir die Bescheinigung.

Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir nur, um die Bescheinigung zuzustellen.

Bildung und Teilhabe vor Ort

Zuständige Stelle, Antragsformular und Auszahlungsweg unterscheiden sich je nach Land und Landkreis. Wählen Sie Ihr Bundesland – für 115 Landkreise haben wir die konkreten Anlaufstellen recherchiert:

Ihre Region ist noch nicht dabei? Schreiben Sie uns an info@mymusicschool.de – wir helfen auch dann bei Bescheinigung und Antrag.

Häufige Fragen zu Bildung & Teilhabe

Wie hoch ist der Zuschuss für den Musikunterricht?

Die Teilhabeleistung beträgt pauschal 15 € pro Monat je Kind bis zum 18. Geburtstag (§ 28 Abs. 7 SGB II). Musikunterricht ist im Gesetz ausdrücklich als förderfähig genannt. Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € verbleibt damit ein Eigenanteil ab 14,90 € im Monat.

Wer hat Anspruch auf Bildung und Teilhabe?

Familien, die Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld plus Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen beziehen. Auch bei einem Einkommen knapp über der Grenze kann sich eine Einzelfallprüfung bei Ihrer Kommune lohnen.

Wo stelle ich den Antrag?

Das hängt von Ihrer Leistung ab: Beim Bezug von Grundsicherungsgeld ist das Jobcenter zuständig. Bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen bearbeitet die Bildung-und-Teilhabe-Stelle Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises den Antrag. Eine bundesweit zentrale Stelle gibt es nicht – Ihr Bürgeramt nennt Ihnen die richtige Anlaufstelle.

Brauche ich einen extra Antrag?

Beim Jobcenter gelten die Teilhabeleistungen seit 2019 als mit dem Hauptantrag mitbeantragt – Sie müssen den konkreten Bedarf aber mitteilen und nachweisen (meist per Formular „Bedarfsmitteilung Teilhabe" plus unserer Bescheinigung). Bei Wohngeld und Kinderzuschlag ist ein kurzer separater Antrag bei der Kommune nötig.

Wie wird der Zuschuss ausgezahlt?

Das regelt jede Kommune selbst: als monatliche Überweisung an Sie, als Gutschein bzw. elektronische Bildungskarte oder als Direktzahlung an uns als Anbieter. In Landkreisen mit Bildungskarten-System registrieren wir uns gerne als Leistungsanbieter, damit die Abrechnung automatisch läuft.

Geht das auch rückwirkend?

Bei Wohngeld und Kinderzuschlag können die Leistungen bis zu 12 Monate rückwirkend beantragt werden. Beim Jobcenter gilt der Bedarf ab Beginn des laufenden Bewilligungszeitraums; bereits selbst gezahlte Beiträge können unter Umständen erstattet werden. Fragen Sie im Zweifel direkt bei Ihrer Stelle nach – wir liefern die nötigen Nachweise.

Kann ich die 15 € ansparen?

Ja, die Monatsbeträge können innerhalb des Bewilligungszeitraums gebündelt werden – üblich sind bis zu 12 Monate (180 €), etwa für Jahresbeiträge. Die genaue Handhabung unterscheidet sich je nach Kommune.

Gilt die Förderung für alle mymusicschool-Kurse?

Ja. Gitarrenkurs, Trommelkurs und Musical-AG fallen alle unter die „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft" – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich genannt.

Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?

Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.

Was übernimmt mymusicschool für mich?

Wir stellen Ihnen umgehend alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum), füllen den Anbieterteil kommunaler Formulare aus, registrieren uns bei Bedarf in Bildungskarten-Portalen und rechnen – wo Ihre Kommune das anbietet – direkt mit der Behörde ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.

Wir machen den Weg frei

Fordern Sie Ihre Bescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag begleiten wir Schritt für Schritt.