Bildung & Teilhabe · Landkreis Biberach

Bildung und Teilhabe im Landkreis Biberach: 15 € im Monat für Musikunterricht

Im Landkreis Biberach fördert das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) den Musikunterricht mit 15 € im Monat für die kulturelle Teilhabe. Zuständig ist das Team Bildung und Teilhabe beim Jobcenter des Landratsamts. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.

Kursbeitragab 29,90 €
BuT-Zuschuss15,00 €
Ihr Eigenanteilab 14,90 €/Monat

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.

Wer im Landkreis Biberach Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat

Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.

Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Landkreis Biberach

Im Landkreis Biberach bearbeitet das Landratsamt Biberach – Jobcenter, Team Bildung und Teilhabe (alle Leistungsbezüge) die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.

Amt
Landratsamt Biberach – Jobcenter, Team Bildung und Teilhabe (alle Leistungsbezüge)
Adresse
Landratsamt Biberach, Team Bildung und Teilhabe, Rollinstraße 9, 88400 Biberach
Telefon
07351 52-6500
Termine
Mo 8–12 & 14–15:30 Uhr, Di 8–12 Uhr, Mi 8–17 Uhr, Do 8–14 Uhr, Fr 8–12 Uhr

BuT-Antrag im Landkreis Biberach: Schritt für Schritt

Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.

  1. Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern

    Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Biberacher Antrag.

  2. Passendes Online-Formular wählen

    Wählen Sie auf biberach.de das Online-Formular zu Ihrem Leistungsbezug (Bürgergeld, Grundsicherung, Kinderzuschlag, Wohngeld u. a.).

  3. Antrag mit unserer Bescheinigung einreichen

    Füllen Sie das verschlüsselte Online-Formular aus und legen Sie unsere Bescheinigung bei; alternativ per PDF und E-Mail an bildung-teilhabe@biberach.de.

  4. Zuschuss erhalten – wir rechnen mit ab

    Je nach Bescheid zahlt die Stelle an Sie aus oder rechnet direkt mit uns ab. Teilen Sie uns das im Bescheid genannte Verfahren mit.

Bescheinigung anfordern – in einer Minute

Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.

Die Adresse, mit der Sie Ihr Kind angemeldet haben – dorthin schicken wir die Bescheinigung.

Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir nur, um die Bescheinigung zuzustellen.

Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden

Im Landkreis Biberach bündelt das Team Bildung und Teilhabe beim Jobcenter des Landratsamts (Rollinstraße 9) alle Leistungsbezüge. Der Kreis nennt „Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht)" bzw. die Musikschule ausdrücklich. Besonders praktisch: Es gibt echte, verschlüsselte Online-Formulare, gestaffelt nach Leistungsbezug – von Bürgergeld über Grundsicherung und Kinderzuschlag bis Wohngeld und AsylbLG. Alternativ liegen PDF-Formulare bereit.

Gut zu wissen: Für den Antrag gibt es echte Online-Formulare je Leistungsbezug (Bürgergeld, Grundsicherung, Kinderzuschlag, Wohngeld u. a.); alternativ PDF-Formulare per E-Mail. Als Nachweis dient unsere Bestätigung über Kurs, Beitrag und Zeitraum.

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Landkreis Biberach

Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?

Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.

Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Landkreis Biberach?

Beim Team Bildung und Teilhabe beim Jobcenter des Landratsamts Biberach (Rollinstraße 9) – zuständig für alle Leistungsbezüge. Kontakt: bildung-teilhabe@biberach.de.

Kann ich den Antrag in Biberach online stellen?

Ja. Biberach bietet echte, verschlüsselte Online-Formulare – gestaffelt nach Leistungsbezug (Bürgergeld, Grundsicherung, Kinderzuschlag, Wohngeld u. a.). Alternativ gibt es PDF-Formulare per E-Mail.

Ist die Musikschule in Biberach förderfähig?

Ja. Der Kreis nennt „Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht)" bzw. die Musikschule ausdrücklich als geförderte Teilhabe.

Wie viel Geld gibt es für die Musikschule?

Es sind 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für den Unterricht in künstlerischen Fächern wie Musik und für Vereine (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.

Kann ich mit Wohngeld den Musikkurs fördern lassen?

Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.

Was übernimmt mymusicschool für mich?

Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum) und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit der Stelle ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.

Quellen und Stand der Angaben

Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Landkreis Biberach:

Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.

Musikunterricht trotz kleinem Budget

Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Landkreis Biberach begleiten wir Schritt für Schritt.