Bildung & Teilhabe · Enzkreis

Bildung und Teilhabe im Enzkreis: 15 € im Monat für Musikunterricht

Im Enzkreis gibt es über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) 15 € im Monat – bis zu 180 € im Jahr – für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, damit Kinder aus Familien mit kleinem Einkommen Musik lernen können. Anträge bündelt das Jobcenter des Landratsamts Enzkreis. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Bescheinigungen aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.

Kursbeitragab 29,90 €
BuT-Zuschuss15,00 €
Ihr Eigenanteilab 14,90 €/Monat

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 15. Juli 2026.

Wer im Enzkreis Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat

Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.

Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Enzkreis

Im Enzkreis bearbeitet das Landratsamt Enzkreis – Jobcenter, Sachgebiet Bildung und Teilhabe die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.

Amt
Landratsamt Enzkreis – Jobcenter, Sachgebiet Bildung und Teilhabe
Adresse
Jobcenter Enzkreis, Zähringerallee 3, 75177 Pforzheim
Telefon
07231 308-9152
Termine
Termine nach Vereinbarung – telefonisch oder per E-Mail

BuT-Antrag im Enzkreis: Schritt für Schritt

Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.

  1. Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern

    Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für das Enzkreis-Formular.

  2. Antrag beim Jobcenter Enzkreis einreichen

    Laden Sie das Antragsformular herunter, legen Sie unsere Bescheinigung bei und reichen Sie beides beim Jobcenter Enzkreis in Pforzheim ein – für jedes Kind einzeln.

  3. Wohnort prüfen: Enzkreis oder Stadt Pforzheim

    Wohnen Sie in einer Enzkreis-Gemeinde, ist das Jobcenter Enzkreis zuständig. Wohnen Sie in der Stadt Pforzheim, wenden Sie sich an die Stadt Pforzheim – trotz gleicher Adresse des Landratsamts.

  4. Zuschuss erhalten – wir rechnen mit ab

    Je nach Bescheid zahlt der Enzkreis an Sie aus oder rechnet direkt mit uns ab. Teilen Sie uns das im Bescheid genannte Verfahren mit.

Bescheinigung anfordern – in einer Minute

Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.

Die Adresse, mit der Sie Ihr Kind angemeldet haben – dorthin schicken wir die Bescheinigung.

Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir nur, um die Bescheinigung zuzustellen.

Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden

Im Enzkreis nimmt das Jobcenter Enzkreis (Zähringerallee 3, Pforzheim) die BuT-Anträge entgegen – auch für Familien mit Wohngeld oder Kinderzuschlag. Wichtig zur Abgrenzung: Das Landratsamt sitzt zwar in Pforzheim, zuständig ist es aber nur für die Gemeinden des Enzkreises (etwa Mühlacker, Remchingen, Straubenhardt oder Birkenfeld). Wer in der Stadt Pforzheim wohnt – einem eigenen Stadtkreis –, beantragt BuT bei der Stadt Pforzheim, nicht beim Enzkreis.

Gut zu wissen: Für jedes Kind ist ein eigener Antrag nötig. Die Teilhabe gilt bis zum 18. Geburtstag; andere BuT-Leistungen bis 25 Jahre. Den Schulbedarf (aktuell 195 € im Jahr) erhalten Bürgergeld- und Sozialhilfe-Familien ohne gesonderten Antrag automatisch.

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Enzkreis

Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?

Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.

Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Enzkreis?

Beim Jobcenter des Landratsamts Enzkreis (Zähringerallee 3, Pforzheim). Es bündelt die BuT-Anträge auch für Wohngeld- und Kinderzuschlag-Familien. Wir stellen Ihnen die Teilnahmebescheinigung aus.

Wie viel Geld gibt es im Jahr für den Musikunterricht?

Der Enzkreis nennt 15 € im Monat, also bis zu 180 € im Jahr, für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (§ 28 Abs. 7 SGB II) für Kinder unter 18. Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.

Gehört Pforzheim zum Enzkreis?

Nein. Die Stadt Pforzheim ist ein eigener Stadtkreis mit eigener BuT-Zuständigkeit. Das Landratsamt Enzkreis hat zwar seinen Sitz in Pforzheim, ist aber nur für die Enzkreis-Gemeinden zuständig. Wer in Pforzheim wohnt, beantragt bei der Stadt Pforzheim.

Muss ich für jedes Kind einen eigenen Antrag stellen?

Ja, im Enzkreis wird für jedes Kind ein eigener Antrag ausgefüllt. Wir stellen Ihnen je Kind die passende Teilnahmebescheinigung aus.

Kann ich mit Kinderzuschlag den Musikkurs fördern lassen?

Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.

Was übernimmt mymusicschool für mich?

Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum), füllen den Anbieterteil des Enzkreis-Formulars aus und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit dem Jobcenter ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.

Quellen und Stand der Angaben

Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 15. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Enzkreis:

Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.

Musikunterricht trotz kleinem Budget

Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Enzkreis begleiten wir Schritt für Schritt.