Bildung & Teilhabe · Landkreis Göppingen
Bildung und Teilhabe im Landkreis Göppingen: 15 € im Monat für Musikunterricht
Im Landkreis Göppingen übernimmt das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) 15 € im Monat für die Teilnahme an Sport, Kultur und Geselligkeit – ausdrücklich auch für die Musikschule. So können Kinder aus Familien mit kleinem Einkommen Musik lernen. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.
Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 15. Juli 2026.
Wer im Landkreis Göppingen Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat
Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.
Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Landkreis Göppingen
Im Landkreis Göppingen bearbeitet das Landratsamt Göppingen – Kreissozialamt / Wohngeldbehörde (Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe); Jobcenter Landkreis Göppingen für Bürgergeld die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.
- Amt
- Landratsamt Göppingen – Kreissozialamt / Wohngeldbehörde (Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe); Jobcenter Landkreis Göppingen für Bürgergeld
- Adresse
- Kreissozialamt, Lorcher Straße 6, 73033 Göppingen
- Telefon
- 07161 202-4101
- kreissozialamt@lkgp.de
- Termine
- Mo 8–12, Di & Fr 7:30–12, Do 13:30–17:30 Uhr, Mi kein Publikumsverkehr – sowie nach Vereinbarung
BuT-Antrag im Landkreis Göppingen: Schritt für Schritt
Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.
Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern
Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Göppinger Antrag.
Antrag beim Kreissozialamt oder Jobcenter stellen
Bei Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe reichen Sie den Antrag beim Kreissozialamt ein; bei Bürgergeld über das Jobcenter Landkreis Göppingen.
Wahlweise online über das Serviceportal
Alternativ stellen Sie den Antrag online über das Serviceportal Baden-Württemberg – mit Servicekonto und unserer Bescheinigung als Nachweis.
Zuschuss erhalten – wir rechnen mit ab
Je nach Bescheid zahlt der Kreis an Sie aus oder rechnet direkt mit uns ab. Teilen Sie uns das im Bescheid genannte Verfahren mit.
Bescheinigung anfordern – in einer Minute
Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.
Ihre Anfrage ist unterwegs!
Wenn zu dieser E-Mail-Adresse eine Anmeldung bei uns existiert, erhalten Sie die Bescheinigung in Kürze per E-Mail – schauen Sie zur Sicherheit auch in den Spam-Ordner. Kommt nichts an, schreiben Sie uns an info@mymusicschool.de.
Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden
Im Landkreis Göppingen bearbeitet das Kreissozialamt als Wohngeldbehörde (Lorcher Straße 6, Göppingen) die BuT-Anträge für Familien mit Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe; für Bürgergeld ist das Jobcenter Landkreis Göppingen zuständig. Den Antrag können Sie auch online über das Serviceportal Baden-Württemberg stellen. Den Schulbedarf zahlt der Kreis ohne gesonderten Antrag automatisch aus.
Gut zu wissen: Für die Teilhabe ist eine Anbieterbestätigung nötig, die wir für Sie ausfüllen. Der Schulbedarf wird ohne Antrag zum 1. August und 1. Februar ausgezahlt. Der BuT-Antrag ist auch online über das Serviceportal Baden-Württemberg möglich.
Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Landkreis Göppingen
Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?
Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.
Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Landkreis Göppingen?
Beim Kreissozialamt des Landratsamts (Lorcher Straße 6), wenn Sie Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe beziehen; bei Bürgergeld über das Jobcenter Landkreis Göppingen. Kontakt: kreissozialamt@lkgp.de.
Kann ich den Antrag in Göppingen online stellen?
Ja. Der Landkreis Göppingen bietet den BuT-Antrag auch online über das Serviceportal Baden-Württemberg an. Sie brauchen ein Servicekonto und unsere Teilnahmebescheinigung als Nachweis.
Wie viel Geld gibt es für die Musikschule?
Es sind 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für die Teilnahme an Sport, Kultur und Geselligkeit – ausdrücklich auch für die Musikschule (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.
Bekomme ich den Schulbedarf automatisch?
Ja. Im Landkreis Göppingen wird der Schulbedarf ohne gesonderten Antrag zum 1. August und 1. Februar ausgezahlt. Für die Teilhabe am Musikunterricht ist dagegen unsere Anbieterbestätigung nötig.
Kann ich mit Wohngeld den Musikkurs fördern lassen?
Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.
Was übernimmt mymusicschool für mich?
Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum), füllen die Anbieterbestätigung aus und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit dem Kreis ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.
Quellen und Stand der Angaben
Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 15. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Landkreis Göppingen:
- Landkreis Göppingen – Bildungs- und Teilhabepaket
- Landkreis Göppingen – Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.
Musikunterricht trotz kleinem Budget
Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Landkreis Göppingen begleiten wir Schritt für Schritt.