Bildung & Teilhabe · Landkreis Waldshut

Bildung und Teilhabe im Landkreis Waldshut: 15 € im Monat für Musikunterricht

Im Landkreis Waldshut fördert das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) den Musikunterricht mit pauschal 15 € im Monat. Zuständig ist das Jobcenter des Landratsamts. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.

Kursbeitragab 29,90 €
BuT-Zuschuss15,00 €
Ihr Eigenanteilab 14,90 €/Monat

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.

Wer im Landkreis Waldshut Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat

Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.

Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Landkreis Waldshut

Im Landkreis Waldshut bearbeitet das Landratsamt Waldshut – Jobcenter Landkreis Waldshut (Bürgergeld; bei Sozialhilfe gesonderter Antrag) die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.

Amt
Landratsamt Waldshut – Jobcenter Landkreis Waldshut (Bürgergeld; bei Sozialhilfe gesonderter Antrag)
Adresse
Jobcenter Landkreis Waldshut, Waldtorstraße 14, 79761 Waldshut-Tiengen
Telefon
07751 86-4103
Termine
Mo 8:30–12:30, Di 8:30–12:30 & 13:30–17:30, Do 8:30–15:30, Fr 8:30–12:30 Uhr (Mi geschlossen)

BuT-Antrag im Landkreis Waldshut: Schritt für Schritt

Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.

  1. Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern

    Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Waldshuter Antrag.

  2. Online-Antrag über das virtuelle Rathaus stellen

    Nutzen Sie den Online-Antrag des Jobcenters (Form-Solutions) und legen Sie unsere Bestätigung bei.

  3. Bei Bürgergeld: mit dem Hauptantrag verbinden

    Bei Bürgergeld stellen Sie BuT zusammen mit dem Bürgergeld-Antrag; bei Sozialhilfe reichen Sie einen gesonderten Antrag ein.

  4. Zuschuss erhalten – wir rechnen mit ab

    Je nach Bescheid zahlt die Stelle an Sie aus oder rechnet direkt mit uns ab. Teilen Sie uns das im Bescheid genannte Verfahren mit.

Bescheinigung anfordern – in einer Minute

Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.

Die Adresse, mit der Sie Ihr Kind angemeldet haben – dorthin schicken wir die Bescheinigung.

Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir nur, um die Bescheinigung zuzustellen.

Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden

Im Landkreis Waldshut bündelt das Jobcenter Landkreis Waldshut (Waldtorstraße 14, Waldshut-Tiengen; Geschäftsstelle auch Bad Säckingen) die Teilhabe. Das Jobcenter nennt „Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht)" ausdrücklich und bietet einen echten Online-Antrag über das virtuelle Rathaus. Zusätzlich ist ein Zuschuss zur Musik- oder Sportausstattung mit Eigenanteil möglich. Bei Bürgergeld stellen Sie BuT zusammen mit dem Bürgergeld-Antrag; bei Sozialhilfe gesondert.

Gut zu wissen: Der Online-Antrag läuft über das virtuelle Rathaus (Form-Solutions). Bei Bürgergeld wird BuT mit dem Bürgergeld-Antrag gestellt, bei Sozialhilfe gesondert. Ein Zuschuss zur Musik-/Sportausstattung ist mit Eigenanteil möglich. Als Nachweis dient unsere Bestätigung.

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Landkreis Waldshut

Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?

Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.

Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Landkreis Waldshut?

Beim Jobcenter Landkreis Waldshut (Waldtorstraße 14, Waldshut-Tiengen; Geschäftsstelle auch Bad Säckingen). Kontakt: jobcenter@landkreis-waldshut.de.

Kann ich den Antrag in Waldshut online stellen?

Ja. Der Landkreis Waldshut bietet einen echten Online-Antrag über das virtuelle Rathaus (Form-Solutions). Unsere Bescheinigung legen Sie bei.

Gibt es in Waldshut einen Zuschuss zur Musikausstattung?

Ja. Zusätzlich zu den 15 € ist ein Zuschuss zur Musik- oder Sportausstattung möglich – dabei leisten Sie immer einen Eigenanteil.

Wie viel Geld gibt es für den Musikunterricht?

Es sind pauschal 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für Sport-, Freizeit- und Kulturangebote wie Musikunterricht (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.

Kann ich mit Wohngeld den Musikkurs fördern lassen?

Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.

Was übernimmt mymusicschool für mich?

Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum) und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit der Stelle ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.

Quellen und Stand der Angaben

Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Landkreis Waldshut:

Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.

Musikunterricht trotz kleinem Budget

Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Landkreis Waldshut begleiten wir Schritt für Schritt.