Bildung & Teilhabe · Landkreis Ludwigsburg
Bildung und Teilhabe im Landkreis Ludwigsburg: 15 € im Monat für Musikunterricht
Im Landkreis Ludwigsburg können Familien mit kleinem Einkommen den Musikunterricht ihres Kindes über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) fördern lassen – mit 15 € im Monat für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Die Anträge bündelt das Jobcenter des Landratsamts. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Bescheinigungen aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.
Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 15. Juli 2026.
Wer im Landkreis Ludwigsburg Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat
Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.
Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Landkreis Ludwigsburg
Im Landkreis Ludwigsburg bearbeitet das Landratsamt Ludwigsburg – Jobcenter (für Bürgergeld sowie Wohngeld und Kinderzuschlag); Fachbereich Besondere soziale Hilfen für SGB XII die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.
- Amt
- Landratsamt Ludwigsburg – Jobcenter (für Bürgergeld sowie Wohngeld und Kinderzuschlag); Fachbereich Besondere soziale Hilfen für SGB XII
- Adresse
- Jobcenter Landratsamt Ludwigsburg, Hindenburgstraße 4, 71638 Ludwigsburg
- Telefon
- 07141 144-2221
- Termine
- Mo–Mi & Fr 8:30–12:00 Uhr, Do 13:30–18:00 Uhr – Termin empfohlen
BuT-Antrag im Landkreis Ludwigsburg: Schritt für Schritt
Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.
Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern
Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum und füllen den Anbieterteil des Ludwigsburger Formulars aus.
Antrag beim Jobcenter Ludwigsburg einreichen
Das Jobcenter des Landratsamts ist für Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag zuständig. Bei Wohngeld/Kinderzuschlag füllen Sie je Kind einen Antrag aus – auch online über das Serviceportal möglich.
Bei Sozialhilfe: Fachbereich Besondere soziale Hilfen
Beziehen Sie Leistungen nach SGB XII, läuft die Teilhabe über den Fachbereich Besondere soziale Hilfen des Landratsamts.
Zuschuss erhalten – wir rechnen mit ab
Je nach Bescheid zahlt der Kreis an Sie aus oder rechnet direkt mit uns ab. Teilen Sie uns das im Bescheid genannte Verfahren mit.
Bescheinigung anfordern – in einer Minute
Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.
Ihre Anfrage ist unterwegs!
Wenn zu dieser E-Mail-Adresse eine Anmeldung bei uns existiert, erhalten Sie die Bescheinigung in Kürze per E-Mail – schauen Sie zur Sicherheit auch in den Spam-Ordner. Kommt nichts an, schreiben Sie uns an info@mymusicschool.de.
Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden
Eine Besonderheit im Landkreis Ludwigsburg: Das Jobcenter des Landratsamts (Hindenburgstraße 4, Ludwigsburg) bearbeitet die BuT-Anträge nicht nur für Bürgergeld-Familien, sondern auch für Wohngeld- und Kinderzuschlag-Beziehende. Nur bei Sozialhilfe (SGB XII) ist der Fachbereich Besondere soziale Hilfen zuständig. Die angrenzende Landeshauptstadt Stuttgart ist ein eigener Stadtkreis mit eigener BuT-Zuständigkeit und nicht Teil des Landkreises.
Gut zu wissen: Wer Bürgergeld oder Sozialhilfe bezieht, muss die Teilhabe nicht gesondert beantragen – nötig ist nur die Bestätigung des Anbieters. Bei Wohngeld und Kinderzuschlag ist je Kind ein eigener Antrag fällig. Der Zuschuss kann direkt an den Anbieter gezahlt oder als Geldleistung gewährt werden; der Antrag ist auch online über das Serviceportal Baden-Württemberg möglich.
Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Landkreis Ludwigsburg
Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?
Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.
Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Landkreis Ludwigsburg?
Beim Jobcenter des Landratsamts Ludwigsburg (Hindenburgstraße 4). Es ist hier auch für Wohngeld- und Kinderzuschlag-Familien zuständig; bei Sozialhilfe der Fachbereich Besondere soziale Hilfen. Wir stellen Ihnen die Teilnahmebescheinigung aus.
Bearbeitet das Jobcenter Ludwigsburg auch Wohngeld-Fälle?
Ja – anders als in vielen Kreisen bündelt das Jobcenter des Landratsamts Ludwigsburg die BuT-Anträge auch für Wohngeld- und Kinderzuschlag-Beziehende, nicht nur für Bürgergeld. Nur bei Sozialhilfe (SGB XII) ist eine andere Stelle zuständig.
Wie viel Geld gibt es für den Musikunterricht?
Es sind 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (§ 28 Abs. 7 SGB II). Musikunterricht ist ausdrücklich genannt. Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.
Wird der Zuschuss an mich oder an mymusicschool gezahlt?
Beides ist möglich: Der Landkreis Ludwigsburg kann den Betrag als Direktzahlung an den Anbieter leisten oder als Geldleistung an Sie. Wir richten uns nach dem Verfahren in Ihrem Bescheid und übernehmen die Abrechnung.
Kann ich mit Wohngeld den Musikkurs fördern lassen?
Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.
Was übernimmt mymusicschool für mich?
Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum), füllen den Anbieterteil des Ludwigsburger Formulars aus und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit dem Jobcenter ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.
Quellen und Stand der Angaben
Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 15. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Landkreis Ludwigsburg:
- Landkreis Ludwigsburg – Bildungs- und Teilhabepaket
- Landkreis Ludwigsburg – Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.
Musikunterricht trotz kleinem Budget
Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Landkreis Ludwigsburg begleiten wir Schritt für Schritt.