Bildung & Teilhabe · Landkreis Emmendingen

Bildung und Teilhabe im Landkreis Emmendingen: 15 € im Monat für Musikunterricht

Im Landkreis Emmendingen können Familien mit kleinem Einkommen den Musikunterricht ihres Kindes über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) fördern lassen – mit 15 € im Monat für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Zuständig sind Jobcenter oder Landratsamt. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.

Kursbeitragab 29,90 €
BuT-Zuschuss15,00 €
Ihr Eigenanteilab 14,90 €/Monat

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.

Wer im Landkreis Emmendingen Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat

Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.

Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Landkreis Emmendingen

Im Landkreis Emmendingen bearbeitet das Landkreis Emmendingen – Jobcenter Landkreis Emmendingen (Bürgergeld); Landratsamt Emmendingen für Wohngeld, Kinderzuschlag und Sozialhilfe die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.

Amt
Landkreis Emmendingen – Jobcenter Landkreis Emmendingen (Bürgergeld); Landratsamt Emmendingen für Wohngeld, Kinderzuschlag und Sozialhilfe
Adresse
Jobcenter Landkreis Emmendingen, Freiburger Straße 20, 79312 Emmendingen
Telefon
07641 9115-302
Termine
Mo–Fr 8–12 Uhr, Mo–Do zusätzlich 14–15:30 Uhr – Termin empfohlen

BuT-Antrag im Landkreis Emmendingen: Schritt für Schritt

Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.

  1. Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern

    Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Emmendinger Antrag.

  2. Zuständige Stelle nach Ihrer Leistung wählen

    Bei Bürgergeld das Jobcenter Landkreis Emmendingen; bei Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe das Landratsamt Emmendingen.

  3. Antrag je Kind einreichen – rechtzeitig

    Laden Sie den „Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe" herunter, tragen Sie uns als Anbieter ein und reichen Sie ihn ein. Der Anspruch gilt ab dem Monat der Antragstellung.

  4. Zuschuss erhalten – wir rechnen mit ab

    Je nach Bescheid zahlt der Kreis an Sie aus oder rechnet direkt mit uns ab. Teilen Sie uns das im Bescheid genannte Verfahren mit.

Bescheinigung anfordern – in einer Minute

Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.

Die Adresse, mit der Sie Ihr Kind angemeldet haben – dorthin schicken wir die Bescheinigung.

Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir nur, um die Bescheinigung zuzustellen.

Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden

Im Landkreis Emmendingen richtet sich die Zuständigkeit nach Ihrer Leistung: Das Jobcenter Landkreis Emmendingen (Freiburger Straße 20, Emmendingen) bearbeitet die BuT-Anträge bei Bürgergeld, das Landratsamt Emmendingen bei Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe. Die Kreisstadt Emmendingen gehört zum Landkreis, ebenso Städte wie Herbolzheim und Waldkirch. Im Antrag geben Sie Name und Anschrift des Anbieters an – die passende Bestätigung stellen wir für Sie aus.

Gut zu wissen: Der Anspruch besteht frühestens ab dem Monat der Antragstellung – stellen Sie den Antrag also rechtzeitig. Für jedes Kind ist ein eigener Antrag nötig. Die 15-€-Pauschale für Teilhabe gilt nur bis zum 18. Geburtstag; die Abrechnung läuft über den Anbieter mit Kostennachweis.

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Landkreis Emmendingen

Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?

Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.

Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Landkreis Emmendingen?

Das hängt von Ihrer Leistung ab: bei Bürgergeld beim Jobcenter Landkreis Emmendingen (Freiburger Straße 20), bei Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe beim Landratsamt Emmendingen. Wir stellen Ihnen die Teilnahmebescheinigung aus.

Ab wann bekomme ich den Zuschuss?

Der Anspruch besteht im Landkreis Emmendingen frühestens ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wird – rückwirkend geht es in der Regel nicht. Stellen Sie den Antrag also am besten schon zum Kursstart; wir liefern die Bescheinigung sofort.

Wie viel Geld gibt es für den Musikunterricht?

Es sind 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für Teilnahme- und Mitgliedsbeiträge in Sport, Musik und Kultur (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.

Muss ich für jedes Kind einen eigenen Antrag stellen?

Ja, im Landkreis Emmendingen wird für jede Person ein eigener Antrag ausgefüllt. Wir stellen Ihnen je Kind die passende Teilnahmebescheinigung aus.

Kann ich mit Wohngeld den Musikkurs fördern lassen?

Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.

Was übernimmt mymusicschool für mich?

Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum) und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit der zuständigen Stelle ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.

Quellen und Stand der Angaben

Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Landkreis Emmendingen:

Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.

Musikunterricht trotz kleinem Budget

Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Landkreis Emmendingen begleiten wir Schritt für Schritt.