Bildung & Teilhabe · Stuttgart

Bildung und Teilhabe in Stuttgart: 15 € im Monat für Musikunterricht

In Stuttgart können Familien mit kleinem Einkommen den Musikunterricht ihres Kindes über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) fördern lassen – mit 15 € im Monat für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Zuständig sind Jobcenter oder Amt für Soziales. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.

Kursbeitragab 29,90 €
BuT-Zuschuss15,00 €
Ihr Eigenanteilab 14,90 €/Monat

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.

Wer in Stuttgart Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat

Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.

Zuständige Stelle für das Bildungspaket in Stuttgart

In Stuttgart bearbeitet das Landeshauptstadt Stuttgart – Jobcenter Stuttgart, Bildung und Teilhabe (Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld); Amt für Soziales und Teilhabe für Sozialhilfe und AsylbLG die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.

Amt
Landeshauptstadt Stuttgart – Jobcenter Stuttgart, Bildung und Teilhabe (Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld); Amt für Soziales und Teilhabe für Sozialhilfe und AsylbLG
Adresse
Jobcenter Stuttgart – Bildung und Teilhabe, Rosensteinstraße 24, 70191 Stuttgart
Telefon
0711 21694350
Termine
Mo, Mi, Fr 8:30–12:30 Uhr, Do 14–18 Uhr, Di nach Vereinbarung

BuT-Antrag in Stuttgart: Schritt für Schritt

Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.

  1. Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern

    Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Stuttgarter Antrag.

  2. Bei Bürgergeld: nur Bedarf melden

    Wer Bürgergeld bezieht, hat die Teilhabe bereits mitbeantragt – Sie melden nur den konkreten Bedarf mit unserer Bescheinigung beim Jobcenter Bildung und Teilhabe.

  3. Bei Wohngeld/Kinderzuschlag/Sozialhilfe: Antrag stellen

    Nutzen Sie den „Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe", legen Sie unsere Bescheinigung bei und reichen Sie ihn beim Jobcenter (Wohngeld/Kinderzuschlag) bzw. Amt für Soziales und Teilhabe (Sozialhilfe/AsylbLG) ein.

  4. Zuschuss erhalten – wir rechnen mit ab

    Je nach Bescheid zahlt die Stadt an Sie aus oder rechnet direkt mit uns ab. Teilen Sie uns das im Bescheid genannte Verfahren mit.

Bescheinigung anfordern – in einer Minute

Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.

Die Adresse, mit der Sie Ihr Kind angemeldet haben – dorthin schicken wir die Bescheinigung.

Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir nur, um die Bescheinigung zuzustellen.

Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden

In Stuttgart bündelt das Jobcenter Stuttgart – Bildung und Teilhabe (Rosensteinstraße 24) die Anträge für Familien mit Bürgergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld; bei Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen ist das Amt für Soziales und Teilhabe zuständig. Die Stadt nennt „Musikschulunterricht" ausdrücklich als Beispiel für die geförderte Teilhabe. Neben BuT gibt es mit der Bonuscard und der FamilienCard weitere städtische Vergünstigungen – diese sind aber vom Bildungspaket unabhängig.

Gut zu wissen: Wer Bürgergeld bezieht, muss die Teilhabe nicht gesondert beantragen – sie ist mit dem Bürgergeldantrag automatisch mitbeantragt (nur Lernförderung extra). Bei Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe stellen Sie den BuT-Antrag mit unserer Bescheinigung. Den Anbieterteil füllen wir aus.

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe in Stuttgart

Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?

Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.

Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe in Stuttgart?

Beim Jobcenter Stuttgart – Bildung und Teilhabe (Rosensteinstraße 24) bei Bürgergeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld; beim Amt für Soziales und Teilhabe bei Sozialhilfe oder AsylbLG. Kontakt: jobcenter.but@stuttgart.de.

Muss ich bei Bürgergeld extra einen BuT-Antrag stellen?

Nein. In Stuttgart ist die Teilhabe bei Bürgergeld bereits mit dem Bürgergeldantrag automatisch mitbeantragt – Sie melden nur den konkreten Bedarf mit unserer Bescheinigung. Nur die Lernförderung braucht einen eigenen Antrag.

Wie viel Geld gibt es für den Musikschulunterricht?

Es sind pauschal 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben – Stuttgart nennt Musikschulunterricht ausdrücklich (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.

Ist die Bonuscard dasselbe wie Bildung und Teilhabe?

Nein. Bonuscard und FamilienCard sind eigene städtische Vergünstigungsprogramme und unabhängig vom Bildungspaket. Die 15 € für den Musikunterricht laufen über BuT; die Karten können zusätzlich Ermäßigungen bringen.

Kann ich mit Wohngeld den Musikkurs fördern lassen?

Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.

Was übernimmt mymusicschool für mich?

Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum), füllen den Anbieterteil aus und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit der Stadt ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.

Quellen und Stand der Angaben

Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes in Stuttgart:

Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.

Musikunterricht trotz kleinem Budget

Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag in Stuttgart begleiten wir Schritt für Schritt.