Bildung & Teilhabe · Landkreis Tübingen
Bildung und Teilhabe im Landkreis Tübingen: 15 € im Monat für Musikunterricht
Im Landkreis Tübingen können Familien mit kleinem Einkommen den Musikunterricht ihres Kindes über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) fördern lassen – mit einem monatlichen Teilhabe-Budget, das ausdrücklich für Musikunterricht gilt. Die Bearbeitung liegt zentral beim Landratsamt. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.
Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 15. Juli 2026.
Wer im Landkreis Tübingen Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat
Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.
Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Landkreis Tübingen
Im Landkreis Tübingen bearbeitet das Landratsamt Tübingen – Abteilung Soziales, Bildung und Teilhabe (bearbeitet alle Leistungen; das Jobcenter gibt nur Formulare aus) die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.
- Amt
- Landratsamt Tübingen – Abteilung Soziales, Bildung und Teilhabe (bearbeitet alle Leistungen; das Jobcenter gibt nur Formulare aus)
- Adresse
- Landratsamt Tübingen, Abteilung Soziales, Wilhelm-Keil-Straße 50, 72072 Tübingen
- Telefon
- 07071 207-6162
- Termine
- Mo–Fr 8–12 Uhr, Do 14–16 Uhr und nach Terminvereinbarung
BuT-Antrag im Landkreis Tübingen: Schritt für Schritt
Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.
Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern
Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Tübinger Antrag – am besten vor Kursbeginn.
Antrag beim Landratsamt Tübingen einreichen
Die Abteilung Soziales – Bildung und Teilhabe bearbeitet alle Leistungen zentral. Reichen Sie das Formular je Kind mit unserer Bescheinigung ein.
Budget flexibel einsetzen
Die Mittel gelten als persönliches Budget über den Bewilligungszeitraum – Sie können sie innerhalb dieser Zeit flexibel für den Musikunterricht nutzen.
Zuschuss erhalten – wir rechnen mit ab
Je nach Bescheid zahlt der Kreis an Sie aus oder rechnet direkt mit uns ab. Teilen Sie uns das im Bescheid genannte Verfahren mit.
Bescheinigung anfordern – in einer Minute
Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.
Ihre Anfrage ist unterwegs!
Wenn zu dieser E-Mail-Adresse eine Anmeldung bei uns existiert, erhalten Sie die Bescheinigung in Kürze per E-Mail – schauen Sie zur Sicherheit auch in den Spam-Ordner. Kommt nichts an, schreiben Sie uns an info@mymusicschool.de.
Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden
Eine Besonderheit im Landkreis Tübingen: Die Abteilung Soziales – Bildung und Teilhabe des Landratsamts (Wilhelm-Keil-Straße 50) bearbeitet alle BuT-Leistungen zentral – auch für Bürgergeld-Familien. Das Jobcenter gibt lediglich die Formulare aus. Die Mittel gelten als persönliches Budget über den Bewilligungszeitraum, lassen sich also innerhalb dieser Zeit flexibel einsetzen. Wichtig: Bedarfe müssen in der Regel vor ihrer Entstehung geltend gemacht werden.
Gut zu wissen: Die Teilhabemittel werden als persönliches Budget über den Bewilligungszeitraum betrachtet und können innerhalb dieser Zeit flexibel genutzt werden. Bedarfe sind in der Regel vor ihrer Entstehung geltend zu machen; je Kind ist ein eigener Antrag nötig. Auch Familien knapp über der SGB-II-Grenze (Schwellenhaushalte) können anspruchsberechtigt sein.
Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Landkreis Tübingen
Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?
Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.
Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Landkreis Tübingen?
Zentral bei der Abteilung Soziales – Bildung und Teilhabe des Landratsamts Tübingen (Wilhelm-Keil-Straße 50). Sie bearbeitet alle Leistungen, auch für Bürgergeld-Familien. Kontakt: bildungspaket@kreis-tuebingen.de.
Bearbeitet das Landratsamt Tübingen das Bildungspaket selbst?
Ja. Anders als in vielen Kreisen liegt die Bearbeitung zentral beim Landratsamt – das Jobcenter gibt nur die Formulare aus. Auch wer Bürgergeld bezieht, reicht den Teilhabe-Antrag beim Landratsamt ein.
Kann ich das Teilhabe-Budget ansparen?
Die Mittel werden im Landkreis Tübingen als persönliches Budget über den Bewilligungszeitraum betrachtet – Sie können sie innerhalb dieser Zeit flexibel einsetzen. Wichtig: Bedarfe sollten vor ihrer Entstehung geltend gemacht werden.
Wie viel Geld gibt es für den Musikunterricht?
Es ist ein monatlicher Teilhabebetrag; bundesweit sind das 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren (§ 28 Abs. 7 SGB II), ausdrücklich auch für Musikunterricht. Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.
Kann ich mit Kinderzuschlag den Musikkurs fördern lassen?
Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen – im Landkreis Tübingen teils auch Schwellenhaushalte knapp darüber. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.
Was übernimmt mymusicschool für mich?
Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum) und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit dem Landratsamt ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.
Quellen und Stand der Angaben
Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 15. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Landkreis Tübingen:
- Landkreis Tübingen – Bildungs- und Teilhabepaket
- Landkreis Tübingen – Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.
Musikunterricht trotz kleinem Budget
Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Landkreis Tübingen begleiten wir Schritt für Schritt.