Bildung & Teilhabe · Bodenseekreis

Bildung und Teilhabe im Bodenseekreis: 15 € im Monat für Musikunterricht

Im Bodenseekreis fördert das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) den Musikunterricht mit 15 € im Monat für Sport, Musik und Kultur. Zuständig ist die Beratungsstelle Bildung und Teilhabe beim Jobcenter des Landratsamts. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.

Kursbeitragab 29,90 €
BuT-Zuschuss15,00 €
Ihr Eigenanteilab 14,90 €/Monat

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.

Wer im Bodenseekreis Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat

Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.

Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Bodenseekreis

Im Bodenseekreis bearbeitet das Landratsamt Bodenseekreis – Jobcenter, Beratungsstelle Bildung und Teilhabe (alle Leistungsbezüge) die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.

Amt
Landratsamt Bodenseekreis – Jobcenter, Beratungsstelle Bildung und Teilhabe (alle Leistungsbezüge)
Adresse
Landratsamt Bodenseekreis, Bildung und Teilhabe, Albrechtstraße 75, 88045 Friedrichshafen
Telefon
07541 204-3800
Termine
Auskunft über die BuT-Beratungsstelle 07541 204-3800

BuT-Antrag im Bodenseekreis: Schritt für Schritt

Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.

  1. Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern

    Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Antrag im Bodenseekreis.

  2. Antrag je Kind ausfüllen

    Laden Sie den BuT-Antrag des Landratsamts herunter – ein Antrag je Kind bündelt alle Leistungen.

  3. Bei Gemeinde, Jobcenter oder per E-Mail einreichen

    Reichen Sie den Antrag mit unserer Bescheinigung bei Ihrer Gemeinde, beim Jobcenter oder per E-Mail an but.jobcenter@bodenseekreis.de ein.

  4. Zuschuss erhalten – wir rechnen mit ab

    Je nach Bescheid zahlt die Stelle an Sie aus oder rechnet direkt mit uns ab. Teilen Sie uns das im Bescheid genannte Verfahren mit.

Bescheinigung anfordern – in einer Minute

Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.

Die Adresse, mit der Sie Ihr Kind angemeldet haben – dorthin schicken wir die Bescheinigung.

Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir nur, um die Bescheinigung zuzustellen.

Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden

Im Bodenseekreis bündelt das Landratsamt Bodenseekreis die Teilhabe über seine Beratungsstelle Bildung und Teilhabe beim Jobcenter (Albrechtstraße 75, Friedrichshafen) – eine Anlaufstelle für alle Leistungsbezüge. Der Kreis nennt Teilhabe „am Sport, Musik oder Kultur" und die Musikschule ausdrücklich. Je Kind stellen Sie einen Antrag, in dem alle Leistungen gebündelt sind; die Abgabe ist bei der Gemeinde oder dem Jobcenter oder per E-Mail möglich. Erklärvideos gibt es in mehreren Sprachen.

Gut zu wissen: Je Kind ist ein Antrag nötig, der alle Leistungen bündelt; die Abgabe ist bei der Gemeinde-/Stadtverwaltung, beim Jobcenter oder per E-Mail an but.jobcenter@bodenseekreis.de möglich. Als Nachweis dient unsere Bestätigung über Kurs, Beitrag und Zeitraum.

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Bodenseekreis

Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?

Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.

Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Bodenseekreis?

Bei der Beratungsstelle Bildung und Teilhabe beim Jobcenter des Landratsamts Bodenseekreis (Albrechtstraße 75, Friedrichshafen) – eine Anlaufstelle für alle Leistungsbezüge. Kontakt: but.jobcenter@bodenseekreis.de.

Wo gebe ich den Antrag im Bodenseekreis ab?

Die Abgabe ist bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung, beim Jobcenter oder per E-Mail an but.jobcenter@bodenseekreis.de möglich. Je Kind ist ein Antrag nötig, der alle Leistungen bündelt.

Ist die Musikschule im Bodenseekreis förderfähig?

Ja. Der Bodenseekreis nennt die Teilhabe „am Sport, Musik oder Kultur" und die Musikschule ausdrücklich als geförderte Aktivität.

Wie viel Geld gibt es für die Musikschule?

Es sind 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für die Teilhabe an Sport, Musik und Kultur (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.

Kann ich mit Kinderzuschlag den Musikkurs fördern lassen?

Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.

Was übernimmt mymusicschool für mich?

Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum) und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit der Stelle ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.

Quellen und Stand der Angaben

Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Bodenseekreis:

Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.

Musikunterricht trotz kleinem Budget

Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Bodenseekreis begleiten wir Schritt für Schritt.