Bildung & Teilhabe · Ostalbkreis
Bildung und Teilhabe im Ostalbkreis: 15 € im Monat für Musikunterricht
Im Ostalbkreis können Familien mit kleinem Einkommen den Musikunterricht ihres Kindes über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) fördern lassen – mit pauschal 15 € im Monat für Sport, Kultur und Musik. Der Kreis hat dafür sogar ein eigenes BuT-Portal. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.
Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 15. Juli 2026.
Wer im Ostalbkreis Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat
Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.
Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Ostalbkreis
Im Ostalbkreis bearbeitet das Landratsamt Ostalbkreis – Geschäftsbereich Soziales (Wohngeld, Kinderzuschlag, SGB XII); Jobcenter Ostalbkreis für Bürgergeld die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.
- Amt
- Landratsamt Ostalbkreis – Geschäftsbereich Soziales (Wohngeld, Kinderzuschlag, SGB XII); Jobcenter Ostalbkreis für Bürgergeld
- Adresse
- Landratsamt Ostalbkreis, Geschäftsbereich Soziales, Stuttgarter Straße 41, 73430 Aalen
- Telefon
- 07361 503-0
- but@ostalbkreis.de
- Termine
- Termine nach Vereinbarung – telefonisch oder per E-Mail
BuT-Antrag im Ostalbkreis: Schritt für Schritt
Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.
Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern
Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Antrag im Ostalbkreis.
Online oder per PDF beantragen
Nutzen Sie das BuT-Portal but.ostalbkreis.de: Antrag online über das Virtuelle Rathaus oder mit dem interaktiven PDF „Teilhabe am Leben", plus unsere Bescheinigung.
Richtige Stelle nach Ihrer Leistung
Bei Wohngeld, Kinderzuschlag oder SGB XII der Geschäftsbereich Soziales; bei Bürgergeld das Jobcenter Ostalbkreis.
Zuschuss erhalten – wir rechnen mit ab
Je nach Bescheid zahlt der Kreis an Sie aus oder rechnet direkt mit uns ab. Teilen Sie uns das im Bescheid genannte Verfahren mit.
Bescheinigung anfordern – in einer Minute
Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.
Ihre Anfrage ist unterwegs!
Wenn zu dieser E-Mail-Adresse eine Anmeldung bei uns existiert, erhalten Sie die Bescheinigung in Kürze per E-Mail – schauen Sie zur Sicherheit auch in den Spam-Ordner. Kommt nichts an, schreiben Sie uns an info@mymusicschool.de.
Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden
Der Ostalbkreis mit den großen Städten Aalen und Schwäbisch Gmünd hat für BuT ein eigenes Online-Portal (but.ostalbkreis.de). Zuständig ist je nach Leistung der Geschäftsbereich Soziales des Landratsamts (Stuttgarter Straße 41, Aalen) für Wohngeld, Kinderzuschlag und SGB XII, oder das Jobcenter Ostalbkreis für Bürgergeld. Den Antrag können Sie bequem online über das Virtuelle Rathaus oder mit dem interaktiven PDF stellen.
Gut zu wissen: Der Antrag ist online über das Virtuelle Rathaus oder als interaktives PDF möglich; Nachweise über Kurs und Kosten sind einzureichen – die liefern wir. Die Teilhabe gilt für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag.
Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Ostalbkreis
Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?
Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.
Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Ostalbkreis?
Über das BuT-Portal but.ostalbkreis.de: bei Wohngeld, Kinderzuschlag oder SGB XII über den Geschäftsbereich Soziales (Stuttgarter Straße 41, Aalen), bei Bürgergeld über das Jobcenter Ostalbkreis. Wir stellen Ihnen die Teilnahmebescheinigung aus.
Kann ich den Antrag im Ostalbkreis online stellen?
Ja. Der Ostalbkreis bietet den Antrag online über das Virtuelle Rathaus an; alternativ nutzen Sie das interaktive PDF „Teilhabe am Leben". Beides finden Sie auf but.ostalbkreis.de.
Wie viel Zuschuss gibt es für den Musikunterricht?
Es sind pauschal 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für Unterricht in künstlerischen Fächern wie Musik, Sport und Kultur (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.
Gilt das auch in Aalen und Schwäbisch Gmünd?
Ja. Aalen und Schwäbisch Gmünd gehören zum Ostalbkreis; die BuT-Leistungen laufen für den ganzen Kreis über das Landratsamt bzw. das Jobcenter Ostalbkreis. Musikunterricht ist ausdrücklich förderfähig.
Kann ich mit Bürgergeld einen Musikkurs fördern lassen?
Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.
Was übernimmt mymusicschool für mich?
Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum) und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit dem Kreis ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.
Quellen und Stand der Angaben
Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 15. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Ostalbkreis:
- Ostalbkreis – Bildungs- und Teilhabepaket
- Ostalbkreis – Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.
Musikunterricht trotz kleinem Budget
Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Ostalbkreis begleiten wir Schritt für Schritt.