Bildung & Teilhabe · Rems-Murr-Kreis

Bildung und Teilhabe im Rems-Murr-Kreis: 15 € im Monat für Musikunterricht

Im Rems-Murr-Kreis bekommen Familien mit kleinem Einkommen über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ein Budget von 15 € im Monat für Musik, Sport und Kultur – damit Kinder mitmachen können. Zuständig sind Amt für Soziales und Teilhabe oder Jobcenter. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.

Kursbeitragab 29,90 €
BuT-Zuschuss15,00 €
Ihr Eigenanteilab 14,90 €/Monat

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 15. Juli 2026.

Wer im Rems-Murr-Kreis Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat

Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.

Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Rems-Murr-Kreis

Im Rems-Murr-Kreis bearbeitet das Landratsamt Rems-Murr-Kreis – Amt für Soziales und Teilhabe (Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe); Jobcenter Rems-Murr für Bürgergeld die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.

Amt
Landratsamt Rems-Murr-Kreis – Amt für Soziales und Teilhabe (Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe); Jobcenter Rems-Murr für Bürgergeld
Adresse
Amt für Soziales und Teilhabe, Alter Postplatz 18, 71332 Waiblingen
Telefon
07151 501-1453
Termine
Mo–Fr 8:30–12:00 Uhr, Do zusätzlich 13:30–18:00 Uhr

BuT-Antrag im Rems-Murr-Kreis: Schritt für Schritt

Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.

  1. Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern

    Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Antrag im Rems-Murr-Kreis.

  2. Antrag beim Amt für Soziales und Teilhabe stellen

    Bei Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe reichen Sie den Antrag beim Amt für Soziales und Teilhabe in Waiblingen ein; bei Bürgergeld über das Jobcenter Rems-Murr.

  3. Bildungskarte nutzen

    Die bewilligte Teilhabe läuft über die Bildungskarte – der Kursbeitrag wird direkt mit uns als Anbieter abgerechnet, Sie gehen nicht in Vorleistung.

  4. Wir übernehmen die Abrechnung

    Sagen Sie uns, dass die Förderung über die Bildungskarte läuft, dann rechnen wir den Zuschuss direkt mit dem Kreis ab.

Bescheinigung anfordern – in einer Minute

Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.

Die Adresse, mit der Sie Ihr Kind angemeldet haben – dorthin schicken wir die Bescheinigung.

Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir nur, um die Bescheinigung zuzustellen.

Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden

Im Rems-Murr-Kreis bearbeitet das Amt für Soziales und Teilhabe (Alter Postplatz 18, Waiblingen) die BuT-Anträge für Familien mit Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe; für Bürgergeld das Jobcenter Rems-Murr. Die Besonderheit hier: Die Teilhabe wird über die Bildungskarte abgewickelt – der Beitrag wird als Sachleistung direkt mit dem Anbieter abgerechnet, es gibt keine Auszahlung an die Familie. Die angrenzende Stadt Stuttgart ist ein eigener Stadtkreis.

Gut zu wissen: Die Teilhabeleistung wird als Sachleistung über die Bildungskarte erbracht und direkt mit dem Anbieter abgerechnet. Nötig ist unsere Teilnahmebestätigung über Kurs, Beitrag und Zeitraum. Für Kinder und Jugendliche gilt die Teilhabe bis zum 18. Geburtstag.

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Rems-Murr-Kreis

Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?

Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.

Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Rems-Murr-Kreis?

Beim Amt für Soziales und Teilhabe des Landratsamts (Alter Postplatz 18, Waiblingen), wenn Sie Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe beziehen; bei Bürgergeld über das Jobcenter Rems-Murr. Kontakt: bildungspaket@rems-murr-kreis.de.

Was ist die Bildungskarte im Rems-Murr-Kreis?

Über die Bildungskarte wird die Teilhabeleistung als Sachleistung erbracht: Der Kursbeitrag wird direkt zwischen Anbieter und Kreis abgerechnet, statt an Sie ausgezahlt. Sie müssen also nicht in Vorleistung gehen.

Wie viel Geld gibt es für den Musikunterricht?

Es ist ein Budget von 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für Musik, Sport und Kultur (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.

Muss ich den Musikbeitrag vorstrecken?

Nein. Im Rems-Murr-Kreis läuft die Teilhabe über die Bildungskarte, und der Beitrag wird direkt mit uns abgerechnet. Sie müssen nichts auslegen und keine Quittungen einsenden.

Kann ich mit Wohngeld den Musikkurs fördern lassen?

Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.

Was übernimmt mymusicschool für mich?

Wir stellen die Teilnahmebestätigung aus und rechnen über die Bildungskarte direkt mit dem Kreis ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.

Quellen und Stand der Angaben

Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 15. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Rems-Murr-Kreis:

Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.

Musikunterricht trotz kleinem Budget

Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Rems-Murr-Kreis begleiten wir Schritt für Schritt.