Bildung & Teilhabe · Landkreis Konstanz

Bildung und Teilhabe im Landkreis Konstanz: 15 € im Monat für Musikunterricht

Im Landkreis Konstanz können Familien mit kleinem Einkommen den Musikunterricht ihres Kindes über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) fördern lassen – mit bis zu 15 € im Monat für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Zuständig sind Kreissozialamt oder Jobcenter. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.

Kursbeitragab 29,90 €
BuT-Zuschuss15,00 €
Ihr Eigenanteilab 14,90 €/Monat

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.

Wer im Landkreis Konstanz Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat

Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.

Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Landkreis Konstanz

Im Landkreis Konstanz bearbeitet das Landratsamt Konstanz – Kreissozialamt (Sozialhilfe/SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag); Jobcenter Landkreis Konstanz für Bürgergeld die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.

Amt
Landratsamt Konstanz – Kreissozialamt (Sozialhilfe/SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag); Jobcenter Landkreis Konstanz für Bürgergeld
Adresse
Kreissozialamt, Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz
Telefon
07531 800-4600
Termine
Mo, Di, Do 8–12 & 14–16 Uhr, Fr 8–12 Uhr, Mi geschlossen

BuT-Antrag im Landkreis Konstanz: Schritt für Schritt

Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.

  1. Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern

    Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Konstanzer Antrag.

  2. Antrag beim Kreissozialamt oder Jobcenter stellen

    Bei Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe reichen Sie den Antrag beim Kreissozialamt in Konstanz ein; bei Bürgergeld über das Jobcenter Landkreis Konstanz.

  3. Wohnort Stadt Konstanz mit Sozialhilfe? Stadt-Sozialamt

    Wer in der Stadt Konstanz wohnt und Sozialhilfe nach SGB XII bezieht, wendet sich an das Sozialamt der Stadt Konstanz – für alle anderen ist das Landratsamt zuständig.

  4. Zuschuss erhalten – wir rechnen mit ab

    Je nach Bescheid zahlt der Kreis an Sie aus oder rechnet direkt mit uns ab. Teilen Sie uns das im Bescheid genannte Verfahren mit.

Bescheinigung anfordern – in einer Minute

Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.

Die Adresse, mit der Sie Ihr Kind angemeldet haben – dorthin schicken wir die Bescheinigung.

Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir nur, um die Bescheinigung zuzustellen.

Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden

Im Landkreis Konstanz bearbeitet das Kreissozialamt des Landratsamts (Benediktinerplatz 1, Konstanz) die BuT-Anträge für Familien mit Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe; für Bürgergeld ist das Jobcenter Landkreis Konstanz zuständig. Wichtig: Die Stadt Konstanz ist eine Große Kreisstadt und gehört zum Landkreis – nur wer in der Stadt Konstanz wohnt und Sozialhilfe (SGB XII) bezieht, wendet sich an das Sozialamt der Stadt Konstanz. Weitere große Städte im Kreis sind Singen und Radolfzell.

Gut zu wissen: Die Sachbearbeitung ist nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens aufgeteilt. Für den Musikunterricht ist eine Anbieterbestätigung nötig, die wir ausstellen. Den Schulbedarf zahlt der Kreis in zwei Pauschalen im Jahr ohne gesonderten Antrag; feste Fristen oder Kosten für den Antrag gibt es nicht.

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Landkreis Konstanz

Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?

Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.

Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Landkreis Konstanz?

Beim Kreissozialamt des Landratsamts (Benediktinerplatz 1, Konstanz), wenn Sie Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe beziehen; bei Bürgergeld über das Jobcenter Landkreis Konstanz. Wir stellen Ihnen die Teilnahmebescheinigung aus.

Gehört die Stadt Konstanz zum Landkreis Konstanz?

Ja. Die Stadt Konstanz ist eine Große Kreisstadt und gehört zum Landkreis – anders als etwa Ulm oder Heilbronn ist sie nicht kreisfrei. Eine Ausnahme gilt nur bei Sozialhilfe (SGB XII): Dann ist für Konstanzer Einwohner das Sozialamt der Stadt Konstanz zuständig.

Wie viel Zuschuss gibt es für die Musikschule?

Bis zu 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben – ausdrücklich auch für die Musikschule (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.

Wer ist bei mir in der Sachbearbeitung zuständig?

Im Landkreis Konstanz ist die Sachbearbeitung nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens aufgeteilt. Die passende Ansprechperson und Durchwahl finden Sie über die verlinkte Quelle; für den Einstieg genügt das Kreissozialamt unter 07531 800-4600.

Kann ich mit Wohngeld den Musikkurs fördern lassen?

Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.

Was übernimmt mymusicschool für mich?

Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum), füllen die Anbieterbestätigung aus und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit dem Kreis ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.

Quellen und Stand der Angaben

Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Landkreis Konstanz:

Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.

Musikunterricht trotz kleinem Budget

Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Landkreis Konstanz begleiten wir Schritt für Schritt.