Bildung & Teilhabe · Landkreis Heilbronn

Bildung und Teilhabe im Landkreis Heilbronn: 15 € im Monat für Musikunterricht

Im Landkreis Heilbronn übernimmt das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) bis zu 15 € im Monat – ansparbar bis 180 € im Jahr – für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, damit Kinder aus Familien mit kleinem Einkommen Musik lernen können. Zuständig sind Sozial- und Versorgungsamt oder Jobcenter. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.

Kursbeitragab 29,90 €
BuT-Zuschuss15,00 €
Ihr Eigenanteilab 14,90 €/Monat

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 15. Juli 2026.

Wer im Landkreis Heilbronn Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat

Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.

Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Landkreis Heilbronn

Im Landkreis Heilbronn bearbeitet das Landratsamt Heilbronn – Sozial- und Versorgungsamt (Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag); Jobcenter Landkreis Heilbronn für Bürgergeld die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.

Amt
Landratsamt Heilbronn – Sozial- und Versorgungsamt (Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag); Jobcenter Landkreis Heilbronn für Bürgergeld
Adresse
Sozial- und Versorgungsamt, Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn
Telefon
07131 994-135
Termine
Mo–Fr 8–12 Uhr, Mi zusätzlich 13:30–18:00 Uhr

BuT-Antrag im Landkreis Heilbronn: Schritt für Schritt

Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.

  1. Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern

    Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Heilbronner Antrag.

  2. Wohnort prüfen: Landkreis oder Stadt Heilbronn

    Wohnen Sie in einer Gemeinde des Landkreises, ist das Landratsamt bzw. Jobcenter zuständig. Wohnen Sie in der Stadt Heilbronn, wenden Sie sich an die Stadtverwaltung.

  3. Antrag bei der richtigen Stelle einreichen

    Bei Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe beim Sozial- und Versorgungsamt; bei Bürgergeld beim Jobcenter Landkreis Heilbronn – mit unserer Bescheinigung.

  4. Zuschuss erhalten – wir rechnen mit ab

    Der Betrag lässt sich bis 180 € im Jahr ansparen und wird meist direkt mit uns abgerechnet. Sagen Sie uns, was im Bescheid steht.

Bescheinigung anfordern – in einer Minute

Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.

Die Adresse, mit der Sie Ihr Kind angemeldet haben – dorthin schicken wir die Bescheinigung.

Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir nur, um die Bescheinigung zuzustellen.

Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden

Wichtig zur Abgrenzung: Die kreisfreie Stadt Heilbronn (Stadtkreis) gehört nicht zum Landkreis Heilbronn und hat eine eigene BuT-Zuständigkeit über die Stadtverwaltung. Diese Seite gilt für die Gemeinden des Landkreises. Hier bearbeitet das Sozial- und Versorgungsamt des Landratsamts (Lerchenstraße 40, Heilbronn) die Anträge für Wohngeld, Kinderzuschlag und Sozialhilfe; für Bürgergeld das Jobcenter Landkreis Heilbronn (Rosenbergstraße 59). Der Zuschuss wird in der Regel direkt mit dem Anbieter abgerechnet.

Gut zu wissen: Der monatliche Teilhabebetrag kann bis zu 180 € im Jahr angespart werden – praktisch für einen halb- oder jährlichen Kursbeitrag. Die Leistung wird meist direkt zwischen Anbieter und Amt bzw. Jobcenter abgerechnet, nicht bar ausgezahlt. Wohnen Sie in der Stadt Heilbronn, ist die Stadtverwaltung zuständig.

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Landkreis Heilbronn

Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?

Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.

Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Landkreis Heilbronn?

Beim Sozial- und Versorgungsamt des Landratsamts (Lerchenstraße 40), wenn Sie Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe beziehen; bei Bürgergeld über das Jobcenter Landkreis Heilbronn. Wir stellen Ihnen die Teilnahmebescheinigung aus.

Gehört die Stadt Heilbronn zum Landkreis Heilbronn?

Nein. Die Stadt Heilbronn ist ein eigener Stadtkreis mit eigener BuT-Zuständigkeit über die Stadtverwaltung. Diese Seite gilt für die Gemeinden des Landkreises Heilbronn. Sind Sie unsicher, hilft Ihr Bürgeramt bei der Zuordnung.

Kann ich die 15 € im Monat ansparen?

Ja. Im Landkreis Heilbronn kann der monatliche Teilhabebetrag bis zu 180 € im Jahr angespart werden – zum Beispiel für einen halb- oder jährlichen Kursbeitrag. Die genaue Handhabung klären Sie mit Ihrer zuständigen Stelle.

Wie viel Geld gibt es für den Musikunterricht?

Bis zu 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für die Musikschule, Vereine und Freizeiten (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.

Kann ich mit Bürgergeld einen Musikkurs fördern lassen?

Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.

Was übernimmt mymusicschool für mich?

Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum) und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit dem Amt oder Jobcenter ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.

Quellen und Stand der Angaben

Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 15. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Landkreis Heilbronn:

Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.

Musikunterricht trotz kleinem Budget

Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Landkreis Heilbronn begleiten wir Schritt für Schritt.