Bildung & Teilhabe · Landkreis Reutlingen
Bildung und Teilhabe im Landkreis Reutlingen: 15 € im Monat für Musikunterricht
Im Landkreis Reutlingen übernimmt das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) pauschal 15 € im Monat für Sport, Kultur und Musik – damit Kinder aus Familien mit kleinem Einkommen Musik lernen können. Zuständig ist je nach Wohnort und Leistung eine andere Stelle. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.
Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 15. Juli 2026.
Wer im Landkreis Reutlingen Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat
Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.
Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Landkreis Reutlingen
Im Landkreis Reutlingen bearbeitet das Landratsamt Reutlingen – Kreissozialamt (Wohngeld/Kinderzuschlag außerhalb der Stadt Reutlingen, SGB XII); Jobcenter Landkreis Reutlingen für Bürgergeld; Stadt Reutlingen bei Wohnort im Stadtgebiet die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.
- Amt
- Landratsamt Reutlingen – Kreissozialamt (Wohngeld/Kinderzuschlag außerhalb der Stadt Reutlingen, SGB XII); Jobcenter Landkreis Reutlingen für Bürgergeld; Stadt Reutlingen bei Wohnort im Stadtgebiet
- Adresse
- Kreissozialamt, Bismarckstraße 47, 72764 Reutlingen
- Telefon
- 07121 480-4152
- but@kreis-reutlingen.de
- Termine
- Termine nach Vereinbarung – telefonisch oder per E-Mail
BuT-Antrag im Landkreis Reutlingen: Schritt für Schritt
Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.
Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern
Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Reutlinger Antrag.
Zuständige Stelle nach Wohnort und Leistung wählen
Bei Bürgergeld das Jobcenter Landkreis Reutlingen; bei Wohngeld/Kinderzuschlag mit Wohnort Stadt Reutlingen die Stadt, sonst das Kreissozialamt.
Antrag einreichen – ggf. rückwirkend
Reichen Sie den Antrag mit unserer Bescheinigung ein. Bei Wohngeld oder Kinderzuschlag ist er bis zu zwölf Monate rückwirkend möglich.
Gutschein einlösen – wir rechnen mit ab
Mit dem Bescheid erhalten Sie einen personalisierten Gutschein. Ihr Kind löst ihn bei uns ein, wir rechnen direkt mit dem Träger ab.
Bescheinigung anfordern – in einer Minute
Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.
Ihre Anfrage ist unterwegs!
Wenn zu dieser E-Mail-Adresse eine Anmeldung bei uns existiert, erhalten Sie die Bescheinigung in Kürze per E-Mail – schauen Sie zur Sicherheit auch in den Spam-Ordner. Kommt nichts an, schreiben Sie uns an info@mymusicschool.de.
Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden
Im Landkreis Reutlingen kann die zuständige Stelle das Landratsamt, das Jobcenter oder die Stadt Reutlingen sein: Bei Bürgergeld das Jobcenter Landkreis Reutlingen, bei Wohngeld/Kinderzuschlag mit Wohnort in der Stadt Reutlingen die Stadt selbst, sonst das Kreissozialamt (Bismarckstraße 47, Reutlingen). Die Teilhabe wird über einen personalisierten Gutschein erbracht. Bei Wohngeld oder Kinderzuschlag kann das Paket bis zu zwölf Monate rückwirkend beantragt werden.
Gut zu wissen: Die Teilhabe wird als personalisierter Gutschein gewährt, den Ihr Kind beim Anbieter einlöst. Bei Wohngeld und Kinderzuschlag ist der Antrag bis zu zwölf Monate rückwirkend möglich. Achten Sie darauf, ob Sie in der Stadt Reutlingen oder in einer anderen Kreisgemeinde wohnen – das entscheidet über die zuständige Stelle.
Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Landkreis Reutlingen
Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?
Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.
Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Landkreis Reutlingen?
Das hängt von Wohnort und Leistung ab: bei Bürgergeld beim Jobcenter Landkreis Reutlingen, bei Wohngeld/Kinderzuschlag mit Wohnort in der Stadt Reutlingen bei der Stadt, sonst beim Kreissozialamt (Bismarckstraße 47). Kontakt: but@kreis-reutlingen.de.
Ist die Stadt Reutlingen selbst zuständig?
Teilweise: Wer Wohngeld oder Kinderzuschlag bezieht und in der Stadt Reutlingen wohnt, beantragt BuT bei der Stadt. Für die übrigen Gemeinden des Landkreises ist das Kreissozialamt zuständig, bei Bürgergeld das Jobcenter.
Wie viel Geld gibt es für den Musikunterricht?
Es sind pauschal 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für Sport, Kultur und Unterricht in künstlerischen Fächern wie Musik (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.
Kann ich das Bildungspaket rückwirkend beantragen?
Bei Wohngeld und Kinderzuschlag ja – im Landkreis Reutlingen ist der Antrag bis zu zwölf Monate rückwirkend möglich. Sprechen Sie uns an, wir stellen die passende Bescheinigung auch rückwirkend aus.
Kann ich mit Wohngeld den Musikkurs fördern lassen?
Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.
Was übernimmt mymusicschool für mich?
Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum) und rechnen über den Gutschein direkt mit dem Träger ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.
Quellen und Stand der Angaben
Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 15. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Landkreis Reutlingen:
- Landkreis Reutlingen – Bildungs- und Teilhabepaket
- Landkreis Reutlingen – Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.
Musikunterricht trotz kleinem Budget
Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Landkreis Reutlingen begleiten wir Schritt für Schritt.