Bildung & Teilhabe · Landkreis Böblingen

Bildung und Teilhabe im Landkreis Böblingen: 15 € im Monat für Musikunterricht

Im Landkreis Böblingen können Familien mit kleinem Einkommen den Musikunterricht ihres Kindes über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) fördern lassen – mit einem Budget von 15 € im Monat für Sport, Musik und Freizeit. Zuständig ist das Amt für Soziales im Landratsamt. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.

Kursbeitragab 29,90 €
BuT-Zuschuss15,00 €
Ihr Eigenanteilab 14,90 €/Monat

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 15. Juli 2026.

Wer im Landkreis Böblingen Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat

Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.

Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Landkreis Böblingen

Im Landkreis Böblingen bearbeitet das Landratsamt Böblingen – Amt für Soziales (Sozialhilfe, AsylbLG); Wohngeld und Kinderzuschlag über das Rathaus des Wohnorts; Bürgergeld über den Grundantrag die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.

Amt
Landratsamt Böblingen – Amt für Soziales (Sozialhilfe, AsylbLG); Wohngeld und Kinderzuschlag über das Rathaus des Wohnorts; Bürgergeld über den Grundantrag
Adresse
Landratsamt Böblingen, Soziales, Parkstraße 16, 71034 Böblingen
Telefon
07031 663-1022
Termine
Mo–Mi 8–12 & 13–15:30 Uhr, Do 8–12 & 13–18 Uhr, Fr 8–12 Uhr – Vorsprache nur nach Termin

BuT-Antrag im Landkreis Böblingen: Schritt für Schritt

Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.

  1. Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern

    Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Böblinger Antrag.

  2. Richtige Stelle nach Ihrer Leistung wählen

    Bei Sozialhilfe/AsylbLG das Amt für Soziales, bei Wohngeld/Kinderzuschlag das Rathaus Ihres Wohnorts. Bei Bürgergeld ist die Teilhabe bereits vom Grundantrag umfasst.

  3. Antrag per Post oder E-Mail einreichen

    Das ausgefüllte Formular können Sie mit unserer Bescheinigung auch per E-Mail an but@lrabb.de senden. Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Termin möglich.

  4. Zuschuss erhalten – wir rechnen mit ab

    Je nach Bescheid zahlt der Kreis an Sie aus oder rechnet direkt mit uns ab. Teilen Sie uns das im Bescheid genannte Verfahren mit.

Bescheinigung anfordern – in einer Minute

Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.

Die Adresse, mit der Sie Ihr Kind angemeldet haben – dorthin schicken wir die Bescheinigung.

Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir nur, um die Bescheinigung zuzustellen.

Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden

Im Landkreis Böblingen richtet sich die Zuständigkeit nach Ihrer Grundleistung: Das Amt für Soziales des Landratsamts (Parkstraße 16, Böblingen) bearbeitet Sozialhilfe- und AsylbLG-Fälle, Wohngeld- und Kinderzuschlag-Anträge geben Sie beim Rathaus Ihres Wohnorts ab, und bei Bürgergeld ist die Teilhabe bereits vom Grundantrag umfasst. Praktisch: Anträge können auch per E-Mail an but@lrabb.de gestellt werden. Die angrenzende Stadt Stuttgart ist ein eigener Stadtkreis.

Gut zu wissen: Für Bürgergeld, Sozialhilfe und AsylbLG ist die Teilhabe seit 2019 vom Grundantrag umfasst und wirkt auf den Beginn des Bewilligungszeitraums zurück; nur die Lernförderung ist extra zu beantragen. Eine persönliche Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Landkreis Böblingen

Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?

Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.

Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Landkreis Böblingen?

Das hängt von Ihrer Leistung ab: bei Sozialhilfe oder AsylbLG beim Amt für Soziales des Landratsamts (Parkstraße 16), bei Wohngeld/Kinderzuschlag beim Rathaus Ihres Wohnorts. Bei Bürgergeld ist die Teilhabe vom Grundantrag umfasst.

Kann ich den Antrag in Böblingen per E-Mail stellen?

Ja. Der Landkreis Böblingen lässt Anträge ausdrücklich auch per E-Mail an but@lrabb.de zu. Eine persönliche Vorsprache ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Wie viel Geld gibt es für den Musikunterricht?

Es ist ein Budget von 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für Sport, Musik und Freizeit (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.

Muss ich bei Bürgergeld extra einen Antrag stellen?

Nein. Im Landkreis Böblingen ist die Teilhabe für Bürgergeld, Sozialhilfe und AsylbLG bereits vom Grundantrag umfasst und wirkt zurück auf den Bewilligungszeitraum. Nur die Lernförderung muss gesondert beantragt werden.

Kann ich mit Kinderzuschlag den Musikkurs fördern lassen?

Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.

Was übernimmt mymusicschool für mich?

Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum) und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit dem Kreis ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.

Quellen und Stand der Angaben

Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 15. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Landkreis Böblingen:

Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.

Musikunterricht trotz kleinem Budget

Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Landkreis Böblingen begleiten wir Schritt für Schritt.