Bildung & Teilhabe · Rhein-Neckar-Kreis

Bildung und Teilhabe im Rhein-Neckar-Kreis: 15 € im Monat für Musikunterricht

Familien im Rhein-Neckar-Kreis mit kleinem Einkommen können den Musikunterricht ihres Kindes über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) bezuschussen lassen: Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gibt es bis zu 15 € im Monat. Welche Stelle zuständig ist, hängt davon ab, welche Sozialleistung Sie beziehen. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle nötigen Bescheinigungen aus – ob an einer Grundschule in Ihrer Nähe oder online.

Kursbeitragab 29,90 €
BuT-Zuschuss15,00 €
Ihr Eigenanteilab 14,90 €/Monat

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 15. Juli 2026.

Wer im Rhein-Neckar-Kreis Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat

Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.

Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Rhein-Neckar-Kreis

Im Rhein-Neckar-Kreis bearbeitet das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis – Sozialamt (für Wohngeld- und Kinderzuschlag-Beziehende); bei Bürgergeld die örtliche Geschäftsstelle des Jobcenters die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.

Amt
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis – Sozialamt (für Wohngeld- und Kinderzuschlag-Beziehende); bei Bürgergeld die örtliche Geschäftsstelle des Jobcenters
Adresse
Sozialamt, Kurfürsten-Anlage 38–40, 69115 Heidelberg
Telefon
06221 522-0
Termine
Mo, Di, Do, Fr 7:30–12:00 Uhr, Mi 7:30–17:00 Uhr – Termin erforderlich

BuT-Antrag im Rhein-Neckar-Kreis: Schritt für Schritt

Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.

  1. Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern

    Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum und füllen den Anbieterteil des Formulars aus.

  2. Zuständige Stelle nach Ihrer Leistung wählen

    Bei Bürgergeld gilt Ihre örtliche Jobcenter-Geschäftsstelle (Heidelberg, Schwetzingen, Sinsheim, Weinheim oder Wiesloch); bei Wohngeld oder Kinderzuschlag das Sozialamt des Landratsamts.

  3. Antrag stellen oder Nachweis einreichen

    Bei Wohngeld/Kinderzuschlag füllen Sie je Kind einen Antrag aus (auch online über das Serviceportal). Bei Bürgergeld genügt es, unsere Bescheinigung als Nachweis nachzureichen.

  4. Zuschuss erhalten – wir rechnen mit ab

    Je nach Bescheid zahlt der Kreis an Sie aus oder rechnet direkt mit uns ab. Sagen Sie uns, welches Verfahren im Bescheid steht.

Bescheinigung anfordern – in einer Minute

Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.

Die Adresse, mit der Sie Ihr Kind angemeldet haben – dorthin schicken wir die Bescheinigung.

Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir nur, um die Bescheinigung zuzustellen.

Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden

Im Rhein-Neckar-Kreis ist die Zuständigkeit aufgeteilt: Wer Bürgergeld bezieht, wendet sich an die für den Wohnort zuständige Geschäftsstelle des Jobcenters – in Heidelberg, Schwetzingen, Sinsheim, Weinheim oder Wiesloch. Wer Wohngeld oder Kinderzuschlag erhält, beantragt die Teilhabeleistung beim Sozialamt des Landratsamts in Heidelberg. Wichtig: Die kreisfreien Städte Heidelberg und Mannheim gehören nicht zum Rhein-Neckar-Kreis und haben eine eigene BuT-Zuständigkeit über ihre Stadtverwaltung.

Gut zu wissen: Wer Bürgergeld oder Sozialhilfe bezieht, muss die Teilhabe nicht gesondert beantragen – sie ist vom Grundantrag umfasst und wird nur durch eine Rechnung oder Bescheinigung konkretisiert. Bei Wohngeld und Kinderzuschlag ist für jedes Kind ein eigener Antrag nötig. Der Antrag ist auch online über das Serviceportal des Kreises möglich.

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Rhein-Neckar-Kreis

Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?

Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.

Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Rhein-Neckar-Kreis?

Das hängt von Ihrer Leistung ab: Bei Bürgergeld bei der Jobcenter-Geschäftsstelle für Ihren Wohnort (Heidelberg, Schwetzingen, Sinsheim, Weinheim oder Wiesloch), bei Wohngeld oder Kinderzuschlag beim Sozialamt des Landratsamts in Heidelberg. Wir stellen Ihnen die Teilnahmebescheinigung aus.

Wie viel Geld gibt es für den Musikunterricht?

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben sind es bis zu 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren (§ 28 Abs. 7 SGB II). Musikunterricht ist ausdrücklich als förderfähig genannt. Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.

Muss ich für jedes Kind einen eigenen Antrag stellen?

Bei Wohngeld und Kinderzuschlag ja – für jedes Kind wird ein eigener Antrag ausgefüllt. Wer Bürgergeld oder Sozialhilfe bezieht, muss nichts gesondert beantragen und reicht nur einen Nachweis (Rechnung/Bescheinigung) ein.

Gehören Heidelberg und Mannheim zum Rhein-Neckar-Kreis?

Nein. Heidelberg und Mannheim sind kreisfreie Städte mit eigener BuT-Zuständigkeit über ihre Stadtverwaltung. Diese Seite gilt für die Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises. Im Zweifel hilft Ihr Bürgeramt bei der Zuordnung.

Kann ich mit Bürgergeld einen Musikkurs fördern lassen?

Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen alle unter die kulturelle Teilhabe.

Kann ich den Antrag online stellen?

Ja, der Rhein-Neckar-Kreis bietet den Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe auch online über sein Serviceportal an. Alternativ nutzen Sie das PDF-Formular, das wir für Sie mit den Kursdaten vorbereiten.

Was übernimmt mymusicschool für mich?

Wir stellen umgehend alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum), füllen den Anbieterteil des Formulars aus und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit dem Kreis ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.

Quellen und Stand der Angaben

Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 15. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Rhein-Neckar-Kreis:

Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.

Musikunterricht trotz kleinem Budget

Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Rhein-Neckar-Kreis begleiten wir Schritt für Schritt.