Bildung & Teilhabe · Schwarzwald-Baar-Kreis

Bildung und Teilhabe im Schwarzwald-Baar-Kreis: 15 € im Monat für Musikunterricht

Im Schwarzwald-Baar-Kreis fördert das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) den Musikunterricht mit 15 € im Monat für die kulturelle Teilhabe. Zuständig sind Jobcenter oder das Amt für Soziale Sicherung, Pflege und Teilhabe. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.

Kursbeitragab 29,90 €
BuT-Zuschuss15,00 €
Ihr Eigenanteilab 14,90 €/Monat

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.

Wer im Schwarzwald-Baar-Kreis Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat

Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.

Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Schwarzwald-Baar-Kreis

Im Schwarzwald-Baar-Kreis bearbeitet das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis – Amt für Soziale Sicherung, Pflege und Teilhabe (Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe); Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis für Bürgergeld die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.

Amt
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis – Amt für Soziale Sicherung, Pflege und Teilhabe (Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe); Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis für Bürgergeld
Adresse
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis, Am Hoptbühl 2, 78048 Villingen-Schwenningen
Telefon
07721 913-0
Termine
Mo–Mi 8–11:30 Uhr, Do 8–11:30 & 14–17:30 Uhr, Fr geschlossen (Termine auch außerhalb möglich)

BuT-Antrag im Schwarzwald-Baar-Kreis: Schritt für Schritt

Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.

  1. Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern

    Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Antrag im Schwarzwald-Baar-Kreis.

  2. Zuständige Stelle nach Ihrer Leistung wählen

    Bei Bürgergeld das Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis; bei Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe das Amt für Soziale Sicherung, Pflege und Teilhabe (Am Hoptbühl 2).

  3. PDF-Antrag einreichen

    Laden Sie das BuT-Formular aus dem Download-Bereich, füllen Sie es mit unserer Bescheinigung aus und reichen Sie es beim Landratsamt bzw. Jobcenter ein.

  4. Zuschuss erhalten – wir rechnen mit ab

    Je nach Bescheid zahlt die Stelle an Sie aus oder rechnet direkt mit uns ab. Teilen Sie uns das im Bescheid genannte Verfahren mit.

Bescheinigung anfordern – in einer Minute

Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.

Die Adresse, mit der Sie Ihr Kind angemeldet haben – dorthin schicken wir die Bescheinigung.

Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir nur, um die Bescheinigung zuzustellen.

Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden

Im Schwarzwald-Baar-Kreis ist bei Bürgergeld das Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis zuständig, bei Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe das Amt für Soziale Sicherung, Pflege und Teilhabe im Landratsamt (Am Hoptbühl 2, Villingen-Schwenningen). Das Landratsamt nennt „Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht)" ausdrücklich. Den Antrag stellen Sie als PDF aus dem Download-Bereich der Soziales-Teilhabe-Seite; ein reines Online-Portal gibt es nicht.

Gut zu wissen: Den Antrag laden Sie als PDF von der Soziales-Teilhabe-Seite des Landratsamts. Bei Bürgergeld läuft es über das Jobcenter, sonst über das Amt für Soziale Sicherung. Als Nachweis dient unsere Bestätigung über Kurs, Beitrag und Zeitraum.

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Schwarzwald-Baar-Kreis

Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?

Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.

Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Schwarzwald-Baar-Kreis?

Bei Bürgergeld über das Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis; bei Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe über das Amt für Soziale Sicherung, Pflege und Teilhabe im Landratsamt (Am Hoptbühl 2, Villingen-Schwenningen).

Welches Formular brauche ich im Schwarzwald-Baar-Kreis?

Den BuT-Antrag als PDF aus dem Download-Bereich der Soziales-Teilhabe-Seite des Landratsamts. Ein reines Online-Portal gibt es nicht; wir liefern die passende Bescheinigung dazu.

Ist Musikunterricht im Schwarzwald-Baar-Kreis förderfähig?

Ja. Das Landratsamt nennt „Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht)" ausdrücklich als geförderte kulturelle Teilhabe.

Wie viel Geld gibt es für den Musikunterricht?

Es sind 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z. B. Musikunterricht (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.

Kann ich mit Wohngeld den Musikkurs fördern lassen?

Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.

Was übernimmt mymusicschool für mich?

Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum) und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit der Stelle ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.

Quellen und Stand der Angaben

Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Schwarzwald-Baar-Kreis:

Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.

Musikunterricht trotz kleinem Budget

Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Schwarzwald-Baar-Kreis begleiten wir Schritt für Schritt.