Bildung & Teilhabe · Ulm
Bildung und Teilhabe in Ulm: 15 € im Monat für Musikunterricht
In Ulm übernimmt das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) bis zu 15 € im Monat für die kulturelle Teilhabe – zum Beispiel den Musikunterricht Ihres Kindes. Ansprechpartner sind Jobcenter oder der Fachbereich Bildung und Soziales. mymusicschool akzeptiert BuT und liefert Ihnen jede Bescheinigung, vor Ort an der Grundschule oder online.
Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.
Wer in Ulm Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat
Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.
Zuständige Stelle für das Bildungspaket in Ulm
In Ulm bearbeitet das Stadt Ulm – Fachbereich Bildung und Soziales, Bildung und Teilhabe (Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, AsylbLG); Jobcenter Ulm für Bürgergeld die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.
- Amt
- Stadt Ulm – Fachbereich Bildung und Soziales, Bildung und Teilhabe (Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, AsylbLG); Jobcenter Ulm für Bürgergeld
- Adresse
- Fachbereich Bildung und Soziales, Bildung und Teilhabe, Schwambergerstraße 1, 89073 Ulm
- Telefon
- 0731 161-5220
- Termine
- Mo 8–12 Uhr, Do 8–12 & 13–17 Uhr, Fr 8–12 Uhr
BuT-Antrag in Ulm: Schritt für Schritt
Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.
Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern
Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Ulmer Globalantrag.
Zuständige Stelle nach Ihrer Leistung wählen
Bei Bürgergeld das Jobcenter Ulm; bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder AsylbLG den Fachbereich Bildung und Soziales (Schwambergerstraße 1).
Globalantrag online ausfüllen
Nutzen Sie den Globalantrag samt Anbieter-Bestätigung auf formulare.virtuelles-rathaus.de und legen Sie unsere Bescheinigung bei.
Zuschuss erhalten – wir rechnen mit ab
Je nach Bescheid zahlt die Stadt an Sie aus oder rechnet direkt mit uns ab. Teilen Sie uns das im Bescheid genannte Verfahren mit.
Bescheinigung anfordern – in einer Minute
Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.
Ihre Anfrage ist unterwegs!
Wenn zu dieser E-Mail-Adresse eine Anmeldung bei uns existiert, erhalten Sie die Bescheinigung in Kürze per E-Mail – schauen Sie zur Sicherheit auch in den Spam-Ordner. Kommt nichts an, schreiben Sie uns an info@mymusicschool.de.
Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden
In Ulm bearbeitet der Fachbereich Bildung und Soziales (Schwambergerstraße 1) die Anträge für Familien mit Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder AsylbLG; bei Bürgergeld ist das Jobcenter Ulm im selben Haus zuständig. Ulm nennt die Musikschule ausdrücklich als geförderte Teilhabe und bietet einen praktischen Globalantrag online über das virtuelle Rathaus samt Anbieter-Bestätigung. Wichtig: Der Stadtkreis Ulm ist eigenständig – wer im Alb-Donau-Kreis wohnt, wendet sich an die dortige Stelle.
Gut zu wissen: Der Globalantrag und die Anbieter-Bestätigung lassen sich online über formulare.virtuelles-rathaus.de ausfüllen; Hilfe-PDFs gibt es in mehreren Sprachen. Als Nachweis dient unsere Bestätigung über Kurs, Beitrag und Zeitraum.
Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe in Ulm
Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?
Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.
Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe in Ulm?
Bei Bürgergeld über das Jobcenter Ulm; bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder AsylbLG über den Fachbereich Bildung und Soziales (Schwambergerstraße 1). Beide sitzen im selben Haus.
Kann ich den Globalantrag in Ulm online stellen?
Ja. Ulm bietet einen Globalantrag samt Anbieter-Bestätigung online über das virtuelle Rathaus (formulare.virtuelles-rathaus.de) an; Hilfe-PDFs gibt es in mehreren Sprachen.
Gehört Ulm zum Alb-Donau-Kreis?
Nein. Der Stadtkreis Ulm ist eigenständig zuständig. Wer im Alb-Donau-Kreis (z. B. Blaustein, Ehingen) wohnt, wendet sich an die dortige BuT-Stelle. Diese Seite gilt für die Stadt Ulm.
Wie viel Geld gibt es für die Musikschule?
Es sind bis zu 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z. B. die Musikschule (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.
Kann ich mit Kinderzuschlag den Musikkurs fördern lassen?
Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.
Was übernimmt mymusicschool für mich?
Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum) und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit der Stadt ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.
Quellen und Stand der Angaben
Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes in Ulm:
Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.
Musikunterricht trotz kleinem Budget
Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag in Ulm begleiten wir Schritt für Schritt.