Für Schulleitungen
Aufsichtspflicht & Verantwortung bei einer externen Musik-AG
Der wichtigste Punkt für viele Schulleitungen: Wer trägt während der AG die Aufsicht und wer ist wofür verantwortlich? Hier die sachlichen Antworten.
- seit 2016 Erfahrung an Grundschulen
- 300+ Grundschulen bundesweit
- max. 6 Kinder pro Gruppe
- 0 € Kosten für die Schule
mymusicschool wird seit 2016 von einem festen Team betrieben; alle Lehrkräfte legen auf Wunsch ein erweitertes Führungszeugnis vor. Teilnahme monatlich kündbar. · Zuletzt geprüft am 16. Juli 2026.
Bevor eine externe AG startet, wollen Schulleitungen die Verantwortung geklärt wissen. Diese Seite gibt eine sachliche Orientierung. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall, deckt aber die typischen Fragen ab.
Wer hat während der AG die Aufsicht?
Im offenen Ganztag übernimmt in der Regel der externe Kooperationspartner die Aufsichtspflicht während seiner Veranstaltung – also unsere Lehrkräfte während der Musik-AG. Im gebundenen Ganztag bleibt die Gesamtverantwortung stärker bei der Schule; die konkrete Aufteilung wird in der Kooperationsvereinbarung festgehalten. Unsere Lehrkräfte sind den Umgang mit Grundschulgruppen gewohnt.
Klare Absprache statt offener Fragen
Damit es keine Grauzonen gibt, halten wir die Zuständigkeiten vorab schriftlich fest: Wer übernimmt die Aufsicht während der AG, wie werden die Kinder zur AG und zurück begleitet, und wer ist Ansprechpartner. Diese Punkte regelt die Kooperationsvereinbarung – so haben Schule und Anbieter dieselbe, klare Grundlage.
Erfahrung mit Grundschulgruppen
Unsere Lehrkräfte arbeiten regelmäßig mit Grundschulkindern und kennen den sicheren Umgang mit einer Gruppe. Ergänzend legen wir auf Wunsch das erweiterte Führungszeugnis vor – mehr dazu auf der Seite Lehrkräfte & Führungszeugnis.
Häufige Fragen zu: Aufsichtspflicht & Verantwortung
Wer hat die Aufsichtspflicht bei der externen AG am Nachmittag?
Im offenen Ganztag trägt üblicherweise der Kooperationspartner die Aufsicht während seiner AG. Die genaue Regelung hält die Kooperationsvereinbarung fest.
Wie werden die Zuständigkeiten festgehalten?
Schriftlich in der Kooperationsvereinbarung: Aufsicht während der AG, Begleitung der Kinder und Ansprechpartner. So gibt es keine Grauzonen.
Ist eine schriftliche Vereinbarung nötig?
Eine Kooperationsvereinbarung schafft Klarheit über Aufsicht, Räume und Ablauf. Wir bringen dafür eine Vorlage mit – siehe Kooperation.
Was ist mit dem Weg der Kinder zur AG und zurück?
Auch das halten wir in der Kooperationsvereinbarung fest: ob die Kinder gebracht werden, sich selbst einfinden oder von uns abgeholt werden. So ist die Begleitung eindeutig geregelt.
Sind die Lehrkräfte für die Arbeit mit Kindern geprüft?
Ja. Unsere Lehrkräfte legen auf Wunsch ein erweitertes Führungszeugnis vor – Details auf der Seite Lehrkräfte & Führungszeugnis.
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