Bildung & Teilhabe · Ortenaukreis
Bildung und Teilhabe im Ortenaukreis: 15 € im Monat für Musikunterricht
Im Ortenaukreis können Familien mit kleinem Einkommen den Musikunterricht ihres Kindes über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) bezuschussen lassen – mit 15 € im Monat für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Zuständig ist die Leistungsgewährung des Landratsamts in Offenburg. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule in der Ortenau oder online.
Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.
Wer im Ortenaukreis Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat
Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.
Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Ortenaukreis
Im Ortenaukreis bearbeitet das Landratsamt Ortenaukreis – Leistungsgewährung Offenburg (bei Bürgergeld: Ortenau Jobcenter) die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.
- Amt
- Landratsamt Ortenaukreis – Leistungsgewährung Offenburg (bei Bürgergeld: Ortenau Jobcenter)
- Adresse
- Leistungsgewährung, Lange Straße 51, 77652 Offenburg
- Telefon
- 0781 805-9331
- Termine
- Termine nach Vereinbarung – telefonisch oder per E-Mail
BuT-Antrag im Ortenaukreis: Schritt für Schritt
Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.
Anbieterbestätigung bei uns anfordern
Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir füllen die „Bestätigung Anbieter – Förderung des kulturellen und sozialen Lebens" mit Kurs, Beitrag und Zeitraum aus.
Antrag bei der Leistungsgewährung Offenburg einreichen
Laden Sie den „Antrag auf Förderung des kulturellen und sozialen Lebens" herunter, legen Sie unsere Bestätigung bei und reichen Sie beides bei der Leistungsgewährung des Landratsamts in Offenburg ein.
Bei Bürgergeld: über das Ortenau Jobcenter
Beziehen Sie Bürgergeld, läuft die Teilhabe über das Ortenau Jobcenter. Sie teilen den Bedarf mit unserer Bestätigung mit.
Direktabrechnung – wir übernehmen das
In der Regel rechnet der Kreis den Zuschuss direkt mit uns ab. Sagen Sie uns, was im Bescheid steht, dann übernehmen wir die Abwicklung.
Bescheinigung anfordern – in einer Minute
Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.
Ihre Anfrage ist unterwegs!
Wenn zu dieser E-Mail-Adresse eine Anmeldung bei uns existiert, erhalten Sie die Bescheinigung in Kürze per E-Mail – schauen Sie zur Sicherheit auch in den Spam-Ordner. Kommt nichts an, schreiben Sie uns an info@mymusicschool.de.
Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden
Der Ortenaukreis reicht von Offenburg über Kehl, Lahr und Achern bis in über 50 Gemeinden. Die BuT-Anträge für Familien mit Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe laufen zentral über die Leistungsgewährung in Offenburg (Lange Straße 51). Wer Bürgergeld bezieht, wendet sich an das Ortenau Jobcenter. Für den Musikunterricht gibt es ein eigenes Formular „Förderung des kulturellen und sozialen Lebens" samt Anbieterbestätigung, über die direkt mit dem Anbieter abgerechnet wird.
Gut zu wissen: Die Teilhabe gilt für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Nötig ist die Anbieterbestätigung über Art, Dauer und Kosten des Kurses – die füllen wir für Sie aus. Über sie rechnet der Kreis in der Regel direkt mit dem Anbieter ab, statt den Betrag auszuzahlen.
Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Ortenaukreis
Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?
Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.
Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Ortenaukreis?
Bei der Leistungsgewährung des Landratsamts in Offenburg (Lange Straße 51). Bei Bürgergeld ist das Ortenau Jobcenter zuständig. Für den Musikunterricht nutzen Sie das Formular „Förderung des kulturellen und sozialen Lebens" – die Anbieterbestätigung füllen wir aus.
Wie viel Geld gibt es für den Musikunterricht?
Es sind 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für Sport-, Freizeit- und Kulturangebote (§ 28 Abs. 7 SGB II); Musikunterricht ist ausdrücklich genannt. Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.
Kann ich mit Bürgergeld einen Musikkurs in Achern fördern lassen?
Ja. Achern gehört zum Ortenaukreis. Bei Bürgergeld läuft die Teilhabe über das Ortenau Jobcenter, sonst über die Leistungsgewährung in Offenburg. Anspruch haben auch Familien mit Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe.
Wird der Zuschuss an mich oder an mymusicschool gezahlt?
Im Ortenaukreis erfolgt die Förderung über eine Anbieterbestätigung, über die der Kreis in der Regel direkt mit dem Anbieter abrechnet. Wir füllen die Bestätigung aus und übernehmen die Abwicklung mit dem Landratsamt.
Welches Formular brauche ich für Bildung und Teilhabe im Ortenaukreis?
Für Musikunterricht das Formular „Antrag auf Förderung des kulturellen und sozialen Lebens" samt Anbieterbestätigung des Ortenaukreises. Den aktuellen Antrag finden Sie über die verlinkte Quelle weiter unten; die Anbieterbestätigung füllen wir für Sie aus.
Was übernimmt mymusicschool für mich?
Wir füllen die Anbieterbestätigung aus (Kurs, Beitrag, Zeitraum) und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit dem Kreis ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.
Quellen und Stand der Angaben
Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Ortenaukreis:
- Ortenaukreis – Bildungs- und Teilhabepaket
- Ortenaukreis – Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.
Musikunterricht trotz kleinem Budget
Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Ortenaukreis begleiten wir Schritt für Schritt.