Bildung & Teilhabe (BuT)
Bildung und Teilhabe in Hessen
Familien mit kleinem Einkommen bekommen über das Bildungs- und Teilhabepaket 15 € im Monat für den Musikunterricht ihres Kindes. Der Zuschuss ist bundesweit gleich – die Anlaufstelle ist aber je Landkreis anders. Für 18 Landkreise in Hessen haben wir sie hier recherchiert.
Pauschale nach § 28 Abs. 7 SGB II für Kinder bis 18 Jahre – Musikunterricht ist dort ausdrücklich als förderfähig genannt.
Landkreise in Hessen
Wählen Sie Ihren Landkreis – Sie sehen die zuständige Stelle, das richtige Formular und den genauen Ablauf vor Ort.
Darmstadt
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Antrag & zuständige Stelle →Frankfurt am Main
Stadt Frankfurt am Main
Antrag & zuständige Stelle →Hochtaunuskreis
Hochtaunuskreis
Antrag & zuständige Stelle →Kassel
Stadt Kassel
Antrag & zuständige Stelle →Landkreis Bergstraße
Neue Wege Kreis Bergstraße
Antrag & zuständige Stelle →Landkreis Darmstadt-Dieburg
Landkreis Darmstadt-Dieburg
Antrag & zuständige Stelle →Landkreis Fulda
Kommunales Kreisjobcenter Fulda
Antrag & zuständige Stelle →Landkreis Gießen
Landkreis Gießen
Antrag & zuständige Stelle →Landkreis Groß-Gerau
Kommunales Jobcenter Kreis Groß-Gerau (Bürgergeld); Kreisausschuss
Antrag & zuständige Stelle →Landkreis Hersfeld-Rotenburg
Landkreis Hersfeld-Rotenburg
Antrag & zuständige Stelle →Landkreis Marburg-Biedenkopf
Landkreis Marburg-Biedenkopf
Antrag & zuständige Stelle →Landkreis Offenbach
Pro Arbeit
Antrag & zuständige Stelle →Landkreis Waldeck-Frankenberg
Landkreis Waldeck-Frankenberg
Antrag & zuständige Stelle →Main-Taunus-Kreis
Main-Taunus-Kreis
Antrag & zuständige Stelle →Odenwaldkreis
Kreisausschuss des Odenwaldkreises
Antrag & zuständige Stelle →Offenbach am Main
MainArbeit
Antrag & zuständige Stelle →Wetteraukreis
Jobcenter Wetterau (Bürgergeld); Wetteraukreis, Fachstelle Besondere Soziale Leistungen für Wohngeld und Kinderzuschlag
Antrag & zuständige Stelle →Wiesbaden
Landeshauptstadt Wiesbaden
Antrag & zuständige Stelle →Ihr Landkreis ist noch nicht dabei? Schreiben Sie uns an info@mymusicschool.de – wir helfen auch dann bei Bescheinigung und Antrag.
So läuft der Antrag – in Kürze
- Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern (Kurs, Beitrag, Zeitraum).
- Zuständige Stelle im Landkreis wählen – Jobcenter bei Bürgergeld, sonst das Sozialamt Ihres Kreises.
- Antrag stellen bzw. Bedarf mitteilen und unsere Bescheinigung beilegen.
- Zuschuss erhalten – wir rechnen, wo möglich, direkt mit der Stelle ab.
Die vollständige Anleitung inklusive Sonderfällen finden Sie auf der allgemeinen BuT-Seite.
Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe in Hessen
Ist die Zuständigkeit für Bildung und Teilhabe in Hessen überall gleich?
Nein. Der Zuschuss von 15 € im Monat ist bundesweit gleich (§ 28 Abs. 7 SGB II), aber zuständige Stelle, Formular und Auszahlungsweg unterscheiden sich je Landkreis – mal das Jobcenter, mal das Sozialamt, mal über Gutschein oder Bildungskarte. Wählen Sie unten Ihren Landkreis für die konkreten Angaben.
Für welche Landkreise in Hessen gibt es hier Infos?
Aktuell haben wir für 18 Landkreise die konkrete Anlaufstelle, das Formular und den Ablauf recherchiert. Ist Ihr Kreis noch nicht dabei, schreiben Sie uns an info@mymusicschool.de – wir helfen trotzdem bei Bescheinigung und Antrag.
Wie hoch ist der Zuschuss für den Musikunterricht?
Pauschal 15 € pro Monat je Kind bis zum 18. Geburtstag für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab 14,90 € im Monat.
Gilt die Förderung für alle mymusicschool-Kurse?
Ja. Gitarrenkurs, Trommelkurs und Musical-AG fallen alle unter die „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben" – Musikunterricht ist ausdrücklich genannt.
Musikunterricht trotz kleinem Budget
Fordern Sie Ihre Bescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag begleiten wir Schritt für Schritt.