Bildung & Teilhabe · Darmstadt

Bildung und Teilhabe in Darmstadt: 15 € im Monat für Musikunterricht

Die Wissenschaftsstadt Darmstadt zahlt den BuT-Zuschuss über eine Teilhabecard aus – 15 € im Monat für Vereine und den Unterricht in Musikschulen. Zuständig sind Jobcenter oder das Amt für Soziales und Prävention. mymusicschool akzeptiert BuT, ob an einer Grundschule vor Ort oder online.

Kursbeitragab 29,90 €
BuT-Zuschuss15,00 €
Ihr Eigenanteilab 14,90 €/Monat

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.

Wer in Darmstadt Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat

Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.

Zuständige Stelle für das Bildungspaket in Darmstadt

In Darmstadt bearbeitet das Wissenschaftsstadt Darmstadt – Amt für Soziales und Prävention (Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, AsylbLG); Jobcenter Darmstadt für Bürgergeld die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.

Amt
Wissenschaftsstadt Darmstadt – Amt für Soziales und Prävention (Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, AsylbLG); Jobcenter Darmstadt für Bürgergeld
Adresse
Amt für Soziales und Prävention, Frankfurter Straße 71, 64293 Darmstadt
Telefon
06151 115
Termine
Servicecenter (115) Mo–Fr 7:30–18 Uhr; persönliche Vorsprache nicht nötig

BuT-Antrag in Darmstadt: Schritt für Schritt

Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.

  1. Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern

    Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Darmstädter Antrag.

  2. Wohnort prüfen: Stadt oder Landkreis

    Wohnen Sie in der Stadt Darmstadt, sind Sie hier richtig. Wohnen Sie im Landkreis Darmstadt-Dieburg, ist die dortige Stelle mit eigenem Formular zuständig.

  3. Antrag bei der richtigen Stelle stellen

    Bei Bürgergeld über jobcenter.digital; bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder AsylbLG per Post oder E-Mail an but@darmstadt.de – mit unserer Bescheinigung.

  4. Teilhabecard nutzen – wir buchen ab

    Nach Bewilligung läuft die Zahlung über die Teilhabecard / das BuT-Konto (but-konto.de). Wir buchen den monatlichen Betrag als Anbieter ab.

Bescheinigung anfordern – in einer Minute

Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.

Die Adresse, mit der Sie Ihr Kind angemeldet haben – dorthin schicken wir die Bescheinigung.

Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir nur, um die Bescheinigung zuzustellen.

Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden

Zur Abgrenzung: Diese Seite gilt für die kreisfreie Stadt Darmstadt – nicht für den Landkreis Darmstadt-Dieburg, der eine eigene Stelle und ein eigenes Formular hat. In der Stadt ist bei Bürgergeld das Jobcenter Darmstadt zuständig, bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder AsylbLG das Amt für Soziales und Prävention. Besonderheit: Darmstadt wickelt die Teilhabe über eine Teilhabecard mit BuT-Konto ab – Anbieter buchen den Betrag als elektronischen Gutschein über das Portal but-konto.de. Darmstadt nennt Musikschulen ausdrücklich.

Gut zu wissen: Beim Jobcenter läuft der Antrag über jobcenter.digital, beim Amt für Soziales per Post oder E-Mail an but@darmstadt.de. Die Auszahlung erfolgt über die Teilhabecard / das BuT-Konto (but-konto.de). Als Nachweis dient unsere Bestätigung über Kurs, Beitrag und Zeitraum.

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe in Darmstadt

Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?

Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.

Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe in der Stadt Darmstadt?

Bei Bürgergeld über das Jobcenter Darmstadt (jobcenter.digital); bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder AsylbLG über das Amt für Soziales und Prävention. Kontakt: but@darmstadt.de.

Wie funktioniert die Teilhabecard in Darmstadt?

Darmstadt wickelt die Teilhabe über eine Teilhabecard mit BuT-Konto ab: Anbieter buchen den monatlichen Betrag als elektronischen Gutschein über das Portal but-konto.de. So kommt der Zuschuss ohne Vorkasse bei uns an.

Was ist der Unterschied zwischen Stadt Darmstadt und dem Landkreis?

Die kreisfreie Stadt Darmstadt ist ein eigener Träger und bearbeitet BuT selbst. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg hat eine eigene Stelle und ein eigenes Formular. Diese Seite gilt für die Stadt.

Wie viel Geld gibt es für die Musikschule?

Es sind 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, ausdrücklich Beiträge für den Unterricht in Musikschulen (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.

Kann ich mit Kinderzuschlag den Musikkurs fördern lassen?

Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.

Was übernimmt mymusicschool für mich?

Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum) und buchen den Betrag über die Teilhabecard ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.

Quellen und Stand der Angaben

Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes in Darmstadt:

Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.

Musikunterricht trotz kleinem Budget

Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag in Darmstadt begleiten wir Schritt für Schritt.