Bildung & Teilhabe · Landkreis Groß-Gerau

Bildung und Teilhabe im Landkreis Groß-Gerau: 15 € im Monat für Musikunterricht

Im Landkreis Groß-Gerau fördert das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) den Musikunterricht mit 15 € im Monat für Kultur, Sport und Freizeit. Zuständig sind das Kommunale Jobcenter oder die Wohngeldbehörde des Kreisausschusses. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.

Kursbeitragab 29,90 €
BuT-Zuschuss15,00 €
Ihr Eigenanteilab 14,90 €/Monat

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.

Wer im Landkreis Groß-Gerau Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat

Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.

Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Landkreis Groß-Gerau

Im Landkreis Groß-Gerau bearbeitet das Kommunales Jobcenter Kreis Groß-Gerau (Bürgergeld); Kreisausschuss – Wohngeldbehörde für Wohngeld und Kinderzuschlag die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.

Amt
Kommunales Jobcenter Kreis Groß-Gerau (Bürgergeld); Kreisausschuss – Wohngeldbehörde für Wohngeld und Kinderzuschlag
Adresse
Kommunales Jobcenter Kreis Groß-Gerau, Wilhelm-Seipp-Straße 7, 64521 Groß-Gerau
Telefon
06152 9854-200
Termine
Mo, Di, Do, Fr 8–12 Uhr, Mi 14–18 Uhr

BuT-Antrag im Landkreis Groß-Gerau: Schritt für Schritt

Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.

  1. Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern

    Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Groß-Gerauer Antrag.

  2. Zuständige Stelle nach Ihrer Leistung wählen

    Bei Bürgergeld das Kommunale Jobcenter Kreis Groß-Gerau; bei Wohngeld oder Kinderzuschlag die Wohngeldbehörde des Kreisausschusses (bildungundteilhabe@kreisgg.de).

  3. PDF-Antrag je Kind einreichen

    Laden Sie den „Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe", füllen Sie je Kind ein Formular mit unserer Bescheinigung aus und reichen Sie es ein.

  4. Zuschuss erhalten – wir rechnen mit ab

    Je nach Bescheid zahlt die Stelle an Sie aus oder rechnet direkt mit uns ab. Teilen Sie uns das im Bescheid genannte Verfahren mit.

Bescheinigung anfordern – in einer Minute

Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.

Die Adresse, mit der Sie Ihr Kind angemeldet haben – dorthin schicken wir die Bescheinigung.

Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir nur, um die Bescheinigung zuzustellen.

Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden

Im Landkreis Groß-Gerau ist bei Bürgergeld das Kommunale Jobcenter Kreis Groß-Gerau (Wilhelm-Seipp-Straße 7) zuständig, bei Wohngeld oder Kinderzuschlag die Wohngeldbehörde des Kreisausschusses (bildungundteilhabe@kreisgg.de). Das Jobcenter nennt „Mitgliedschaft in einem Sportverein, Musikunterricht" ausdrücklich. Den Antrag stellen Sie als PDF; je Kind ist ein eigener Antrag nötig. Der persönliche Schulbedarf (174 € im Jahr) läuft ohne Antrag.

Gut zu wissen: Der Antrag ist ein PDF; je Kind ist ein eigener Antrag nötig, die Einreichung ist per E-Mail-Anhang oder sicheres Kontaktformular möglich. Bei Wohngeld oder Kinderzuschlag ist die Wohngeldbehörde des Kreisausschusses zuständig. Als Nachweis dient unsere Bestätigung.

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Landkreis Groß-Gerau

Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?

Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.

Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Landkreis Groß-Gerau?

Bei Bürgergeld über das Kommunale Jobcenter Kreis Groß-Gerau (Wilhelm-Seipp-Straße 7); bei Wohngeld oder Kinderzuschlag über die Wohngeldbehörde des Kreisausschusses. Kontakt: bildungundteilhabe@kreisgg.de.

Wer ist bei Wohngeld in Groß-Gerau zuständig?

Bei Wohngeld oder Kinderzuschlag ist nicht das Jobcenter, sondern die Wohngeldbehörde des Kreisausschusses zuständig (bildungundteilhabe@kreisgg.de). Wir liefern die passende Bescheinigung dazu.

Ist der Musikunterricht in Groß-Gerau förderfähig?

Ja. Das Jobcenter nennt „Mitgliedschaft in einem Sportverein, Musikunterricht" ausdrücklich als geförderte Teilhabe bis 18 Jahre.

Wie viel Geld gibt es für den Musikunterricht?

Es sind 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für die Teilhabe an Kultur, Sport und Freizeit wie Musikunterricht (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.

Kann ich mit Kinderzuschlag den Musikkurs fördern lassen?

Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.

Was übernimmt mymusicschool für mich?

Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum) und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit der Stelle ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.

Quellen und Stand der Angaben

Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Landkreis Groß-Gerau:

Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.

Musikunterricht trotz kleinem Budget

Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Landkreis Groß-Gerau begleiten wir Schritt für Schritt.