Bildung & Teilhabe · Landkreis Hersfeld-Rotenburg

Bildung und Teilhabe im Landkreis Hersfeld-Rotenburg: 15 € im Monat für Musikunterricht

Im Landkreis Hersfeld-Rotenburg fördert das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) den Besuch einer Musikschule mit bis zu 15 € im Monat. Zuständig ist das Kommunale Jobcenter des Landkreises. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.

Kursbeitragab 29,90 €
BuT-Zuschuss15,00 €
Ihr Eigenanteilab 14,90 €/Monat

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.

Wer im Landkreis Hersfeld-Rotenburg Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat

Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.

Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Landkreis Hersfeld-Rotenburg

Im Landkreis Hersfeld-Rotenburg bearbeitet das Landkreis Hersfeld-Rotenburg – Kommunales Jobcenter, Bildungs- und Teilhabepaket (Bürgergeld); eigene Abteilung für Wohngeld und Kinderzuschlag die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.

Amt
Landkreis Hersfeld-Rotenburg – Kommunales Jobcenter, Bildungs- und Teilhabepaket (Bürgergeld); eigene Abteilung für Wohngeld und Kinderzuschlag
Adresse
Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Kommunales Jobcenter, Friedloser Straße 12, 36251 Bad Hersfeld
Telefon
06621 87-0
Termine
Mo & Di 8–16 Uhr, Mi 8–13 Uhr, Do 8–17:30 Uhr, Fr 8–13 Uhr

BuT-Antrag im Landkreis Hersfeld-Rotenburg: Schritt für Schritt

Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.

  1. Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern

    Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Antrag im Landkreis Hersfeld-Rotenburg.

  2. Zuständige Stelle prüfen

    Bei Bürgergeld, Sozialhilfe oder AsylbLG genügt der Nachweis (Teilhabe ist im Grundantrag enthalten); bei Wohngeld oder Kinderzuschlag stellen Sie einen gesonderten Antrag.

  3. Nachweis bzw. Antrag einreichen

    Reichen Sie unsere Bescheinigung – bei Wohngeld/Kinderzuschlag mit dem BuT-Antrag – beim Kommunalen Jobcenter (Friedloser Straße 12) ein.

  4. Zuschuss erhalten – wir rechnen mit ab

    Je nach Bescheid zahlt die Stelle an Sie aus oder rechnet direkt mit uns ab. Teilen Sie uns das im Bescheid genannte Verfahren mit.

Bescheinigung anfordern – in einer Minute

Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.

Die Adresse, mit der Sie Ihr Kind angemeldet haben – dorthin schicken wir die Bescheinigung.

Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir nur, um die Bescheinigung zuzustellen.

Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden

Im Landkreis Hersfeld-Rotenburg bündelt das Kommunale Jobcenter (Friedloser Straße 12, Bad Hersfeld) die Teilhabe; bei Wohngeld oder Kinderzuschlag ist eine eigene Abteilung zuständig. Der Kreis nennt „der Besuch einer Musikschule" ausdrücklich. Praktisch: Bei laufendem Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe oder AsylbLG ist die Teilhabe bereits im Grundantrag enthalten – nur bei Wohngeld oder Kinderzuschlag stellen Sie einen gesonderten Antrag. Rückwirkend sind bis zu 12 Monate möglich.

Gut zu wissen: Bei Bürgergeld, Sozialhilfe oder AsylbLG ist die Teilhabe bereits im Grundantrag enthalten; nur bei Wohngeld oder Kinderzuschlag ist ein gesonderter Antrag (PDF) nötig. Rückwirkend sind bis zu 12 Monate möglich, es fallen keine Gebühren an. Als Nachweis dient unsere Bestätigung.

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Landkreis Hersfeld-Rotenburg

Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?

Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.

Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Landkreis Hersfeld-Rotenburg?

Beim Kommunalen Jobcenter des Landkreises (Friedloser Straße 12, Bad Hersfeld); bei Wohngeld oder Kinderzuschlag ist eine eigene Abteilung zuständig. Telefon: 06621 87-0.

Muss ich BuT in Hersfeld-Rotenburg extra beantragen?

Bei Bürgergeld, Sozialhilfe oder AsylbLG nicht – die Teilhabe ist im Grundantrag enthalten, Sie reichen nur den Nachweis nach. Nur bei Wohngeld oder Kinderzuschlag ist ein gesonderter Antrag nötig.

Ist der Besuch einer Musikschule förderfähig?

Ja. Der Kreis nennt „der Besuch einer Musikschule" ausdrücklich als geförderte Teilhabe mit bis zu 15 € im Monat.

Wie viel Geld gibt es für die Musikschule?

Es sind bis zu 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z. B. den Musikschulbesuch (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.

Kann ich mit Wohngeld den Musikkurs fördern lassen?

Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.

Was übernimmt mymusicschool für mich?

Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum) und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit der Stelle ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.

Quellen und Stand der Angaben

Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Landkreis Hersfeld-Rotenburg:

Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.

Musikunterricht trotz kleinem Budget

Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Landkreis Hersfeld-Rotenburg begleiten wir Schritt für Schritt.