Bildung & Teilhabe · Odenwaldkreis

Bildung und Teilhabe im Odenwaldkreis: 15 € im Monat für Musikunterricht

Im Odenwaldkreis fördert das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) den Musikunterricht mit 15 € im Monat für die kulturelle Teilhabe. Zuständig sind das Kommunale Job-Center und das Sozialamt. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.

Kursbeitragab 29,90 €
BuT-Zuschuss15,00 €
Ihr Eigenanteilab 14,90 €/Monat

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.

Wer im Odenwaldkreis Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat

Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.

Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Odenwaldkreis

Im Odenwaldkreis bearbeitet das Kreisausschuss des Odenwaldkreises – Kommunales Job-Center und Sozialamt (Bildung und Teilhabe) die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.

Amt
Kreisausschuss des Odenwaldkreises – Kommunales Job-Center und Sozialamt (Bildung und Teilhabe)
Adresse
Odenwaldkreis, Kommunales Job-Center / Sozialamt, Michelstädter Straße 12, 64711 Erbach
Telefon
06062 6014-0
Termine
Mo–Mi 8–12:15 & 13–16:30 Uhr, Do 8–12:15 & 13–17:30 Uhr, Fr 8–13 Uhr

BuT-Antrag im Odenwaldkreis: Schritt für Schritt

Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.

  1. Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern

    Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Antrag im Odenwaldkreis.

  2. Bedarf formlos melden

    Bei Bürgergeld, Sozialhilfe oder AsylbLG melden Sie den Bedarf formlos – per Anruf, E-Mail oder über das digitale Kontaktformular des Kommunalen Job-Centers.

  3. Unsere Bescheinigung beifügen

    Legen Sie unsere Bestätigung über Kurs, Beitrag und Zeitraum bei. Ein Extra-Formular ist außer bei der Lernförderung nicht nötig.

  4. Zuschuss erhalten – wir rechnen mit ab

    Die Auszahlung erfolgt als Geldleistung oder direkt an uns. Teilen Sie uns das im Bescheid genannte Verfahren mit.

Bescheinigung anfordern – in einer Minute

Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.

Die Adresse, mit der Sie Ihr Kind angemeldet haben – dorthin schicken wir die Bescheinigung.

Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir nur, um die Bescheinigung zuzustellen.

Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden

Im Odenwaldkreis bündelt der Kreisausschuss über Kommunales Job-Center und Sozialamt (Michelstädter Straße 12, Erbach) die Teilhabe. Praktisch: Für Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen ist kein gesonderter Antrag nötig – eine formlose Bedarfsmeldung (Anruf, E-Mail, Kontaktformular) genügt; nur die Lernförderung braucht einen eigenen Antrag. Der Musikunterricht zählt bundesweit zur geförderten kulturellen Teilhabe (§ 28 SGB II). Ausgezahlt wird als Geldleistung oder direkt an den Anbieter.

Gut zu wissen: Bei Bürgergeld, Sozialhilfe oder AsylbLG genügt eine formlose Bedarfsmeldung (auch über das digitale Kontaktformular); nur die Lernförderung braucht einen eigenen Antrag. Die Auszahlung erfolgt als Geldleistung oder direkt an den Anbieter. Als Nachweis dient unsere Bestätigung.

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Odenwaldkreis

Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?

Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.

Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Odenwaldkreis?

Beim Kommunalen Job-Center und Sozialamt des Odenwaldkreises (Michelstädter Straße 12, Erbach). Die Bedarfsmeldung ist auch über das digitale Kontaktformular möglich.

Muss ich BuT im Odenwaldkreis extra beantragen?

Für Bürgergeld, Sozialhilfe oder AsylbLG nicht – eine formlose Bedarfsmeldung (Anruf, E-Mail, Kontaktformular) genügt. Nur die Lernförderung braucht einen eigenen Antrag.

Ist der Musikunterricht im Odenwaldkreis förderfähig?

Ja. Der Musikunterricht zählt bundesweit zur geförderten „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben" nach § 28 Abs. 7 SGB II. Wir stellen die nötige Bescheinigung aus.

Wie viel Geld gibt es für den Musikunterricht?

Es sind 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.

Kann ich mit Bürgergeld den Musikkurs fördern lassen?

Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.

Was übernimmt mymusicschool für mich?

Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum) und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit der Stelle ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.

Quellen und Stand der Angaben

Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Odenwaldkreis:

Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.

Musikunterricht trotz kleinem Budget

Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Odenwaldkreis begleiten wir Schritt für Schritt.