Bildung & Teilhabe · Landkreis Gießen
Bildung und Teilhabe im Landkreis Gießen: 15 € im Monat für Musikunterricht
Im Landkreis Gießen fördert das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) die Musikschule mit 15 € im Monat – bis zu 180 € im Jahr. Zuständig sind Jobcenter oder der Fachbereich Soziales und Senioren. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.
Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.
Wer im Landkreis Gießen Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat
Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.
Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Landkreis Gießen
Im Landkreis Gießen bearbeitet das Landkreis Gießen – Fachbereich Soziales und Senioren, Bildungs- und Teilhabepaket (Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag, AsylbLG); Jobcenter Gießen (KommunalCenter für Arbeit) für Bürgergeld die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.
- Amt
- Landkreis Gießen – Fachbereich Soziales und Senioren, Bildungs- und Teilhabepaket (Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag, AsylbLG); Jobcenter Gießen (KommunalCenter für Arbeit) für Bürgergeld
- Adresse
- Kreisverwaltung Gießen, Bildung und Teilhabe, Riversplatz 1–9, 35394 Gießen
- Telefon
- 0641 9390-0
- but@lkgi.de
- Termine
- Auskunft über die BuT-Stelle 0641 9390-0
BuT-Antrag im Landkreis Gießen: Schritt für Schritt
Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.
Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern
Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Gießener Antrag.
Zuständige Stelle nach Ihrer Leistung wählen
Bei Bürgergeld das Jobcenter Gießen; bei Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder AsylbLG der Fachbereich Soziales und Senioren (Riversplatz 1–9).
Globalantrag und Anlage 3 einreichen
Laden Sie den Globalantrag und die Anlage 3 Teilhabe (PDF), füllen Sie beides mit unserer Bescheinigung aus und reichen Sie es ein.
Zuschuss erhalten – wir rechnen mit ab
Je nach Bescheid zahlt die Stelle an Sie aus oder rechnet direkt mit uns ab. Teilen Sie uns das im Bescheid genannte Verfahren mit.
Bescheinigung anfordern – in einer Minute
Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.
Ihre Anfrage ist unterwegs!
Wenn zu dieser E-Mail-Adresse eine Anmeldung bei uns existiert, erhalten Sie die Bescheinigung in Kürze per E-Mail – schauen Sie zur Sicherheit auch in den Spam-Ordner. Kommt nichts an, schreiben Sie uns an info@mymusicschool.de.
Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden
Im Landkreis Gießen ist bei Bürgergeld das Jobcenter Gießen (KommunalCenter für Arbeit) zuständig, bei Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder AsylbLG der Fachbereich Soziales und Senioren der Kreisverwaltung (Riversplatz 1–9). Der Kreis nennt „Vereine, Freizeiten, Musikschulen" ausdrücklich und beziffert die Teilhabe als bis zu 180 € im Jahr (entspricht 15 € im Monat) für Kinder bis 18. Der Antrag läuft über den Globalantrag samt Anlage 3 Teilhabe (PDF); Flyer gibt es in sieben Sprachen.
Gut zu wissen: Der Antrag läuft über den Globalantrag und die Anlage 3 Teilhabe (PDF); ein Online-Antrag besteht nicht. Bei Bürgergeld ist das Jobcenter zuständig, sonst der Fachbereich Soziales. Als Nachweis dient unsere Bestätigung über Kurs, Beitrag und Zeitraum.
Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Landkreis Gießen
Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?
Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.
Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Landkreis Gießen?
Bei Bürgergeld über das Jobcenter Gießen (KommunalCenter für Arbeit); bei Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder AsylbLG über den Fachbereich Soziales und Senioren (Riversplatz 1–9). Kontakt: but@lkgi.de.
Sind es 15 € im Monat oder 180 € im Jahr?
Beides bezeichnet dasselbe: Der Landkreis Gießen beziffert die Teilhabe als bis zu 180 € im Jahr, das entspricht 15 € im Monat. Der Betrag lässt sich so auch für teurere Aktivitäten bündeln.
Welches Formular brauche ich in Gießen?
Den Globalantrag und die Anlage 3 Teilhabe (PDF). Musikschulen sind dort ausdrücklich genannt. Wir liefern die passende Bescheinigung dazu.
Wie viel Geld gibt es für die Musikschule?
Es sind 15 € im Monat bzw. bis zu 180 € im Jahr je Kind unter 18 Jahren für die soziale und kulturelle Teilhabe, z. B. Musikschulen (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.
Kann ich mit Wohngeld den Musikkurs fördern lassen?
Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.
Was übernimmt mymusicschool für mich?
Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum) und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit der Stelle ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.
Quellen und Stand der Angaben
Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Landkreis Gießen:
- Landkreis Gießen – Bildungs- und Teilhabepaket
- Landkreis Gießen – Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.
Musikunterricht trotz kleinem Budget
Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Landkreis Gießen begleiten wir Schritt für Schritt.