Bildung & Teilhabe · Main-Taunus-Kreis

Bildung und Teilhabe im Main-Taunus-Kreis: 15 € im Monat für Musikunterricht

Im Main-Taunus-Kreis fördert das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) die Musikschule mit 15 € im Monat für die kulturelle Teilhabe. Zuständig ist das Kommunale Jobcenter des Kreises. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.

Kursbeitragab 29,90 €
BuT-Zuschuss15,00 €
Ihr Eigenanteilab 14,90 €/Monat

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.

Wer im Main-Taunus-Kreis Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat

Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.

Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Main-Taunus-Kreis

Im Main-Taunus-Kreis bearbeitet das Main-Taunus-Kreis – Kommunales Jobcenter (Kreisausschuss); zuständig je nach Leistung, für Bürgergeld das Kommunale Jobcenter die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.

Amt
Main-Taunus-Kreis – Kommunales Jobcenter (Kreisausschuss); zuständig je nach Leistung, für Bürgergeld das Kommunale Jobcenter
Adresse
Main-Taunus-Kreis, Kommunales Jobcenter, Am Kreishaus 1–5, 65719 Hofheim am Taunus
Telefon
06192 201-1396
Termine
Mo–Fr 8–12 Uhr, nachmittags nach Vereinbarung

BuT-Antrag im Main-Taunus-Kreis: Schritt für Schritt

Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.

  1. Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern

    Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Antrag im Main-Taunus-Kreis.

  2. Antragsformular herunterladen

    Laden Sie das „Allgemeine Antragsformular Bildung und Teilhabe" vom Serviceportal des Main-Taunus-Kreises.

  3. Beim Kommunalen Jobcenter einreichen

    Reichen Sie den Antrag mit unserer Bescheinigung per Post oder persönlich ein (Am Kreishaus 1–5, Hofheim); eine formlose Antragstellung ist möglich.

  4. Zuschuss erhalten – wir rechnen mit ab

    Je nach Bescheid zahlt die Stelle an Sie aus oder rechnet direkt mit uns ab. Teilen Sie uns das im Bescheid genannte Verfahren mit.

Bescheinigung anfordern – in einer Minute

Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.

Die Adresse, mit der Sie Ihr Kind angemeldet haben – dorthin schicken wir die Bescheinigung.

Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir nur, um die Bescheinigung zuzustellen.

Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden

Im Main-Taunus-Kreis bündelt das Kommunale Jobcenter des Kreisausschusses (Am Kreishaus 1–5, Hofheim) die Teilhabe für die verschiedenen Leistungsbezüge. Der Kreis nennt „im Sportverein oder in der Musikschule" ausdrücklich. Praktisch: Eine formlose Antragstellung ist möglich, die strenge Schriftform also nicht zwingend; ein Online-Antrag besteht nicht, den Antrag reichen Sie per Post oder persönlich ein. Es fallen keine Gebühren an.

Gut zu wissen: Der Antrag ist ein PDF (Allgemeines Antragsformular plus Anhänge für Klassenfahrt und Lernförderung); eine formlose Antragstellung ist möglich. Ein reiner Online-Antrag besteht nicht. Als Nachweis dient unsere Bestätigung über Kurs, Beitrag und Zeitraum.

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Main-Taunus-Kreis

Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?

Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.

Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Main-Taunus-Kreis?

Beim Kommunalen Jobcenter des Main-Taunus-Kreises (Am Kreishaus 1–5, Hofheim am Taunus). Kontakt: leitung.kommunalesjobcenter@mtk.org, Telefon 06192 201-1396.

Muss ich den Antrag im Main-Taunus-Kreis schriftlich stellen?

Nicht zwingend. Im Main-Taunus-Kreis ist eine formlose Antragstellung möglich; die strenge Schriftform ist nicht Pflicht. Ein reiner Online-Antrag besteht aber nicht.

Ist die Musikschule im Main-Taunus-Kreis förderfähig?

Ja. Der Kreis nennt „im Sportverein oder in der Musikschule" ausdrücklich als geförderte Teilhabe mit 15 € im Monat.

Wie viel Geld gibt es für die Musikschule?

Es sind 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z. B. die Musikschule (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.

Kann ich mit Wohngeld den Musikkurs fördern lassen?

Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.

Was übernimmt mymusicschool für mich?

Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum) und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit der Stelle ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.

Quellen und Stand der Angaben

Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Main-Taunus-Kreis:

Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.

Musikunterricht trotz kleinem Budget

Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Main-Taunus-Kreis begleiten wir Schritt für Schritt.