Bildung & Teilhabe · Landkreis Fulda
Bildung und Teilhabe im Landkreis Fulda: 15 € im Monat für Musikunterricht
Im Landkreis Fulda fördert das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) den Musikunterricht mit pauschal 15 € im Monat. Das Kommunale Kreisjobcenter bündelt dabei ungewöhnlich viele Leistungsbezüge. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.
Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.
Wer im Landkreis Fulda Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat
Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.
Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Landkreis Fulda
Im Landkreis Fulda bearbeitet das Kommunales Kreisjobcenter Fulda – Team Bildung und Teilhabe (Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag); Sozialamt (Sozialhilfe) und Zuwanderungsamt (AsylbLG) die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.
- Amt
- Kommunales Kreisjobcenter Fulda – Team Bildung und Teilhabe (Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag); Sozialamt (Sozialhilfe) und Zuwanderungsamt (AsylbLG)
- Adresse
- Kommunales Kreisjobcenter Fulda, Bildung und Teilhabe, Robert-Kircher-Straße 24, 36037 Fulda
- Telefon
- 0661 6006-8000
- BuT@Landkreis-Fulda.de
- Termine
- Mo, Fr 8:30–12:30 Uhr, Di & Do 8:30–12:30 & 13:30–15:30 Uhr; sowie nach Terminvereinbarung
BuT-Antrag im Landkreis Fulda: Schritt für Schritt
Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.
Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern
Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Fuldaer Antrag.
Zuständige Stelle prüfen
Bei Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag das Kommunale Kreisjobcenter Fulda; bei Sozialhilfe das Sozialamt, bei AsylbLG das Zuwanderungsamt.
PDF-Antrag einreichen
Laden Sie das BuT-Formular von job-fulda.de, füllen Sie es mit unserer Bescheinigung aus und geben Sie es beim Kreisjobcenter ab.
Zuschuss erhalten – wir rechnen mit ab
Je nach Bescheid zahlt die Stelle an Sie aus oder rechnet direkt mit uns ab. Teilen Sie uns das im Bescheid genannte Verfahren mit.
Bescheinigung anfordern – in einer Minute
Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.
Ihre Anfrage ist unterwegs!
Wenn zu dieser E-Mail-Adresse eine Anmeldung bei uns existiert, erhalten Sie die Bescheinigung in Kürze per E-Mail – schauen Sie zur Sicherheit auch in den Spam-Ordner. Kommt nichts an, schreiben Sie uns an info@mymusicschool.de.
Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden
Praktisch im Landkreis Fulda: Das Kommunale Kreisjobcenter Fulda, Team Bildung und Teilhabe (Robert-Kircher-Straße 24) bearbeitet nicht nur Bürgergeld, sondern auch Wohngeld und Kinderzuschlag; nur Sozialhilfe (Sozialamt) und Asylbewerberleistungen (Zuwanderungsamt) laufen woanders. Der Kreis nennt „Vereinsangebote, Musikunterricht oder Ferienfreizeiten" ausdrücklich. Den Antrag stellen Sie als PDF; ein reines Online-Portal gibt es nicht.
Gut zu wissen: Das Kreisjobcenter bearbeitet Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag; Formulare gibt es als PDF im Kreisjobcenter, im Behördenhaus am Schlossgarten und in den Sozialämtern. Als Nachweis dient unsere Bestätigung über Kurs, Beitrag und Zeitraum.
Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Landkreis Fulda
Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?
Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.
Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Landkreis Fulda?
Beim Kommunalen Kreisjobcenter Fulda, Team Bildung und Teilhabe (Robert-Kircher-Straße 24) – zuständig für Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag. Sozialhilfe läuft übers Sozialamt, AsylbLG übers Zuwanderungsamt. Kontakt: BuT@Landkreis-Fulda.de.
Bearbeitet das Kreisjobcenter Fulda auch Wohngeld-Fälle?
Ja. Anders als in vielen Kreisen bündelt das Kreisjobcenter Fulda auch Wohngeld- und Kinderzuschlag-Fälle – nicht nur Bürgergeld. Das macht die Anlaufstelle einfacher.
Welches Formular brauche ich in Fulda?
Den BuT-Antrag als PDF von job-fulda.de; ein reines Online-Portal gibt es nicht. Formulare liegen auch im Kreisjobcenter und in den Sozialämtern aus. Wir liefern die Bescheinigung dazu.
Wie viel Geld gibt es für den Musikunterricht?
Es sind pauschal 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z. B. Musikunterricht (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.
Kann ich mit Wohngeld den Musikkurs fördern lassen?
Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.
Was übernimmt mymusicschool für mich?
Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum) und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit der Stelle ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.
Quellen und Stand der Angaben
Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Landkreis Fulda:
- Landkreis Fulda – Bildungs- und Teilhabepaket
- Landkreis Fulda – Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.
Musikunterricht trotz kleinem Budget
Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Landkreis Fulda begleiten wir Schritt für Schritt.