Bildung & Teilhabe · Offenbach am Main

Bildung und Teilhabe in Offenbach am Main: 15 € im Monat für Musikunterricht

In Offenbach am Main läuft das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) über die Bildungskarte – pauschal 15 € im Monat für die kulturelle Teilhabe, etwa die Musikschule. Zuständig sind das kommunale Jobcenter MainArbeit oder das Amt für Arbeit und Soziales. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt alle Nachweise aus, ob an einer Grundschule vor Ort oder online.

Kursbeitragab 29,90 €
BuT-Zuschuss15,00 €
Ihr Eigenanteilab 14,90 €/Monat

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.

Wer in Offenbach am Main Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat

Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.

Zuständige Stelle für das Bildungspaket in Offenbach am Main

In Offenbach am Main bearbeitet das MainArbeit – Kommunales Jobcenter Offenbach (Bürgergeld); Stadt Offenbach, Amt für Arbeit und Soziales für Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag und AsylbLG (Umsetzung über die Bildungskarte Offenbach) die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.

Amt
MainArbeit – Kommunales Jobcenter Offenbach (Bürgergeld); Stadt Offenbach, Amt für Arbeit und Soziales für Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag und AsylbLG (Umsetzung über die Bildungskarte Offenbach)
Adresse
MainArbeit – Kommunales Jobcenter, Berliner Straße 190, 63067 Offenbach am Main
Telefon
069 8065-8100
Termine
Vorsprache nur mit Termin: Mo–Do 7:30–16:30 Uhr, Fr 7:30–14 Uhr

BuT-Antrag in Offenbach am Main: Schritt für Schritt

Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.

  1. Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern

    Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für die Bildungskarte.

  2. Wohnort prüfen: Stadt oder Kreis Offenbach

    Wohnen Sie in der Stadt Offenbach, sind Sie hier richtig. Wohnen Sie im Kreis Offenbach, ist das dortige Portal zuständig.

  3. Karte nutzen bzw. Antrag stellen

    Bei Bürgergeld genügt der Nachweis über MainArbeit; bei Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag stellen Sie einen Antrag beim Amt für Arbeit und Soziales.

  4. Bildungskarte einlösen – wir rechnen ab

    Wir lösen die Bildungskarte als Anbieter über bildungs-karte.org ein. Sie müssen nichts vorstrecken.

Bescheinigung anfordern – in einer Minute

Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.

Die Adresse, mit der Sie Ihr Kind angemeldet haben – dorthin schicken wir die Bescheinigung.

Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir nur, um die Bescheinigung zuzustellen.

Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden

Zur Abgrenzung: Diese Seite gilt für die kreisfreie Stadt Offenbach – nicht für den Kreis Offenbach, der ein eigenes Portal hat. In der Stadt ist bei Bürgergeld das kommunale Jobcenter MainArbeit (Berliner Straße 190) zuständig, bei Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder AsylbLG das Amt für Arbeit und Soziales. Offenbach nennt „im Sportverein oder in der Musikschule" ausdrücklich. Besonderheit: Die Bildungskarte Offenbach (Chipkarte) wickelt die Teilhabe ab; Anbieter lösen sie über bildungs-karte.org ein. Bei Bürgergeld ist kein Antrag mehr nötig, nur ein Nachweis.

Gut zu wissen: Die Teilhabe läuft über die Bildungskarte Offenbach (Einlösung über bildungs-karte.org). Bei Bürgergeld ist kein Antrag nötig, nur ein Nachweis der Anmeldung; bei Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag ist ein Antrag erforderlich. Als Nachweis dient unsere Bestätigung.

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe in Offenbach am Main

Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?

Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.

Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe in Offenbach?

Bei Bürgergeld über das kommunale Jobcenter MainArbeit (Berliner Straße 190); bei Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder AsylbLG über das Amt für Arbeit und Soziales. Kontakt: mainarbeit@offenbach.de.

Wie funktioniert die Bildungskarte Offenbach?

Die Bildungskarte Offenbach ist eine Chipkarte: Anbieter wie wir lösen den monatlichen Teilhabebetrag über das Portal bildungs-karte.org ein. So kommt der Zuschuss ohne Vorkasse an.

Was ist der Unterschied zwischen Stadt und Kreis Offenbach?

Die kreisfreie Stadt Offenbach bearbeitet BuT selbst (MainArbeit bzw. Amt für Arbeit und Soziales). Der Kreis Offenbach hat ein eigenes Portal. Diese Seite gilt für die Stadt.

Wie viel Geld gibt es für die Musikschule?

Es sind pauschal 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z. B. die Musikschule (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.

Kann ich mit Bürgergeld den Musikkurs fördern lassen?

Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.

Was übernimmt mymusicschool für mich?

Wir stellen alle Bescheinigungen aus und lösen die Bildungskarte als Anbieter ein. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.

Quellen und Stand der Angaben

Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes in Offenbach am Main:

Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.

Musikunterricht trotz kleinem Budget

Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag in Offenbach am Main begleiten wir Schritt für Schritt.