Bildung & Teilhabe · Landkreis Marburg-Biedenkopf
Bildung und Teilhabe im Landkreis Marburg-Biedenkopf: 15 € im Monat für Musikunterricht
Im Landkreis Marburg-Biedenkopf können Familien mit kleinem Einkommen den Musikunterricht ihres Kindes über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) fördern lassen – mit 15 € im Monat für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Die Anträge bündelt das Kreisjobcenter. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.
Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.
Wer im Landkreis Marburg-Biedenkopf Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat
Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.
Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Landkreis Marburg-Biedenkopf
Im Landkreis Marburg-Biedenkopf bearbeitet das Landkreis Marburg-Biedenkopf – Kreisjobcenter, Fachbereich Integration und Arbeit (Bildung und Teilhabe) die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.
- Amt
- Landkreis Marburg-Biedenkopf – Kreisjobcenter, Fachbereich Integration und Arbeit (Bildung und Teilhabe)
- Adresse
- Kreisjobcenter, Bildung und Teilhabe, Niederrheinische Straße 3, 35260 Stadtallendorf
- Telefon
- 06421 405-7133
- Termine
- Termine nach Vereinbarung – online über termin.marburg-biedenkopf.de oder per E-Mail
BuT-Antrag im Landkreis Marburg-Biedenkopf: Schritt für Schritt
Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.
Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern
Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum und füllen die Erklärung zur kulturellen Teilhabe aus.
Antrag beim Kreisjobcenter stellen
Das Kreisjobcenter (Bildung und Teilhabe, Stadtallendorf) ist für Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag und Sozialhilfe zuständig. Reichen Sie den Antrag mit unserer Bescheinigung ein – auch online über den Digitalen Briefkasten.
Bei laufendem Bezug: nur Bedarf melden
Wer Bürgergeld, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen bezieht, braucht keinen gesonderten BuT-Antrag – Sie teilen den konkreten Bedarf mit unserer Bescheinigung mit.
Zuschuss erhalten – wir rechnen mit ab
Je nach Bescheid zahlt der Kreis an Sie aus oder rechnet direkt mit uns ab. Teilen Sie uns das im Bescheid genannte Verfahren mit.
Bescheinigung anfordern – in einer Minute
Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.
Ihre Anfrage ist unterwegs!
Wenn zu dieser E-Mail-Adresse eine Anmeldung bei uns existiert, erhalten Sie die Bescheinigung in Kürze per E-Mail – schauen Sie zur Sicherheit auch in den Spam-Ordner. Kommt nichts an, schreiben Sie uns an info@mymusicschool.de.
Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden
Im Landkreis Marburg-Biedenkopf läuft Bildung und Teilhabe zentral über das Kreisjobcenter, Fachbereich Integration und Arbeit (Niederrheinische Straße 3, Stadtallendorf) – für Bürgergeld ebenso wie für Wohngeld, Kinderzuschlag und Sozialhilfe. Die Kreisstadt Marburg gehört zum Landkreis (kein eigener Stadtkreis), ebenso Städte wie Stadtallendorf, Kirchhain und Biedenkopf. Für Musikunterricht gibt es ein eigenes Formular „Kostenübernahme soziale und kulturelle Teilhabe", das wir als Anbieter für Sie mit ausfüllen.
Gut zu wissen: Seit der Verfahrensvereinfachung ist bei Bürgergeld, Sozialhilfe und Asylbewerberleistungen kein gesonderter BuT-Antrag mehr nötig – die Teilhabe ist im Sozialleistungsantrag enthalten; nur die Lernförderung braucht einen eigenen Antrag. Wohngeld- und Kinderzuschlag-Familien stellen einen Antrag je Kind, auch online über den Digitalen Briefkasten.
Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Landkreis Marburg-Biedenkopf
Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?
Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.
Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Landkreis Marburg-Biedenkopf?
Beim Kreisjobcenter des Landkreises (Fachbereich Integration und Arbeit, Bildung und Teilhabe, Niederrheinische Straße 3, Stadtallendorf). Es ist hier für Bürgergeld ebenso wie für Wohngeld, Kinderzuschlag und Sozialhilfe zuständig. Kontakt: kreisjobcenter@marburg-biedenkopf.de.
Muss ich bei Bürgergeld extra einen BuT-Antrag stellen?
Nein. Im Landkreis Marburg-Biedenkopf ist die Teilhabe bei Bürgergeld, Sozialhilfe und Asylbewerberleistungen bereits im Sozialleistungsantrag enthalten – Sie melden nur den konkreten Bedarf mit unserer Bescheinigung. Nur die Lernförderung braucht einen eigenen Antrag.
Wie viel Geld gibt es für den Musikunterricht?
Es sind 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für Unterricht in künstlerischen Fächern wie Musik (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.
Gehört die Stadt Marburg zum Landkreis?
Ja. Die Kreisstadt Marburg ist keine eigene kreisfreie Stadt, sondern gehört zum Landkreis Marburg-Biedenkopf. Die BuT-Anträge laufen für den ganzen Kreis über das Kreisjobcenter in Stadtallendorf.
Kann ich mit Wohngeld den Musikkurs fördern lassen?
Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.
Was übernimmt mymusicschool für mich?
Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum), füllen die Erklärung zur kulturellen Teilhabe aus und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit dem Kreisjobcenter ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.
Quellen und Stand der Angaben
Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Landkreis Marburg-Biedenkopf:
- Landkreis Marburg-Biedenkopf – Bildungs- und Teilhabepaket
- Landkreis Marburg-Biedenkopf – Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.
Musikunterricht trotz kleinem Budget
Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Landkreis Marburg-Biedenkopf begleiten wir Schritt für Schritt.