Bildung & Teilhabe · Landkreis Bergstraße

Bildung und Teilhabe im Landkreis Bergstraße: 15 € im Monat für Musikunterricht

Im Landkreis Bergstraße fördert das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) den Musikunterricht mit 15 € im Monat – über eine zentrale Stelle für alle Leistungsbezüge. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.

Kursbeitragab 29,90 €
BuT-Zuschuss15,00 €
Ihr Eigenanteilab 14,90 €/Monat

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.

Wer im Landkreis Bergstraße Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat

Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.

Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Landkreis Bergstraße

Im Landkreis Bergstraße bearbeitet das Neue Wege Kreis Bergstraße – Kommunales Jobcenter, Bereich Bildung und Teilhabe (zentral für alle Leistungsbezüge: Bürgergeld, Sozialhilfe, AsylbLG, Wohngeld, Kinderzuschlag) die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.

Amt
Neue Wege Kreis Bergstraße – Kommunales Jobcenter, Bereich Bildung und Teilhabe (zentral für alle Leistungsbezüge: Bürgergeld, Sozialhilfe, AsylbLG, Wohngeld, Kinderzuschlag)
Adresse
Neue Wege Kreis Bergstraße, Bildung und Teilhabe, Walther-Rathenau-Straße 2, 64646 Heppenheim
Telefon
06252 15-6500
Termine
Mo–Do 8–12 & 13–15:30 Uhr, Fr 8–12 Uhr

BuT-Antrag im Landkreis Bergstraße: Schritt für Schritt

Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.

  1. Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern

    Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Antrag im Landkreis Bergstraße.

  2. Bei Neue Wege melden

    Neue Wege bearbeitet alle Leistungsbezüge zentral. Für SGB II/XII/AsylbLG genügt der Nachweis; Wohngeld/Kinderzuschlag beantragen separat.

  3. Online über NWdigital oder per PDF einreichen

    Nutzen Sie das Online-Portal NWdigital oder das beschreibbare Teilhabe-PDF und legen Sie unsere Bescheinigung bei.

  4. Direktzahlung – wir werden bezahlt

    Die Zahlung läuft direkt an uns als Anbieter. Sie müssen nichts vorstrecken.

Bescheinigung anfordern – in einer Minute

Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.

Die Adresse, mit der Sie Ihr Kind angemeldet haben – dorthin schicken wir die Bescheinigung.

Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir nur, um die Bescheinigung zuzustellen.

Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden

Praktisch im Landkreis Bergstraße: Neue Wege, das Kommunale Jobcenter, bearbeitet das Bildungspaket zentral – für Bürgergeld, Sozialhilfe, AsylbLG, Wohngeld und Kinderzuschlag gleichermaßen (Walther-Rathenau-Straße 2, Heppenheim). Der Kreis nennt „Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht)" ausdrücklich. Die 15 € gibt es auch als 90 € pro Halbjahr; für SGB II/XII/AsylbLG ist kein Extra-Antrag nötig, und die Einreichung läuft bequem online über NWdigital.

Gut zu wissen: Neue Wege bearbeitet alle Leistungsbezüge zentral; für SGB II, SGB XII oder AsylbLG ist kein Extra-Antrag nötig, Wohngeld/Kinderzuschlag beantragen separat. Die Einreichung ist online über NWdigital oder per beschreibbarem PDF möglich; der Betrag ist als 90 € pro Halbjahr bündelbar. Als Nachweis dient unsere Bestätigung.

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Landkreis Bergstraße

Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?

Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.

Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Landkreis Bergstraße?

Bei Neue Wege, dem Kommunalen Jobcenter (Bereich Bildung und Teilhabe, Walther-Rathenau-Straße 2, Heppenheim) – zentral für alle Leistungsbezüge. Kontakt: bildungspaket@neue-wege.org.

Gibt es im Landkreis Bergstraße eine zentrale BuT-Stelle?

Ja. Anders als in vielen Kreisen bearbeitet Neue Wege alle Leistungsbezüge zentral – Bürgergeld, Sozialhilfe, AsylbLG, Wohngeld und Kinderzuschlag.

Kann ich den Antrag im Landkreis Bergstraße online stellen?

Ja. Die Einreichung läuft online über das Portal NWdigital; alternativ nutzen Sie das beschreibbare Teilhabe-PDF. Unsere Bescheinigung legen Sie bei.

Wie viel Geld gibt es für den Musikunterricht?

Es sind 15 € im Monat bzw. 90 € pro Halbjahr je Kind unter 18 Jahren für Unterricht in künstlerischen Fächern wie Musik (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.

Kann ich mit Wohngeld den Musikkurs fördern lassen?

Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.

Was übernimmt mymusicschool für mich?

Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum) und rechnen direkt mit Neue Wege ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.

Quellen und Stand der Angaben

Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Landkreis Bergstraße:

Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.

Musikunterricht trotz kleinem Budget

Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Landkreis Bergstraße begleiten wir Schritt für Schritt.