Bildung & Teilhabe · Landkreis Waldeck-Frankenberg
Bildung und Teilhabe im Landkreis Waldeck-Frankenberg: 15 € im Monat für Musikunterricht
Im Landkreis Waldeck-Frankenberg fördert das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) die Musikschule mit bis zu 15 € im Monat – im Ausnahmefall auch für ein Instrument. Zuständig sind Jobcenter oder der Fachdienst Familienunterstützung. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.
Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.
Wer im Landkreis Waldeck-Frankenberg Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat
Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.
Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Landkreis Waldeck-Frankenberg
Im Landkreis Waldeck-Frankenberg bearbeitet das Landkreis Waldeck-Frankenberg – Fachdienst Familienunterstützung (Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, AsylbLG); Kommunales Jobcenter Waldeck-Frankenberg für Bürgergeld die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.
- Amt
- Landkreis Waldeck-Frankenberg – Fachdienst Familienunterstützung (Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, AsylbLG); Kommunales Jobcenter Waldeck-Frankenberg für Bürgergeld
- Adresse
- Landkreis Waldeck-Frankenberg, Fachdienst Familienunterstützung, Südring 2, 34497 Korbach
- Telefon
- 05631 954-0
- Termine
- Mo–Do 8–16 Uhr, Fr 8–13 Uhr
BuT-Antrag im Landkreis Waldeck-Frankenberg: Schritt für Schritt
Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.
Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern
Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Antrag in Waldeck-Frankenberg.
Zuständige Stelle nach Ihrer Leistung wählen
Bei Bürgergeld das Kommunale Jobcenter Waldeck-Frankenberg; bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder AsylbLG der Fachdienst Familienunterstützung (Südring 2, Korbach).
PDF-Antrag je Kind einreichen
Laden Sie den BuT-Antrag, füllen Sie je Kind ein Formular mit unserer Bescheinigung aus und reichen Sie es ein.
Zuschuss erhalten – wir rechnen mit ab
Je nach Bescheid zahlt die Stelle an Sie aus oder rechnet direkt mit uns ab. Teilen Sie uns das im Bescheid genannte Verfahren mit.
Bescheinigung anfordern – in einer Minute
Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.
Ihre Anfrage ist unterwegs!
Wenn zu dieser E-Mail-Adresse eine Anmeldung bei uns existiert, erhalten Sie die Bescheinigung in Kürze per E-Mail – schauen Sie zur Sicherheit auch in den Spam-Ordner. Kommt nichts an, schreiben Sie uns an info@mymusicschool.de.
Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden
Im Landkreis Waldeck-Frankenberg ist bei Bürgergeld das Kommunale Jobcenter zuständig, bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder AsylbLG der Fachdienst Familienunterstützung (Südring 2, Korbach). Der Kreis nennt „im Sportverein oder in der Musikschule" ausdrücklich und erlaubt das Budget im Ausnahmefall auch für Ausrüstung – etwa ein Instrument. Je Kind stellen Sie einen Antrag; bei laufendem SGB-II-/XII-Bezug ist nur der persönliche Schulbedarf ohne Extra-Antrag.
Gut zu wissen: Je Kind ist ein Antrag als PDF nötig; im Ausnahmefall lässt sich das Budget auch für ein Instrument oder Sportkleidung einsetzen. Bearbeitungsgebühren fallen nicht an. Als Nachweis dient unsere Bestätigung über Kurs, Beitrag und Zeitraum.
Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Landkreis Waldeck-Frankenberg
Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?
Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.
Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Landkreis Waldeck-Frankenberg?
Bei Bürgergeld über das Kommunale Jobcenter Waldeck-Frankenberg; bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder AsylbLG über den Fachdienst Familienunterstützung (Südring 2, Korbach).
Kann ich in Waldeck-Frankenberg ein Instrument fördern lassen?
Im Ausnahmefall ja. Der Kreis erlaubt, das Teilhabe-Budget auch für Ausrüstung wie ein Instrument oder Sportkleidung zu nutzen – zusätzlich zum Musikschulbeitrag.
Ist die Musikschule in Waldeck-Frankenberg förderfähig?
Ja. Der Kreis nennt „im Sportverein oder in der Musikschule" ausdrücklich als geförderte Teilhabe mit bis zu 15 € im Monat.
Wie viel Geld gibt es für die Musikschule?
Es sind bis zu 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z. B. die Musikschule (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.
Kann ich mit Wohngeld den Musikkurs fördern lassen?
Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.
Was übernimmt mymusicschool für mich?
Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum) und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit der Stelle ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.
Quellen und Stand der Angaben
Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Landkreis Waldeck-Frankenberg:
- Landkreis Waldeck-Frankenberg – Bildungs- und Teilhabepaket
- Landkreis Waldeck-Frankenberg – Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.
Musikunterricht trotz kleinem Budget
Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Landkreis Waldeck-Frankenberg begleiten wir Schritt für Schritt.