Bildung & Teilhabe · Hochtaunuskreis

Bildung und Teilhabe im Hochtaunuskreis: 15 € im Monat für Musikunterricht

Im Hochtaunuskreis fördert das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) den Musikschulunterricht mit 15 € im Monat – zusätzlich gibt es einen Zuschuss für Leihinstrumente und Noten. Zuständig sind Jobcenter oder die Leitstelle des Kreises. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.

Kursbeitragab 29,90 €
BuT-Zuschuss15,00 €
Ihr Eigenanteilab 14,90 €/Monat

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.

Wer im Hochtaunuskreis Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat

Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.

Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Hochtaunuskreis

Im Hochtaunuskreis bearbeitet das Hochtaunuskreis – Kommunales Jobcenter Hochtaunus (Bürgergeld); Leitstelle BAföG, Wohngeld und Unterhalt für Sozialhilfe, AsylbLG, Wohngeld und Kinderzuschlag die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.

Amt
Hochtaunuskreis – Kommunales Jobcenter Hochtaunus (Bürgergeld); Leitstelle BAföG, Wohngeld und Unterhalt für Sozialhilfe, AsylbLG, Wohngeld und Kinderzuschlag
Adresse
Hochtaunuskreis, Kommunales Jobcenter, Ludwig-Erhard-Anlage 1–5, 61352 Bad Homburg vor der Höhe
Telefon
06172 999-8210
Termine
Vorsprache nach Terminvereinbarung

BuT-Antrag im Hochtaunuskreis: Schritt für Schritt

Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.

  1. Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern

    Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Antrag im Hochtaunuskreis.

  2. Zuständige Stelle nach Ihrer Leistung wählen

    Bei Bürgergeld das Kommunale Jobcenter Hochtaunus; bei Sozialhilfe, AsylbLG, Wohngeld oder Kinderzuschlag die Leitstelle BAföG, Wohngeld und Unterhalt.

  3. Antrag (PDF) einreichen

    Laden Sie den „Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe", füllen Sie ihn mit unserer Bescheinigung aus und reichen Sie ihn bei der nach Nachname zuständigen Sachbearbeitung ein.

  4. Zuschuss erhalten – wir rechnen mit ab

    Je nach Bescheid zahlt die Stelle direkt an uns. Für ein Leihinstrument oder Noten ist ein zusätzlicher Zuschuss möglich.

Bescheinigung anfordern – in einer Minute

Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.

Die Adresse, mit der Sie Ihr Kind angemeldet haben – dorthin schicken wir die Bescheinigung.

Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir nur, um die Bescheinigung zuzustellen.

Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden

Im Hochtaunuskreis ist bei Bürgergeld das Kommunale Jobcenter Hochtaunus (Ludwig-Erhard-Anlage 1–5, Bad Homburg) zuständig, bei Sozialhilfe, AsylbLG, Wohngeld oder Kinderzuschlag die Leitstelle BAföG, Wohngeld und Unterhalt. Der Kreis nennt „die Teilnahme am Musikschulunterricht" ausdrücklich und bezuschusst zusätzlich „Anschaffungs-/Leihgebühren für Musikinstrumente und Notenblätter". Die Sachbearbeitung ist nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens aufgeteilt.

Gut zu wissen: Der Antrag ist ein PDF; die Sachbearbeitung ist nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens aufgeteilt. Wichtig: Das PDF-Formular nennt teils noch veraltete 10 € – maßgeblich sind die 15 € laut Kreis-Website. Zusätzlich sind Leihinstrument und Noten bezuschussbar. Als Nachweis dient unsere Bestätigung.

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Hochtaunuskreis

Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?

Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.

Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Hochtaunuskreis?

Bei Bürgergeld über das Kommunale Jobcenter Hochtaunus (Ludwig-Erhard-Anlage 1–5, Bad Homburg); bei Sozialhilfe, AsylbLG, Wohngeld oder Kinderzuschlag über die Leitstelle BAföG, Wohngeld und Unterhalt.

Gibt es im Hochtaunuskreis einen Zuschuss für ein Leihinstrument?

Ja. Neben den 15 € für den Musikschulunterricht bezuschusst der Kreis „Anschaffungs- und Leihgebühren für Musikinstrumente und Notenblätter".

Sind es 15 € oder 10 € im Hochtaunuskreis?

Es sind 15 € im Monat (bis 180 € im Jahr). Das ältere PDF-Formular nennt teils noch veraltete 10 € – maßgeblich ist der aktuelle Wert der Kreis-Website.

Wie viel Geld gibt es für die Musikschule?

Es sind 15 € im Monat bzw. bis zu 180 € im Jahr je Kind unter 18 Jahren für den Musikschulunterricht (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.

Kann ich mit Wohngeld den Musikkurs fördern lassen?

Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.

Was übernimmt mymusicschool für mich?

Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum) und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit der Stelle ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.

Quellen und Stand der Angaben

Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Hochtaunuskreis:

Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.

Musikunterricht trotz kleinem Budget

Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Hochtaunuskreis begleiten wir Schritt für Schritt.