Bildung & Teilhabe · Wiesbaden
Bildung und Teilhabe in Wiesbaden: 15 € im Monat für Musikunterricht
In Wiesbaden können Familien mit kleinem Einkommen den Musikunterricht ihres Kindes über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) fördern lassen – mit 15 € im Monat für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Zuständig ist die Fachstelle Bildung und Teilhabe. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.
Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.
Wer in Wiesbaden Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat
Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.
Zuständige Stelle für das Bildungspaket in Wiesbaden
In Wiesbaden bearbeitet das Landeshauptstadt Wiesbaden – Sozialleistungs- und Jobcenter (Amt 50), Fachstelle Bildung und Teilhabe (auch für Bürgergeld) die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.
- Amt
- Landeshauptstadt Wiesbaden – Sozialleistungs- und Jobcenter (Amt 50), Fachstelle Bildung und Teilhabe (auch für Bürgergeld)
- Adresse
- Sozialleistungs- und Jobcenter, Fachstelle Bildung und Teilhabe, Konradinerallee 11, 65189 Wiesbaden
- Telefon
- 0611 314797
- Termine
- Termine nach Vereinbarung – telefonisch oder per E-Mail
BuT-Antrag in Wiesbaden: Schritt für Schritt
Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.
Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern
Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir füllen die „Bestätigung des Leistungsanbieters" mit Kurs, Beitrag und Zeitraum aus.
Antrag „Teilhabe und Kultur" stellen
Nutzen Sie das Formular „Bildung und Teilhabe § 28 Abs. 7 – Teilhabe und Kultur" der Fachstelle – online über das Serviceportal oder als PDF – und legen Sie unsere Bestätigung bei.
Bei der Fachstelle Bildung und Teilhabe einreichen
Reichen Sie den Antrag beim Sozialleistungs- und Jobcenter (Amt 50), Fachstelle Bildung und Teilhabe, ein – auch über den digitalen Briefkasten möglich.
Direktzahlung – wir übernehmen das
Der Zuschuss wird in der Regel direkt an uns als Anbieter gezahlt. Sagen Sie uns, was im Bescheid steht, dann übernehmen wir die Abwicklung.
Bescheinigung anfordern – in einer Minute
Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.
Ihre Anfrage ist unterwegs!
Wenn zu dieser E-Mail-Adresse eine Anmeldung bei uns existiert, erhalten Sie die Bescheinigung in Kürze per E-Mail – schauen Sie zur Sicherheit auch in den Spam-Ordner. Kommt nichts an, schreiben Sie uns an info@mymusicschool.de.
Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden
In Wiesbaden bündelt das Sozialleistungs- und Jobcenter (Amt 50) mit seiner Fachstelle Bildung und Teilhabe (Konradinerallee 11) die BuT-Anträge – für Bürgergeld ebenso wie für Wohngeld, Kinderzuschlag und Sozialhilfe. Der Zuschuss für den Musikunterricht wird über das Formular „Teilhabe und Kultur" (§ 28 Abs. 7 SGB II) samt Anbieterbestätigung gewährt und in der Regel direkt an den Anbieter – etwa die Musikschule – gezahlt.
Gut zu wissen: Den Antrag können Sie bequem online über das Serviceportal der Stadt stellen oder als PDF-Formular einreichen; ein digitaler Briefkasten nimmt Ihre Unterlagen entgegen. Die Formulare gibt es auch mehrsprachig. Den Anbieterteil („Bestätigung des Leistungsanbieters") füllen wir für Sie aus.
Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe in Wiesbaden
Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?
Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.
Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe in Wiesbaden?
Beim Sozialleistungs- und Jobcenter (Amt 50), Fachstelle Bildung und Teilhabe (Konradinerallee 11). Die Fachstelle ist für Bürgergeld ebenso zuständig wie für Wohngeld, Kinderzuschlag und Sozialhilfe. Kontakt: bildung-teilhabe@wiesbaden.de.
Kann ich den Antrag in Wiesbaden online stellen?
Ja. Wiesbaden bietet den BuT-Antrag online über das Serviceportal der Stadt an; alternativ nutzen Sie das PDF-Formular und den digitalen Briefkasten. Die Formulare gibt es auch mehrsprachig.
Wie viel Zuschuss gibt es für die Musikschule?
Es sind pauschal 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben – ausdrücklich auch für die Musikschule (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.
Wird der Beitrag direkt an die Musikschule gezahlt?
Ja. In Wiesbaden wird der Zuschuss über die Anbieterbestätigung in der Regel direkt an den Anbieter – also uns – gezahlt. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen; wir übernehmen die Abrechnung mit der Fachstelle.
Kann ich mit Wohngeld den Musikkurs fördern lassen?
Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.
Was übernimmt mymusicschool für mich?
Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum), füllen die Bestätigung des Leistungsanbieters aus und rechnen direkt mit der Fachstelle ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.
Quellen und Stand der Angaben
Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes in Wiesbaden:
Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.
Musikunterricht trotz kleinem Budget
Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag in Wiesbaden begleiten wir Schritt für Schritt.