Bildung & Teilhabe · Landkreis Darmstadt-Dieburg

Bildung und Teilhabe im Landkreis Darmstadt-Dieburg: 15 € im Monat für Musikunterricht

Im Landkreis Darmstadt-Dieburg können Familien mit kleinem Einkommen den Musikunterricht ihres Kindes über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) fördern lassen – mit bis zu 15 € im Monat für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Zuständig ist das kommunale Jobcenter des Kreises. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.

Kursbeitragab 29,90 €
BuT-Zuschuss15,00 €
Ihr Eigenanteilab 14,90 €/Monat

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.

Wer im Landkreis Darmstadt-Dieburg Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat

Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.

Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Landkreis Darmstadt-Dieburg

Im Landkreis Darmstadt-Dieburg bearbeitet das Landkreis Darmstadt-Dieburg – Kreisagentur für Beschäftigung, Kommunales Jobcenter (Bildung und Teilhabe); Abteilung Soziales und Teilhabe für Sozialhilfe die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.

Amt
Landkreis Darmstadt-Dieburg – Kreisagentur für Beschäftigung, Kommunales Jobcenter (Bildung und Teilhabe); Abteilung Soziales und Teilhabe für Sozialhilfe
Adresse
Kreisagentur für Beschäftigung – Bildung und Teilhabe, Jägertorstraße 207, 64289 Darmstadt
Telefon
06151 881-5000
Termine
Termine nach Vereinbarung – telefonisch oder per E-Mail

BuT-Antrag im Landkreis Darmstadt-Dieburg: Schritt für Schritt

Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.

  1. Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern

    Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Globalantrag.

  2. Antrag bei der Kreisagentur für Beschäftigung einreichen

    Laden Sie den Globalantrag „Bildung und Teilhabe" herunter, legen Sie unsere Bescheinigung bei und reichen Sie beides beim Kommunalen Jobcenter (Jägertorstraße 207, Darmstadt) ein – per Post oder persönlich.

  3. Wohnort prüfen: Landkreis oder Stadt Darmstadt

    Wohnen Sie in einer Gemeinde des Landkreises, sind Sie hier richtig. Wohnen Sie in der Stadt Darmstadt, wenden Sie sich an die Stadt Darmstadt – trotz des Kreissitzes dort.

  4. Zuschuss erhalten – wir rechnen mit ab

    Je nach Bescheid zahlt der Kreis an Sie aus oder rechnet direkt mit uns ab. Teilen Sie uns das im Bescheid genannte Verfahren mit.

Bescheinigung anfordern – in einer Minute

Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.

Die Adresse, mit der Sie Ihr Kind angemeldet haben – dorthin schicken wir die Bescheinigung.

Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir nur, um die Bescheinigung zuzustellen.

Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden

Im Landkreis Darmstadt-Dieburg bearbeitet die Kreisagentur für Beschäftigung – Kommunales Jobcenter (Jägertorstraße 207, Darmstadt) die BuT-Anträge; für Sozialhilfe ist zusätzlich die Abteilung Soziales und Teilhabe zuständig. Wichtig zur Abgrenzung: Die Stadt Darmstadt ist eine eigene kreisfreie Stadt und gehört nicht zum Landkreis – obwohl die Kreisverwaltung dort ihren Sitz hat. Wer in einer Kreisgemeinde wie Pfungstadt, Mühltal, Bickenbach oder Reinheim wohnt, ist hier richtig; Darmstädter Einwohner wenden sich an die Stadt Darmstadt.

Gut zu wissen: Bei Bürgergeld, Sozialhilfe und Asylbewerberleistungen ist die Teilhabe bereits mit dem Grundantrag mitbeantragt; nur Wohngeld- und Kinderzuschlag-Familien stellen einen eigenen Globalantrag. Für den Musikunterricht ist eine Bescheinigung des Anbieters nötig, die wir ausfüllen. Den Schulbedarf gibt es als Pauschale ohne gesonderten Antrag.

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Landkreis Darmstadt-Dieburg

Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?

Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.

Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Landkreis Darmstadt-Dieburg?

Bei der Kreisagentur für Beschäftigung – Kommunales Jobcenter (Jägertorstraße 207, Darmstadt); für Sozialhilfe zusätzlich die Abteilung Soziales und Teilhabe. Kontakt: bildungspaket@ladadi.de. Wir stellen Ihnen die Teilnahmebescheinigung aus.

Gehört die Stadt Darmstadt zum Landkreis Darmstadt-Dieburg?

Nein. Die Stadt Darmstadt ist eine eigene kreisfreie Stadt und gehört nicht zum Landkreis – auch wenn die Kreisverwaltung dort sitzt. Diese Seite gilt für die Gemeinden des Landkreises; Darmstädter Einwohner wenden sich an die Stadt Darmstadt.

Muss ich bei Bürgergeld extra einen BuT-Antrag stellen?

Nein. Im Landkreis Darmstadt-Dieburg ist die Teilhabe bei Bürgergeld, Sozialhilfe und Asylbewerberleistungen bereits vom Grundantrag umfasst. Nur Wohngeld- und Kinderzuschlag-Familien stellen einen eigenen Globalantrag.

Wie viel Geld gibt es für den Musikunterricht?

Bis zu 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben – ausdrücklich auch für die Musikschule (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.

Kann ich mit Kinderzuschlag den Musikkurs fördern lassen?

Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.

Was übernimmt mymusicschool für mich?

Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum), füllen den Anbieterteil des Globalantrags aus und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit dem Kreis ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.

Quellen und Stand der Angaben

Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Landkreis Darmstadt-Dieburg:

Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.

Musikunterricht trotz kleinem Budget

Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Landkreis Darmstadt-Dieburg begleiten wir Schritt für Schritt.