Bildung & Teilhabe · Landkreis Offenbach

Bildung und Teilhabe im Landkreis Offenbach: 15 € im Monat für Musikunterricht

Im Landkreis Offenbach fördert das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) den Musikschulbesuch mit 15 € im Monat. Zuständig ist Pro Arbeit, das kommunale Jobcenter des Kreises. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.

Kursbeitragab 29,90 €
BuT-Zuschuss15,00 €
Ihr Eigenanteilab 14,90 €/Monat

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.

Wer im Landkreis Offenbach Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat

Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.

Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Landkreis Offenbach

Im Landkreis Offenbach bearbeitet das Pro Arbeit – Kreis Offenbach (AöR), Kommunales Jobcenter, Bereich Bildung und Teilhabe (im Auftrag des Kreisausschusses; für alle Leistungsbezüge) die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.

Amt
Pro Arbeit – Kreis Offenbach (AöR), Kommunales Jobcenter, Bereich Bildung und Teilhabe (im Auftrag des Kreisausschusses; für alle Leistungsbezüge)
Adresse
Pro Arbeit – Kreis Offenbach, Bildung und Teilhabe, Max-Planck-Straße 1–3, 63303 Dreieich
Telefon
06074 8058-100
Termine
Mo, Di, Fr 8–12 Uhr, Do 8–16 Uhr (Sachbearbeitung nach Termin; Mi nicht erreichbar)

BuT-Antrag im Landkreis Offenbach: Schritt für Schritt

Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.

  1. Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern

    Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Antrag im Landkreis Offenbach.

  2. Wohnort prüfen: Kreis oder Stadt Offenbach

    Wohnen Sie im Landkreis Offenbach (z. B. Dietzenbach, Dreieich, Rodgau), sind Sie hier richtig. Für die Stadt Offenbach ist MainArbeit zuständig.

  3. Formular „Soziale und kulturelle Teilhabe" nutzen

    Laden Sie das passende (farbcodierte) Formular vom BuT-Portal des Kreises, füllen Sie es mit unserer Bescheinigung aus und reichen Sie es ein – auch online möglich.

  4. Zuschuss erhalten – wir rechnen mit ab

    Je nach Bescheid zahlt die Stelle an Sie aus oder rechnet direkt mit uns ab. Teilen Sie uns das im Bescheid genannte Verfahren mit.

Bescheinigung anfordern – in einer Minute

Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.

Die Adresse, mit der Sie Ihr Kind angemeldet haben – dorthin schicken wir die Bescheinigung.

Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir nur, um die Bescheinigung zuzustellen.

Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden

Wichtig zur Abgrenzung: Diese Seite gilt für den Landkreis Offenbach (Sitz Dietzenbach) – nicht die kreisfreie Stadt Offenbach, für die MainArbeit zuständig ist. Im Kreis bearbeitet Pro Arbeit, das kommunale Jobcenter (Max-Planck-Straße 1–3, Dreieich) das Bildungspaket für alle Leistungsbezüge. Der Kreis nennt ausdrücklich „ein Instrument in der Musikschule spielen". Die Formulare sind leistungsspezifisch (farbcodiert); die Einreichung ist auch online über das BuT-Dokumentenportal möglich.

Gut zu wissen: Die Formulare sind leistungsspezifisch (farbcodiert) und liegen auf dem BuT-Portal des Kreises; die Einreichung ist per Post, E-Mail oder online über das BuT-Dokumentenportal möglich. Ab Schuljahr 2025/26 gelten neue Formulare. Als Nachweis dient unsere Bestätigung.

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Landkreis Offenbach

Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?

Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.

Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Landkreis Offenbach?

Bei Pro Arbeit – Kreis Offenbach (kommunales Jobcenter, Bereich Bildung und Teilhabe, Max-Planck-Straße 1–3, Dreieich) – für alle Leistungsbezüge. Kontakt: btp@proarbeit-kreis-of.de.

Was ist der Unterschied zwischen Stadt und Landkreis Offenbach?

Die kreisfreie Stadt Offenbach wickelt BuT über MainArbeit ab. Der Landkreis Offenbach (Sitz Dietzenbach) nutzt Pro Arbeit. Diese Seite gilt für den Landkreis.

Ist die Musikschule im Landkreis Offenbach förderfähig?

Ja. Der Kreis nennt ausdrücklich „ein Instrument in der Musikschule spielen" als Anwendungsfall der 15-€-Teilhabeleistung.

Wie viel Geld gibt es für die Musikschule?

Es sind 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für die soziale und kulturelle Teilhabe, z. B. den Musikschulbesuch (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.

Kann ich mit Wohngeld den Musikkurs fördern lassen?

Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.

Was übernimmt mymusicschool für mich?

Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum) und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit der Stelle ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.

Quellen und Stand der Angaben

Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Landkreis Offenbach:

Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.

Musikunterricht trotz kleinem Budget

Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Landkreis Offenbach begleiten wir Schritt für Schritt.