Bildung & Teilhabe · Frankfurt am Main

Bildung und Teilhabe in Frankfurt am Main: 15 € im Monat für Musikunterricht

In Frankfurt am Main können Familien mit kleinem Einkommen den Musikunterricht ihres Kindes über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) fördern lassen – mit 15 € im Monat für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Zuständig sind Jugend- und Sozialamt oder Jobcenter. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.

Kursbeitragab 29,90 €
BuT-Zuschuss15,00 €
Ihr Eigenanteilab 14,90 €/Monat

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.

Wer in Frankfurt am Main Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat

Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.

Zuständige Stelle für das Bildungspaket in Frankfurt am Main

In Frankfurt am Main bearbeitet das Stadt Frankfurt am Main – Jugend- und Sozialamt, Zentrales BuT-Team (Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, AsylbLG); Jobcenter Frankfurt am Main für Bürgergeld die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.

Amt
Stadt Frankfurt am Main – Jugend- und Sozialamt, Zentrales BuT-Team (Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, AsylbLG); Jobcenter Frankfurt am Main für Bürgergeld
Adresse
Jugend- und Sozialamt, Zentrales BuT-Team, Eschersheimer Landstraße 241–249, 60320 Frankfurt am Main
Telefon
069 212-33133
Termine
Mo–Do 8–12 & 13–15 Uhr, Fr 8–12 Uhr

BuT-Antrag in Frankfurt am Main: Schritt für Schritt

Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.

  1. Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern

    Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Frankfurter Mitteilungsbogen.

  2. Zuständige Stelle nach Ihrer Leistung wählen

    Bei Bürgergeld das Jobcenter Frankfurt am Main; bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder AsylbLG das Zentrale BuT-Team des Jugend- und Sozialamts.

  3. Mitteilungsbogen einreichen

    Nutzen Sie den „Mitteilungsbogen für Bildung und Teilhabe" (oder eine formlose Mitteilung), legen Sie unsere Bestätigung bei und reichen Sie beides bei der zuständigen Stelle ein.

  4. Zuschuss erhalten – wir rechnen mit ab

    Je nach Bescheid zahlt die Stadt an Sie aus oder rechnet direkt mit uns ab. Teilen Sie uns das im Bescheid genannte Verfahren mit.

Bescheinigung anfordern – in einer Minute

Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.

Die Adresse, mit der Sie Ihr Kind angemeldet haben – dorthin schicken wir die Bescheinigung.

Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir nur, um die Bescheinigung zuzustellen.

Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden

In Frankfurt richtet sich die Zuständigkeit nach Ihrer Leistung: Das Zentrale BuT-Team des Jugend- und Sozialamts (Eschersheimer Landstraße 241–249) bearbeitet Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe und Asylbewerberleistungen; bei Bürgergeld ist das Jobcenter Frankfurt am Main zuständig. Frankfurt nennt die Musikschule ausdrücklich als geförderte Freizeitaktivität. Für die meisten Leistungen genügt eine formlose Mitteilung bzw. der Mitteilungsbogen samt unserer Bestätigung.

Gut zu wissen: Für die Teilhabe genügt in der Regel eine formlose Mitteilung; das offizielle Formular ist der Mitteilungsbogen für Bildung und Teilhabe. Der Antrag muss nach Ablauf des Bewilligungszeitraums neu gestellt werden. Den Anbieterteil füllen wir für Sie aus.

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe in Frankfurt am Main

Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?

Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.

Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe in Frankfurt?

Bei Bürgergeld über das Jobcenter Frankfurt am Main; bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder AsylbLG über das Zentrale BuT-Team des Jugend- und Sozialamts (Eschersheimer Landstraße 241–249). Kontakt: bildung-teilhabe@stadt-frankfurt.de.

Brauche ich in Frankfurt einen Mitteilungsbogen?

Für die meisten Leistungen genügt eine formlose Mitteilung; das offizielle Formular ist der „Mitteilungsbogen für Bildung und Teilhabe". Wir liefern die passende Anbieterbestätigung dazu.

Muss ich den Antrag jedes Jahr neu stellen?

Ja. In Frankfurt ist die Teilhabe nach Ablauf des Bewilligungszeitraums neu zu beantragen. Wir stellen die Bescheinigung jederzeit erneut aus, damit der Musikunterricht nahtlos weiterläuft.

Wie viel Geld gibt es für die Musikschule?

Es sind 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für sportliche, kulturelle und andere Freizeitaktivitäten – die Musikschule ist ausdrücklich genannt (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.

Kann ich mit Kinderzuschlag den Musikkurs fördern lassen?

Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.

Was übernimmt mymusicschool für mich?

Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum), füllen den Anbieterteil aus und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit der Stadt ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.

Quellen und Stand der Angaben

Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes in Frankfurt am Main:

Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.

Musikunterricht trotz kleinem Budget

Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag in Frankfurt am Main begleiten wir Schritt für Schritt.