Bildung & Teilhabe (BuT)

Bildung und Teilhabe in Rheinland-Pfalz

Familien mit kleinem Einkommen bekommen über das Bildungs- und Teilhabepaket 15 € im Monat für den Musikunterricht ihres Kindes. Der Zuschuss ist bundesweit gleich – die Anlaufstelle ist aber je Landkreis anders. Für 17 Landkreise in Rheinland-Pfalz haben wir sie hier recherchiert.

Kursbeitrag ab 29,90 €
BuT-Zuschuss 15,00 €
Ihr Eigenanteil ab 14,90 €/Monat

Pauschale nach § 28 Abs. 7 SGB II für Kinder bis 18 Jahre – Musikunterricht ist dort ausdrücklich als förderfähig genannt.

Landkreise in Rheinland-Pfalz

Wählen Sie Ihren Landkreis – Sie sehen die zuständige Stelle, das richtige Formular und den genauen Ablauf vor Ort.

Frankenthal (Pfalz)

Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen, Geschäftsstelle Frankenthal (Bürgergeld); Stadt Frankenthal, Bereich Soziale Leistungen für Wohngeld, Kinderzuschlag und AsylbLG

Antrag & zuständige Stelle →

Koblenz

Stadt Koblenz

Antrag & zuständige Stelle →

Landkreis Ahrweiler

Kreisverwaltung Ahrweiler

Antrag & zuständige Stelle →

Landkreis Bad Dürkheim

Kreisverwaltung Bad Dürkheim

Antrag & zuständige Stelle →

Landkreis Birkenfeld

Kreisverwaltung Birkenfeld

Antrag & zuständige Stelle →

Landkreis Germersheim

Kreisverwaltung Germersheim

Antrag & zuständige Stelle →

Landkreis Mainz-Bingen

JobCenter Mainz-Bingen bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen (Antrag beim JobCenter)

Antrag & zuständige Stelle →

Landkreis Mayen-Koblenz

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

Antrag & zuständige Stelle →

Landkreis Neuwied

Kreisverwaltung Neuwied

Antrag & zuständige Stelle →

Landkreis Südliche Weinstraße

Kreisverwaltung Südliche Weinstraße

Antrag & zuständige Stelle →

Landkreis Südwestpfalz

Kommunales Jobcenter Landkreis Südwestpfalz (Bürgergeld); Abteilung Soziales/Referat 42 der Kreisverwaltung für Sozialhilfe, Wohngeld und Kinderzuschlag

Antrag & zuständige Stelle →

Ludwigshafen am Rhein

Stadt Ludwigshafen am Rhein

Antrag & zuständige Stelle →

Mainz

Stadt Mainz

Antrag & zuständige Stelle →

Rhein-Hunsrück-Kreis

Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis

Antrag & zuständige Stelle →

Rhein-Pfalz-Kreis

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis

Antrag & zuständige Stelle →

Speyer

Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen, Standort Speyer (Bürgergeld); Stadt Speyer, Fachbereich 4 Jugend, Familie, Senioren und Soziales für Wohngeld, Kinderzuschlag und Sozialhilfe

Antrag & zuständige Stelle →

Worms

Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Worms (Bürgergeld); Stadtverwaltung Worms, Abteilung 5.03 für Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe und AsylbLG

Antrag & zuständige Stelle →

Ihr Landkreis ist noch nicht dabei? Schreiben Sie uns an info@mymusicschool.de – wir helfen auch dann bei Bescheinigung und Antrag.

So läuft der Antrag – in Kürze

  1. Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern (Kurs, Beitrag, Zeitraum).
  2. Zuständige Stelle im Landkreis wählen – Jobcenter bei Bürgergeld, sonst das Sozialamt Ihres Kreises.
  3. Antrag stellen bzw. Bedarf mitteilen und unsere Bescheinigung beilegen.
  4. Zuschuss erhalten – wir rechnen, wo möglich, direkt mit der Stelle ab.

Die vollständige Anleitung inklusive Sonderfällen finden Sie auf der allgemeinen BuT-Seite.

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe in Rheinland-Pfalz

Ist die Zuständigkeit für Bildung und Teilhabe in Rheinland-Pfalz überall gleich?

Nein. Der Zuschuss von 15 € im Monat ist bundesweit gleich (§ 28 Abs. 7 SGB II), aber zuständige Stelle, Formular und Auszahlungsweg unterscheiden sich je Landkreis – mal das Jobcenter, mal das Sozialamt, mal über Gutschein oder Bildungskarte. Wählen Sie unten Ihren Landkreis für die konkreten Angaben.

Für welche Landkreise in Rheinland-Pfalz gibt es hier Infos?

Aktuell haben wir für 17 Landkreise die konkrete Anlaufstelle, das Formular und den Ablauf recherchiert. Ist Ihr Kreis noch nicht dabei, schreiben Sie uns an info@mymusicschool.de – wir helfen trotzdem bei Bescheinigung und Antrag.

Wie hoch ist der Zuschuss für den Musikunterricht?

Pauschal 15 € pro Monat je Kind bis zum 18. Geburtstag für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab 14,90 € im Monat.

Gilt die Förderung für alle mymusicschool-Kurse?

Ja. Gitarrenkurs, Trommelkurs und Musical-AG fallen alle unter die „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben" – Musikunterricht ist ausdrücklich genannt.

Musikunterricht trotz kleinem Budget

Fordern Sie Ihre Bescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag begleiten wir Schritt für Schritt.