Bildung & Teilhabe · Landkreis Südwestpfalz

Bildung und Teilhabe im Landkreis Südwestpfalz: 15 € im Monat für Musikunterricht

Im Landkreis Südwestpfalz fördert das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) den Musikunterricht mit bis zu 15 € im Monat – ansparbar auf bis zu 180 € im Jahr. Zuständig sind das Kommunale Jobcenter oder die Abteilung Soziales. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.

Kursbeitragab 29,90 €
BuT-Zuschuss15,00 €
Ihr Eigenanteilab 14,90 €/Monat

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.

Wer im Landkreis Südwestpfalz Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat

Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.

Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Landkreis Südwestpfalz

Im Landkreis Südwestpfalz bearbeitet das Kommunales Jobcenter Landkreis Südwestpfalz (Bürgergeld); Abteilung Soziales/Referat 42 der Kreisverwaltung für Sozialhilfe, Wohngeld und Kinderzuschlag die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.

Amt
Kommunales Jobcenter Landkreis Südwestpfalz (Bürgergeld); Abteilung Soziales/Referat 42 der Kreisverwaltung für Sozialhilfe, Wohngeld und Kinderzuschlag
Adresse
Kommunales Jobcenter Landkreis Südwestpfalz, Delaware Avenue 12–18, 66953 Pirmasens
Telefon
06331 809-111
Termine
Mo, Di 8–12 Uhr, Do 8–12 & 14–17 Uhr, Fr 8–12 Uhr (Mi nur mit Termin)

BuT-Antrag im Landkreis Südwestpfalz: Schritt für Schritt

Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.

  1. Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern

    Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Antrag in der Südwestpfalz.

  2. Wohnort prüfen: Landkreis oder Stadt Pirmasens

    Wohnen Sie in einer Kreisgemeinde, sind Sie hier richtig. Für die kreisfreie Stadt Pirmasens (und Zweibrücken) ist das dortige Jobcenter zuständig.

  3. Globalantrag einreichen

    Laden Sie den „Globalantrag auf Bildung und Teilhabe" (PDF), füllen Sie ihn mit unserer Bescheinigung aus und reichen Sie ihn beim Kommunalen Jobcenter ein.

  4. Zuschuss erhalten – wir rechnen mit ab

    Je nach Bescheid zahlt die Stelle an Sie aus oder rechnet direkt mit uns ab. Teilen Sie uns das im Bescheid genannte Verfahren mit.

Bescheinigung anfordern – in einer Minute

Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.

Die Adresse, mit der Sie Ihr Kind angemeldet haben – dorthin schicken wir die Bescheinigung.

Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir nur, um die Bescheinigung zuzustellen.

Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden

Wichtig zur Abgrenzung: Der Landkreis Südwestpfalz (Sitz Pirmasens) ist nicht die kreisfreie Stadt Pirmasens – die hat ein eigenes Jobcenter. Für die Kreisgemeinden ist bei Bürgergeld das Kommunale Jobcenter (Delaware Avenue 12–18, Pirmasens; Außenstellen Dahn und Zweibrücken) zuständig, sonst die Abteilung Soziales/Referat 42. Der Kreis nennt „Aktivitäten in Vereinen, Musikunterricht, Freizeiten" ausdrücklich. Praktisch: Ein Globalantrag deckt den ganzen Bewilligungszeitraum (12 Monate) ab.

Gut zu wissen: Ein Globalantrag (PDF) deckt den Bewilligungszeitraum von 12 Monaten ab; einzelne Leistungen konkretisieren Sie mit Nachweisen. Als Nachweis dient eine Zahlungsaufforderung, ein Mitgliedsvertrag oder unsere Bestätigung über Kurs, Beitrag und Zeitraum.

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Landkreis Südwestpfalz

Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?

Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.

Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Landkreis Südwestpfalz?

Bei Bürgergeld über das Kommunale Jobcenter Landkreis Südwestpfalz (Delaware Avenue 12–18, Pirmasens; Außenstellen Dahn und Zweibrücken); sonst über die Abteilung Soziales/Referat 42. Kontakt: jobcenter@lksuedwestpfalz.de.

Was ist der Unterschied zwischen Stadt Pirmasens und Landkreis Südwestpfalz?

Die kreisfreie Stadt Pirmasens hat ein eigenes Jobcenter. Der Landkreis Südwestpfalz (Sitz Pirmasens) ist nur für die Kreisgemeinden zuständig. Diese Seite gilt für den Landkreis.

Wie funktioniert der Globalantrag in der Südwestpfalz?

Ein Globalantrag deckt den gesamten Bewilligungszeitraum von 12 Monaten ab; einzelne Leistungen konkretisieren Sie mit Nachweisen. So ist der Betrag auch ansparbar (bis 180 € im Jahr).

Wie viel Geld gibt es für den Musikunterricht?

Es sind bis zu 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben wie Musikunterricht (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.

Kann ich mit Wohngeld den Musikkurs fördern lassen?

Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.

Was übernimmt mymusicschool für mich?

Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum) und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit der Stelle ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.

Quellen und Stand der Angaben

Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Landkreis Südwestpfalz:

Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.

Musikunterricht trotz kleinem Budget

Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Landkreis Südwestpfalz begleiten wir Schritt für Schritt.