Bildung & Teilhabe · Landkreis Mayen-Koblenz

Bildung und Teilhabe im Landkreis Mayen-Koblenz: 15 € im Monat für Musikunterricht

Im Landkreis Mayen-Koblenz können Familien mit kleinem Einkommen den Musikunterricht ihres Kindes über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) fördern lassen – mit 15 € im Monat für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Zuständig sind Kreisverwaltung oder Jobcenter. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.

Kursbeitragab 29,90 €
BuT-Zuschuss15,00 €
Ihr Eigenanteilab 14,90 €/Monat

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.

Wer im Landkreis Mayen-Koblenz Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat

Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.

Zuständige Stelle für das Bildungspaket im Landkreis Mayen-Koblenz

Im Landkreis Mayen-Koblenz bearbeitet das Kreisverwaltung Mayen-Koblenz – Referat 5.2.95 Bildung und Teilhabe (für Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe und Asylbewerberleistungen); Jobcenter Mayen-Koblenz für Bürgergeld die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.

Amt
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz – Referat 5.2.95 Bildung und Teilhabe (für Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe und Asylbewerberleistungen); Jobcenter Mayen-Koblenz für Bürgergeld
Adresse
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Bildung und Teilhabe, Bahnhofstraße 9, 56068 Koblenz
Telefon
0261 108-0
Termine
Mo–Fr 8:30–12:00 Uhr, ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung

BuT-Antrag im Landkreis Mayen-Koblenz: Schritt für Schritt

Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.

  1. Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern

    Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Antrag zur kulturellen Teilhabe.

  2. Antrag bei der richtigen Stelle einreichen

    Bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen bei der Kreisverwaltung (Referat Bildung und Teilhabe, Koblenz); bei Bürgergeld über das Jobcenter Mayen-Koblenz.

  3. Wohnort prüfen: Landkreis oder Stadt Koblenz

    Wohnen Sie in einer Kreisgemeinde wie Mayen, Andernach oder Bendorf, sind Sie hier richtig. Wohnen Sie in der Stadt Koblenz, wenden Sie sich an die Stadt Koblenz – trotz des Kreissitzes dort.

  4. Zuschuss erhalten – wir rechnen mit ab

    Je nach Bescheid zahlt der Kreis an Sie aus oder rechnet direkt mit uns ab. Teilen Sie uns das im Bescheid genannte Verfahren mit.

Bescheinigung anfordern – in einer Minute

Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.

Die Adresse, mit der Sie Ihr Kind angemeldet haben – dorthin schicken wir die Bescheinigung.

Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir nur, um die Bescheinigung zuzustellen.

Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden

Im Landkreis Mayen-Koblenz bearbeitet die Kreisverwaltung, Referat Bildung und Teilhabe (Bahnhofstraße 9, Koblenz) die BuT-Anträge für Familien mit Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen; für Bürgergeld ist das Jobcenter Mayen-Koblenz zuständig. Wichtig zur Abgrenzung: Die Stadt Koblenz ist eine eigene kreisfreie Stadt und gehört nicht zum Landkreis, obwohl die Kreisverwaltung dort sitzt – Koblenzer Einwohner beantragen bei der Stadt Koblenz. Größere Orte im Kreis sind Mayen, Andernach, Bendorf und Mülheim-Kärlich.

Gut zu wissen: Für den Musikunterricht nutzen Sie den Antrag „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben" samt Bestätigung, die wir ausfüllen. Je Kind und Leistung ist ein eigener Antrag nötig. Planen Sie etwas Bearbeitungszeit ein und reichen Sie den Antrag frühzeitig ein; das Team ist auch per E-Mail erreichbar.

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe im Landkreis Mayen-Koblenz

Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?

Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.

Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe im Landkreis Mayen-Koblenz?

Bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Referat Bildung und Teilhabe (Bahnhofstraße 9, Koblenz), wenn Sie Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen beziehen; bei Bürgergeld über das Jobcenter Mayen-Koblenz. Kontakt: bildungspaket@kvmyk.de.

Gehört Koblenz zum Landkreis Mayen-Koblenz?

Nein. Die Stadt Koblenz ist eine eigene kreisfreie Stadt und gehört nicht zum Landkreis – auch wenn die Kreisverwaltung dort ihren Sitz hat. Diese Seite gilt für die Kreisgemeinden wie Mayen, Andernach, Bendorf und Mülheim-Kärlich; Koblenzer Einwohner beantragen bei der Stadt Koblenz.

Wie viel Zuschuss gibt es für die Musikschule?

Es sind 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben – ausdrücklich auch für die Musikschule (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.

Muss ich für jedes Kind einen eigenen Antrag stellen?

Ja, im Landkreis Mayen-Koblenz wird je Kind und Leistung ein eigener Antrag ausgefüllt. Wir stellen Ihnen je Kind die passende Bescheinigung aus. Planen Sie etwas Bearbeitungszeit ein und reichen Sie frühzeitig ein.

Kann ich mit Kinderzuschlag den Musikkurs fördern lassen?

Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.

Was übernimmt mymusicschool für mich?

Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum), füllen die Bestätigung zur kulturellen Teilhabe aus und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit der Stelle ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.

Quellen und Stand der Angaben

Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes im Landkreis Mayen-Koblenz:

Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.

Musikunterricht trotz kleinem Budget

Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag im Landkreis Mayen-Koblenz begleiten wir Schritt für Schritt.