Bildung & Teilhabe · Speyer

Bildung und Teilhabe in Speyer: 15 € im Monat für Musikunterricht

In Speyer fördert das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) den Musikunterricht mit 15 € im Monat für die kulturelle Teilhabe. Zuständig sind Jobcenter oder der städtische Fachbereich Soziales. mymusicschool akzeptiert BuT und stellt Ihnen alle Nachweise aus – ob an einer Grundschule vor Ort oder online.

Kursbeitragab 29,90 €
BuT-Zuschuss15,00 €
Ihr Eigenanteilab 14,90 €/Monat

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden bis zu 15 Euro im Monat je Kind übernommen – Musikunterricht ist in § 28 Abs. 7 SGB II ausdrücklich als förderfähig genannt. Stand: 16. Juli 2026.

Wer in Speyer Anspruch auf Bildung und Teilhabe hat

Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung (SGB XII), Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Förderung für Musikunterricht läuft über den Baustein „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben". Dieses Bildungspaket nennt die Musikschule ausdrücklich als gefördertes Angebot. Eine ausführliche Übersicht, wer berechtigt ist und wie das bundesweit geregelt ist, finden Sie auf unserer Seite zu Bildung und Teilhabe.

Zuständige Stelle für das Bildungspaket in Speyer

In Speyer bearbeitet das Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen, Standort Speyer (Bürgergeld); Stadt Speyer, Fachbereich 4 Jugend, Familie, Senioren und Soziales für Wohngeld, Kinderzuschlag und Sozialhilfe die Anträge. Hier reichen Sie das Formular ein und klären offene Fragen zur Auszahlung.

Amt
Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen, Standort Speyer (Bürgergeld); Stadt Speyer, Fachbereich 4 Jugend, Familie, Senioren und Soziales für Wohngeld, Kinderzuschlag und Sozialhilfe
Adresse
Stadt Speyer, Fachbereich 4 – Bildung und Teilhabe, Johannesstraße 22a, 67346 Speyer
Telefon
06232 14-2238
Termine
Mo–Do 8–12:30 & 13–16 Uhr, Fr 8–12 Uhr (nur mit Termin)

BuT-Antrag in Speyer: Schritt für Schritt

Der Weg zum Zuschuss ist überschaubar – und Sie sind dabei nicht allein: Wir liefern jede Bescheinigung und übernehmen, wo möglich, die Abrechnung direkt mit der zuständigen Stelle.

  1. Teilnahmebescheinigung bei uns anfordern

    Nutzen Sie das Formular unten auf dieser Seite – die Bescheinigung kommt automatisch per E-Mail. Wir bestätigen Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum für den Speyerer Antrag.

  2. Zuständige Stelle nach Ihrer Leistung wählen

    Bei Bürgergeld das Jobcenter Vorderpfalz, Standort Speyer; bei Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe der Fachbereich 4 der Stadt (Johannesstraße 22a).

  3. Antrag stellen – online oder per Formular

    Bei Bürgergeld über das RLP-Serviceportal bzw. jobcenter.digital; sonst mit dem BuT-Formular. Legen Sie unsere Bestätigung bei.

  4. Zuschuss erhalten – wir rechnen mit ab

    Je nach Bescheid zahlt die Stelle an Sie aus oder rechnet direkt mit uns ab. Teilen Sie uns das im Bescheid genannte Verfahren mit.

Bescheinigung anfordern – in einer Minute

Für den Antrag bei Jobcenter oder BuT-Stelle brauchen Sie unsere Bescheinigung über Teilnahme und Beitragshöhe. Tragen Sie einfach die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben – wir senden Ihnen die Bescheinigung automatisch an diese Adresse.

Die Adresse, mit der Sie Ihr Kind angemeldet haben – dorthin schicken wir die Bescheinigung.

Ihre E-Mail-Adresse nutzen wir nur, um die Bescheinigung zuzustellen.

Die richtige Stelle für Ihren Wohnort finden

In Speyer ist bei Bürgergeld das Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen, Standort Speyer (Bahnhofstraße) zuständig, bei Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe der Fachbereich 4 der Stadt (Johannesstraße 22a). Der amtliche Speyer-Eintrag nennt „Musikunterricht und vergleichbare angeleitete Kurse" ausdrücklich. Wichtig: Speyer ist kreisfrei – nicht zuständig ist der Rhein-Pfalz-Kreis. Für Bürgergeld gibt es einen Online-Antrag über das RLP-Serviceportal.

Gut zu wissen: Bei Bürgergeld können Sie den Antrag online über das RLP-Serviceportal (service.rlp.de) bzw. jobcenter.digital stellen; sonst über den Fachbereich 4 der Stadt. Vorsprachen nur mit Termin. Als Nachweis dient unsere Bestätigung über Kurs, Beitrag und Zeitraum.

Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe in Speyer

Woher bekomme ich die Bescheinigung für den Antrag auf Bildung und Teilhabe?

Direkt hier, ohne Anruf und ohne Wartezeit: Tragen Sie im Bescheinigungs-Formular auf dieser Seite die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie Ihr Kind bei uns angemeldet haben. Wir senden Ihnen die Teilnahmebescheinigung mit Kurs, Beitragshöhe und Zeitraum automatisch per E-Mail – diese legen Sie Ihrem BuT-Antrag einfach bei.

Wo beantrage ich Bildung und Teilhabe in Speyer?

Bei Bürgergeld über das Jobcenter Vorderpfalz, Standort Speyer; bei Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe über den Fachbereich 4 der Stadt (Johannesstraße 22a). Kontakt: sozialhilfe@stadt-speyer.de.

Gehört Speyer zum Rhein-Pfalz-Kreis?

Nein. Speyer ist eine kreisfreie Stadt mit eigener Zuständigkeit. Das Jobcenter Vorderpfalz betreut zwar mehrere Kommunen, der Rhein-Pfalz-Kreis hat aber eine eigene Stelle. Diese Seite gilt für die Stadt Speyer.

Kann ich den Antrag in Speyer online stellen?

Bei Bürgergeld ja – über das RLP-Serviceportal (service.rlp.de) bzw. jobcenter.digital. Für Wohngeld oder Kinderzuschlag läuft der Antrag über den Fachbereich 4 der Stadt.

Wie viel Geld gibt es für den Musikunterricht?

Es sind 15 € im Monat je Kind unter 18 Jahren für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z. B. Musikunterricht (§ 28 Abs. 7 SGB II). Bei einem Kursbeitrag ab 29,90 € bleibt ein Eigenanteil ab etwa 14,90 € im Monat.

Kann ich mit Kinderzuschlag den Musikkurs fördern lassen?

Ja. Anspruch haben Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld mit Kindergeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen. Der Gitarrenkurs, der Trommelkurs und die Musical-AG fallen unter die kulturelle Teilhabe.

Was übernimmt mymusicschool für mich?

Wir stellen alle Bescheinigungen aus (Teilnahme, Beitragshöhe, Zeitraum) und rechnen – wo der Bescheid es vorsieht – direkt mit der Stelle ab. Die Bescheinigung fordern Sie am schnellsten über das Formular auf dieser Seite an.

Quellen und Stand der Angaben

Die Angaben auf dieser Seite haben wir zuletzt geprüft am 16. Juli 2026 anhand der offiziellen Informationen des zuständigen Amtes in Speyer:

Beträge, Zuständigkeiten und Formulare können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer zuständigen Stelle. Fragen Sie im Zweifel dort oder bei uns nach.

Musikunterricht trotz kleinem Budget

Fordern Sie Ihre Teilnahmebescheinigung an oder melden Sie Ihr Kind direkt an – den BuT-Antrag in Speyer begleiten wir Schritt für Schritt.